Arbeit
Wir beraten Unternehmen und deren Organe sowie Führungskräfte zu allen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Unser Beratungsspektrum beginnt bei der täglichen Personalarbeit: Für Sie gestalten wir Verträge für Organe oder Mitarbeitende, entwerfen Kollektivvereinbarungen, beraten Sie zum Arbeitnehmerdatenschutz und klären Ihre Fragen zur betrieblichen Altersversorgung. Wir unterstützen Sie außerdem bei den sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Herausforderungen der Global Mobility, dem grenzüberschreitenden Einsatz von Personal.
Auch bei der strategischen Vorbereitung und Umsetzung von Personalmaßnahmen und Umstrukturierungen sind wir an Ihrer Seite. Wir führen für Sie Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften und vertreten Ihre Interessen – wenn nötig vor Gericht sowie in Einigungsstellen.
Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesellschaftsrecht entwickeln wir für Ihr Unternehmen passgenaue Lösungen zur Unternehmensmitbestimmung und Mitarbeiterbeteiligungsmodelle. Bei Unternehmenstransaktionen haben wir die arbeitsrechtlichen Aspekte für Sie im Blick. Im Krisenfall unterstützen wir Sie zusammen mit unseren Expertinnen und Experten für Insolvenzrecht bei Restrukturierungs- und Sanierungsstrategien.
Als Vorstand, Geschäftsführung oder Führungskraft profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Begleitung von Karrieren – sei es bei der Übernahme einer neuen Aufgabe, während Ihres Anstellungsverhältnisses oder im Konflikt- und Trennungsfall.
Unsere Schwerpunkte
- Global Mobility
- Prozessführung
- Umstrukturierungen
- Lohnbuchhaltung
- Mitbestimmungsrecht
- Personalmaßnahmen
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Roman Eschke
Partner*, Rechtsanwalt -
Dr. Andrea Kröpelin
Partnerin*, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht -
Gerrit Wiedow
Partner*, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht -
Dr. Patrick Zeising
Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht -
Tatjana Angert
Senior Tax Expert, Steuerberaterin, M.A. -
Nils Evermann
Senior Associate, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht -
Niklas M. Hjort
Senior Associate, Rechtsanwalt, LL.M. (LTU Melbourne)
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Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Nichterreichbarkeit in der Freizeit?
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmende unter bestimmten Bedingungen auch in ihrer Freizeit verpflichtet sind, eine per SMS übermittelte Weisung zur Kenntnis zu nehmen. -
Sanktionslisten: Compliance-Risiken und Handlungsbedarf für Unternehmen
Die Prüfung von Sanktionslisten wird immer wichtiger und führt zu Compliance-Risiken und Handlungsbedarf für Unternehmen: Um die aus den Listen resultierenden Verbote verlässlich einhalten zu können, sollten Unternehmen auf einen automatisierten Datenabgleich zurückgreifen. -
Scheinselbstständigkeit
Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels setzen viele Unternehmen vermehrt auf externes Personal. Allerdings birgt der Einsatz von Freelancern, freien Mitarbeitern oder vergleichbaren Dienstleistern häufig das Risiko der Scheinselbstständigkeit.
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