Erwarten Sie Neutralität, Kompetenz und Fingerspitzengefühl. Ihr Unternehmen ist es wert.

Bewertungen

Wir ermitteln den Wert Ihres Unternehmens aufgrund unternehmerischer Initiative wie der Unternehmensnachfolge, aufgrund gesetzlicher Regelungen oder auf vertraglicher Grundlage. Dafür bewerten wir bei Transaktionen materielle und immaterielle Vermögensgegenstände oder erarbeiten Fairness-Opinions als Stellungnahme zur finanziellen Angemessenheit des Transaktionspreises. Daneben bestimmen wir Erbrechts- und Pflichtteilsansprüche von Hinterbliebenen sowie die Ansprüche aus der Beendigung von Zugewinngemeinschaften. Auch die Bewertung für Financial-Reporting-Zwecke wie bspw. Kaufpreisallokationen und Impairment-Tests führen wir für Sie durch.

Wir werden für Sie als neutrale Gutachter, Berater oder Schiedsrichter tätig. Unsere Bewertungsspezialistinnen und -spezialisten beherrschen alle gängigen betriebswirtschaftlichen
und steuerlichen Bewertungsmethoden.

Unsere Schwerpunkte

  • Fairness-Opinion
  • Impairment-Tests
  • Stuttgarter Verfahren
  • Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF)
  • Multiplikatoren-Methode
  • Ertragswert-, Substanzwert-, Liquidationswert-Verfahren
  • Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1)
  • Auswirkungen der ESG-Berichterstattung auf Unternehmensbewertungsmethoden

    ESG-Berichtsstandards und -Ratings bieten zukünftig eine Basis für einen besseren Einbezug in die Unternehmensbewertung.
  • Entwicklungen in der IT-Compliance: Überblick über neue Richtlinien und Anforderungen

  • Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Unternehmensbewertungen

  • Aspekte und Besonderungen bei der Bewertung von KMU

  • Beurteilung von Unternehmensplanungen

    Ein Praxishinweis des IDW
  • Das „außerordentliche“ Ergebnis nach BilRUG

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