Google Consent Mode V2 und Datenschutz

Das müssen Webseitenbetreiber bei der Umstellung beachten

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Seit März 2024 hat Google für seine Produkte Google Analytics und Google Ads das Conversion-Tracking auf den sogenannten „Consent Mode V2“ („Einwilligungsmodus“) umgestellt. Für Webseitenbetreiber bedeutet das, dass sie diese neue Funktion auf ihrer Webseite implementieren müssen, wenn sie die Produkte von Google weiter nutzen möchten. Wir informieren Sie, wie Sie die Implementierung des Google Consent Mode V2 datenschutzkonform gestalten.

Was ist der Google Consent Mode V2 

Die verpflichtende Umstellung auf den Google Consent Mode V2 ist Googles Antwort auf den Digital Markets Act. Durch die verpflichtende Einführung erhebt Google nun Informationen darüber, ob der Webseitennutzer in den Einsatz cookiebasierter Tracking-Tools eingewilligt hat. Dabei wirbt Google mit einer KI-Lösung für optimiertes Tracking. Denn für den Fall, dass der Webseitennutzer seine Einwilligung nicht erteilt, ermöglicht der Google Consent Mode V2 durch Datenmodellierung dennoch Rückschlüsse auf seine Webseitenaktivität zu ziehen. Für die Genauigkeit dieser Modellierung bietet Google zwei Implementierungsoptionen. Welche Informationen für die Conversion-Modellierung verwendet werden und somit die Genauigkeit der Modellierung, ist abhängig davon, in welcher Version der Google Consent Mode implementiert wird.

Implementierungsoptionen des Google Consent Mode V2

Für die Implementierung bietet Google zwei unterschiedliche Varianten an: den „Basic Mode“ und den „Advanced Mode“.

Basic Consent Mode: Tracking nur mit ausdrücklicher Zustimmung

Mit dem sogenannten einfachen Einwilligungsmodus werden Daten nur bei ausdrücklich über den Cookie-Banner erteilten Zustimmung (Consent) erfasst. Erteilt ein Nutzer keine Einwilligung, werden also keine Daten an Google übertragen. Diese Option entspricht dem bisherigen Status quo des Cookie Consents.

Advanced Consent Mode: Tracking auch ohne Zustimmung

Der Advanced Mode ermöglicht, dass gewisse Nutzungsdaten durch sog. Pings an Google gesendet werden. Dies erfolgt auch, wenn der Nutzer seine Einwilligung in den Einsatz cookiebasierter Tracking-Tools nicht erteilt hat. Durch die Pings wird Google darüber informiert, dass auf der Webseite eine Conversion stattgefunden hat. Google erfährt darüber hinaus, aus welchem Land der Nutzer auf die Website zugreift. Anhand eines auf den Webseitenbetreiber zugeschnittenen Modells wird dann eine detaillierte Conversion-Modellierung erstellt.

Google KI und Conversion-Modellierung ohne Zustimmung im Basic Consent Mode

Hat ein Nutzer keine Einwilligung in die Datenerhebung gegeben, erfolgt die Informationsgewinnung im Basic Consent Mode auf Grundlage des Nutzungsverhaltens anderer Nutzer, die ihre Einwilligung erteilt haben. Die fehlenden Informationen zu dem Nutzer, der seine Einwilligung nicht erteilt hat, werden dann durch Conversion-Modellierung mithilfe von Google KI ersetzt.

Datenschutzrechtliche Herausforderungen beim Advanced Mode

Der Advanced Mode ist mit datenschutzrechtlichen Herausforderungen verbunden. Zwar handelt es sich bei den vom Google Consent Mode V2 eingesetzten Pings – wie Google immer wieder betont – nicht um Cookies. Für die datenschutzrechtliche Beurteilung ist dies aber irrelevant. Denn bei der Frage, ob eine Einwilligung des Webseitennutzers erforderlich ist oder nicht, kommt es nicht darauf an, ob die Nutzerinformationen mittels Cookies oder Pings erhoben werden. Nach den besonderen Datenschutzbestimmungen für Telemedien ist allein entscheidend, ob für die Informationsgewinnung auf das Endgerät des Nutzers zugegriffen wird, was beim Einsatz von Pings der Fall ist. In diesem Fall bedarf die Datenverarbeitung zwingend der Einwilligung des Webseitennutzers.

Datenschutzkonformes Tracking mit dem Google Consent Mode V2

Die gute Nachricht ist, dass der Google Consent Mode V2 im Basic Consent Mode auch ohne das Zulassen der sog. Pings implementiert werden kann. In dieser Variante erfüllt der Google Consent Mode V2 die geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen. Eine datenschutzkonforme Implementierung des Google Consent Mode V2 ist also ohne größere Hürden möglich. bislang war der Einsatz von Tracking- und Analysetools auch nur mit der Einwilligung des Webseitennutzers zulässig. Insofern handelt es sich bei der datenschutzkonformen Implementierung des Google Consent Modes V2 um die Erhaltung des bisherigen Status quo.

Bei Fragen rund um die datenschutzkonforme Gestaltung Ihrer Website sprechen Sie uns gern an.

 

Gemeinsam verfasst mit Sandra Bosshard, Associate, Rechtsanwältin, und Magdalena Aliaga Arciniega, Rechtsreferendarin.

 

 

 

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