Wir ermitteln den Wert Ihres Unternehmens aufgrund unternehmerischer Initiative wie der Unternehmensnachfolge, aufgrund gesetzlicher Regelungen oder auf vertraglicher Grundlage. Dafür bewerten wir bei Transaktionen materielle und immaterielle Vermögensgegenstände oder erarbeiten Fairness-Opinions als Stellungnahme zur finanziellen Angemessenheit des Transaktionspreises. Daneben bestimmen wir Erbrechts- und Pflichtteilsansprüche von Hinterbliebenen sowie die Ansprüche aus der Beendigung von Zugewinngemeinschaften. Auch die Bewertung für Financial Reporting Zwecke wie bspw. Kaufpreisallokationen und Impairment-Tests führen wir für Sie durch.
Wir werden für Sie als neutrale Gutachter, Berater oder Schiedsrichter tätig. Unsere Bewertungsspezialisten beherrschen alle gängigen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bewertungsmethoden.
Unsere Schwerpunkte
- Fairness-Opinion
- Impairment-Tests
- Stuttgarter Verfahren
- Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF)
- Multiplikatoren-Methode
- Ertragswert-, Substanzwert-, Liquidationswert-Verfahren
- Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1)