Was Ihnen am Herzen liegt, gehört klug geschützt. Für Sie und für die Menschen, die Ihnen nachfolgen.
Ein Vermögen muss klug strukturiert, geschützt und auf die folgende Generation vorbereitet werden. Dazu beherrschen wir das ganze Spektrum: von der Testamenterstellung über die Gründung von Familiengesellschaften oder -stiftungen bis zur hochkomplexen Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Auch die Vermögens-, Unternehmens- und Immobilienbewertung gehört zu unseren Spezialgebieten.
Wir schützen Ihr Vermögen vor vermeidbaren Steuerlasten, Gläubigern, Scheidungsfolgen, Pflichtteilsansprüchen und anderen Risiken. Auch helfen wir Ihnen, Ihre Investitionen steuerlich und rechtlich optimal zu gestalten.
Zu unseren Mandanten zählen private Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie professionelle Immobilieninvestorinnen und -investoren, Kapitalanleger, Unternehmerfamilien, Family Offices sowie (gemeinnützige) Stiftungen. Auch die Beratung internationaler Familien und internationaler Vermögen gehört zu unserem Leistungsspektrum.
Unser vielseitig aufgestelltes Team begleitet Sie vertrauensvoll und routiniert: Unsere Rechtsexpertinnen und -experten aus dem Erb-, Familien-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht arbeiten mit unseren Steuerspezialistinnen und -spezialisten für Erbschaft-, Einkommen-, Immobilien- und Unternehmenssteuerrecht Hand in Hand – gerne auch zusammen mit Ihrer Vermögensberatung oder Ihrem Family-Office.
Unsere Schwerpunkte
- Unternehmensnachfolge
- Nachfolge in Immobilienvermögen
- Steuergestaltung und Erbschaftsteuer
- Internationales Erb- und Erbschaftsteuerrecht
- Family-Offices
- Private Clients
- Testamente und Erbverträge
- Erbrechtliche Beratung
- Vorweggenommene Erbfolge
- NPO
- Stiftungen
- Testamentsvollstreckung
- Deklarationspflichten
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Dr. Morten Dibbert
Partner*, Rechtsanwalt, Steuerberater -
Dr. Katrin Dorn
Partnerin*, Steuerberaterin, Dipl.-Kauffrau, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e.V. -
Markus Kallenbach
Partner, Steuerberater, LL.M., Wirtschaftsjurist -
Dr. Tobias Möhrle
Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht -
Dr. Ulrich Möhrle
Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Kaufmann -
Tobias Müller
Partner, Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH) -
Benjamin Muxfeldt
Partner, Steuerberater, B.A. -
Mario Neugebauer
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl.-Kaufmann -
Hendrik Rathje
Partner*, CFA, M.Sc. -
Jens Scharfenberg
Partner, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Internationales Steuerrecht -
Jana Wegner
Partnerin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) -
Lucas Wessels
Partner*, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht -
Maarten Wortel
Partner*, Geschäftsführer, CFA, M.Sc. -
Katja Zerrath
Partnerin*, Steuerberaterin -
Sönke Busch
Senior Tax Expert, Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH) -
Florian Fritz
Associate Manager, Steuerberater, M.Sc. -
Pauline Kammer
Associate Manager, Steuerberaterin, Dipl.-Finanzwirtin (FH) -
Svenja Kossmann
Senior Associate, Rechtsanwältin, Steuerberaterin, LL.M. -
Martin Philippi
Of Counsel, Rechtsanwalt -
Dr. Julia Wellhöfer
Senior Associate, Rechtsanwältin
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Parkhaus ist kein begünstigtes Verwaltungsvermögen
Im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze zählen erbschaftsteuerrechtlich nicht zum begünstigten Verwaltungsvermögen. -
Testamentsvollstreckung bei Kommanditanteilen
Der BGH sorgt für Klarheit: Dauertestamentsvollstreckung ist auch bei Vererbung an einen Mitgesellschafter möglich. -
Schenkung- und erbschaftsteuerliche Entschärfung bei der Übertragung von (Handels-) Unternehmen
Der Bundesfinanzhof hat sich zur Anwendung des 90-%-Einstiegstests bei Handelsunternehmen geäußert und erleichtert die Unternehmensnachfolge.
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