Familien­unter­nehmen und Unter­nehmer­familien

Werte, die über Generationen wachsen, brauchen Sorgfalt und Visionen.

Jedes Familienunternehmen prägen eine eigene Geschichte und persönliche Werte – unsere Beratung geht auf diese Einzigartigkeit ein. Wir begleiten Family-Offices seit Jahrzehnten und unterstützen Sie bei allen laufenden rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.

Zugeschnitten auf Ihre Anforderungen entwickeln wir passende Unternehmensstrukturen, übernehmen Mandate in Aufsichtsorganen und beraten Stiftungen. Bei Unternehmenskäufen und -verkäufen sind wir an Ihrer Seite und gestalten erfolgreiche Umstrukturierungen und Joint Ventures. Bei Gesellschafterauseinandersetzungen unterstützen wir ebenso wie bei Finanzierungen.

Generationswechsel können herausfordernd sein – wir bereiten Sie mit Weitblick darauf vor. So erarbeiten wir sinnvolle Lösungen für die Nachfolge inner- und außerhalb der Familie, helfen als Testamentsvollstrecker und bei der Strukturierung Ihres Vermögens.

Unsere Schwerpunkte

  • Family-Offices
  • Umstrukturierungen
  • Joint Ventures
  • Finanzierungen
  • Stiftungen
  • Nachfolge
  • Bundestag beschließt „KöMoG“ – Zustimmung des Bundesrats steht noch aus!

    Nachdem der Bundesrat zahlreiche Änderungen zum vorgelegten Entwurf des „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ gefordert hat, hat der Bundestag das Gesetz mit einigen Änderungen am 21. Mai 2021 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates steht jedoch noch aus.
  • Das „Optionsmodell“ für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften soll kommen!

  • Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes („KöMoG“) vorgelegt!

  • Neues für Non-Profit-Organisationen und Stiftungen II

    Neue rechtliche Rahmenbedingungen und Registerpflichten für Stiftungen
  • Neues für Non-Profit-Organisationen und Stiftungen I

    Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften – Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020
  • Personengesellschaften

    Zur wirksamen Begründung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts

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