Weil Technologie nicht aufzuhalten ist, sind wir ihr einen Schritt voraus.
Wir sind begeistert von neuen Technologien wie Blockchain, Web3 und künstlicher Intelligenz. Die Gestaltung von Transaktionen unter Nutzung dieser Technologien ist dabei häufig komplex und erfordert besondere Marktkenntnisse – sowohl für involvierte Privatpersonen als auch für Unternehmen. Wir beraten Ihr Krypto-Geschäft ganzheitlich aus steuerlicher, rechtlicher und regulatorischer Sicht. Unser international anerkanntes Team begleitet Sie bei der Strukturierung von Geschäftsmodellen sowie tokenbasiertem Fundraising, bei Fragen der Standortwahl, der Gründung der gesellschaftsrechtlichen Vehikel sowie bei datenschutz- und lizenzrechtlichen Themen.
Ferner dokumentieren wir die betreffenden Geschäftsbeziehungen und entwerfen ggf. erforderliche AGBs. Außenauftritte wie Webseiten und Whitepaper prüfen wir auf Konsistenz mit der rechtlichen Dokumentation. Wir achten darauf, dass Auslandsbezüge erkannt und berücksichtigt werden. Soweit erforderlich stimmen wir Ihr Vorhaben mit den zuständigen Behörden ab.
Zusätzlich stellen wir die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer steuerlichen Deklarationsverpflichtungen sicher: von der Schaffung und dem Vertrieb von Token, dem Erwerb, dem Halten, der Nutzung bis zur Veräußerung von Kryptowerten. Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Bilanzierung der Geschäftsvorfälle im Betriebsvermögen und nutzen hierzu geeignete Software-Tools. Im Bereich des Privatvermögens unterstützen wir bei der Nutzung von Reporting-Tools und werten die Steuerreports aus.
Wir navigieren Sie pragmatisch und proaktiv durch die sich laufend weiterentwickelnde Rechtsprechung und Gesetzgebung und unterstützen in behördlichen wie gerichtlichen Verfahren.
Unsere Schwerpunkte
- Asset Tokenisierung
- Blockchain-(DLT)-basierte Geschäftsmodelle
- Krypto-Transaktionen
- Token Sales, Initial Coin Offering (ICO), Initial Exchange Offering (IEO)
- Security Token
- Tokenbasierte Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
- Mining - Proof-of-Work, Proof-of-Stake, Airdrops
- Software-as-a-Service-Modelle
- Steuerlich relevante Haltefristen
- Steuerliche Selbstanzeigen
- Deklarierung und Bilanzierung
- Lending
- Staking
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Dr. Morten Dibbert
Partner*, Rechtsanwalt, Steuerberater -
Dr. Uwe Eppler
Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater -
Dr. Joachim Jung
Partner*, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) -
Marie Christin Rinke
Partnerin*, Steuerberaterin, M.Sc. -
Dr. Frauke Schmidt
Partnerin*, Rechtsanwältin -
Axel von Goldbeck
Partner*, Rechtsanwalt -
Malte Funk
Associate Manager -
Malte Sassenberg
Associate Manager, Steuerberater, Zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (Wire) , LL.M. -
Mandy Selonke
Senior Associate, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht
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Krypto-Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
Mit Entwurf vom 6. März 2024 verschärft die Finanzverwaltung die dokumentarischen Vorgaben für die Steuerpflichtigen. -
Vorsicht bei Fehlern in der Steuererklärung
Gesteigerter Informationsaustausch zu Krypto-Vermögenswerten -
Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen sind steuerpflichtig
Anmerkung zum BFH-Urteil IX R 3/22
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