Wo viele Fäden zusammenlaufen, ist das größte Asset, den Überblick zu behalten.

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Personen- und Kapitalgesellschaften sowie deren Gesellschafterinnen und Gesellschafter in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, Konzern- und Umwandlungsrechts sowie der Unternehmensmitbestimmung. Ob Gesellschaftsverträge neu gefasst, Konzerne umstrukturiert werden müssen oder Sie vor einer streitigen Gesellschafterversammlung stehen: Wir sind mit unserer Expertise aus Praxis und Theorie an Ihrer Seite. Dies gilt auch bei Fragen zur Compliance und zur Erfüllung der Pflichten nach dem Transparenzregister.

Wir begleiten Hauptversammlungen und Organe (börsennotierter) AGs einschließlich kapitalmarktrechtlicher Fragen und Corporate-Governance-Gestaltungen. Bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten übernehmen wir die Prozessführung: Zum Beispiel vertreten wir Sie in Anfechtungsklagen und betreuen Organhaftungsklagen sowie die Abwicklung mit D&O-Versicherungen. Wir sind regelmäßig in die Führung von Schiedsverfahren eingebunden und in der Streitbeilegung als Schiedsrichter qualifiziert.

Die Begleitung bei der Rechtsformwahl, bei Umstrukturierungen und Abfindungsszenarien ist ein Schwerpunkt unserer multidisziplinären Beratung – Sie profitieren hier von unserer ganzheitlichen Aufstellung.

Unsere Schwerpunkte

  • Nationale und internationale Konzerne
  • Prozessführung
  • Familienunternehmen
  • Vermögende Privatpersonen
  • Mittelstand
  • Unternehmerfamilien
  • Bestellung des Vorstands einer AG zum Geschäftsführer einer Tochter-GmbH

  • Bevorstehende mögliche Änderungen der Unternehmensmitbestimmung?

  • Im Überblick: Was ändert sich durch das MoPeG und wo besteht Handlungsbedarf für Gesellschaften?

    Die wichtigsten Änderungen der Reform des Personengesellschaftsrechts in sechs Fragen und Antworten
  • Neues zum Transparenzregister

  • Gesetzliche Grundlage für virtuelle Gesellschafterversammlungen in der GmbH

    Anwendungsbereich und Handlungsempfehlung
  • Der Regierungsentwurf zur dauerhaften Regelung der virtuellen Hauptversammlung von Aktiengesellschaften

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