Die Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bleibt auch nach Widerruf einer Schenkung bestehen – wichtig für Unternehmer bei Nachfolge und Vermögensübertragung.
Führt die Gewährung von Geschäftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge zu Arbeitslohn? Mit dieser Frage musste sich BFH am 20. November 2024 beschäftigen.
Im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze zählen erbschaftsteuerrechtlich nicht zum begünstigten Verwaltungsvermögen.