Nach den Neuregelungen des Jahressteuergesetzes 2024 wird die Wegzugsbesteuerung ab dem Jahr 2025 auch für „gewichtige“ Anteile an Investmentfonds gelten.
Mit dem Ziel ein elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer auf EU- und nationaler Ebene einzuführen, wird zum 1. Januar 2025 in Deutschland die E-Rechnung eingeführt.