Am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (4. Bürokratieentlastungsgesetz) zugestimmt.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmende unter bestimmten Bedingungen auch in ihrer Freizeit verpflichtet sind, eine per SMS übermittelte Weisung zur Kenntnis zu nehmen.