Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmende unter bestimmten Bedingungen auch in ihrer Freizeit verpflichtet sind, eine per SMS übermittelte Weisung zur Kenntnis zu nehmen.
Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels setzen viele Unternehmen vermehrt auf externes Personal. Allerdings birgt der Einsatz von Freelancern, freien Mitarbeitern oder vergleichbaren Dienstleistern häufig das Risiko der Scheinselbstständigkeit.