Widerrufsbutton für B2C-Onlineshops – Neue Pflichten ab dem 19. Juni 2026

Betreiber von B2C-Onlineshops müssen ab dem 19. Juni 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion – einen so genannten „Widerrufsbutton“ – zur Verfügung stellen.

Aktuellste Artikel


Thema: Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz