Das FG Münster hat entschieden, dass Miteigentumsanteile auch unter dem rechnerischen Bruchteil des Grundstückswerts bewertet werden können, wenn ein Gutachten dies belegt.
Am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat das Bürokratieentlastungsgesetz IV bestätigt, das die Wirtschaft in Hinblick auf Bürokratiekosten entlasten soll.