Vermögen und Nachfolge
Ein Vermögen muss klug strukturiert, geschützt und auf die folgende Generation vorbereitet werden. Dazu beherrschen wir das ganze Spektrum: von der Testamenterstellung über die Gründung von Familiengesellschaften oder -stiftungen bis zur hochkomplexen Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Auch die Vermögens-, Unternehmens- und Immobilienbewertung gehört zu unseren Spezialgebieten.
Wir schützen Ihr Vermögen vor vermeidbaren Steuerlasten, Gläubigern, Scheidungsfolgen, Pflichtteilsansprüchen und anderen Risiken. Auch helfen wir Ihnen, Ihre Investitionen steuerlich und rechtlich optimal zu gestalten.
Zu unseren Mandanten zählen private Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie professionelle Immobilieninvestorinnen und -investoren, Kapitalanleger, Unternehmerfamilien, Family Offices sowie (gemeinnützige) Stiftungen. Auch die Beratung internationaler Familien und internationaler Vermögen gehört zu unserem Leistungsspektrum.
Unser vielseitig aufgestelltes Team begleitet Sie vertrauensvoll und routiniert: Unsere Rechtsexpertinnen und -experten aus dem Erb-, Familien-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht arbeiten mit unseren Steuerspezialistinnen und -spezialisten für Erbschaft-, Einkommen-, Immobilien- und Unternehmenssteuerrecht Hand in Hand – gerne auch zusammen mit Ihrer Vermögensberatung oder Ihrem Family-Office.
Unsere Schwerpunkte
- Unternehmensnachfolge
- Nachfolge in Immobilienvermögen
- Steuergestaltung und Erbschaftsteuer
- Internationales Erb- und Erbschaftsteuerrecht
- Family-Offices
- Private Clients
- Testamente und Erbverträge
- Erbrechtliche Beratung
- Vorweggenommene Erbfolge
- NPO
- Stiftungen
- Testamentsvollstreckung
- Deklarationspflichten
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Dr. Tobias Möhrle
Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht -
Dr. Ulrich Möhrle
Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Kaufmann -
Tobias Müller
Partner, Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH) -
Benjamin Muxfeldt
Partner*, Steuerberater, B.A. -
Mario Neugebauer
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl.-Kaufmann -
Jens Scharfenberg
Partner, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Internationales Steuerrecht -
Moritz Schumacher
Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Dipl.-Kaufmann -
Jana Wegner
Partnerin*, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) -
Maarten Wortel
Partner*, Geschäftsführer, Chartered Financial Analyst, M.Sc. -
Dr. Katrin Dorn
Partnerin*, Steuerberaterin, Dipl.-Kauffrau, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e.V. -
Dr. Jörn Grosch
Partner*, Rechtsanwalt, Steuerberater -
Markus Kallenbach
Partner*, Steuerberater, LL.M., Wirtschaftsjurist -
Philipp Röttger
Steuerberater, M.Sc. -
Pauline Becker
Steuerberaterin -
Katja Zerrath
Steuerberaterin -
Hendrik Rathje
Chartered Financial Analyst, M.Sc. -
Lucas Wessels
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht -
Dr. Judith Krämer
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht, LL.M. -
Florian Fritz
Steuerberater, M.Sc. -
Sönke Busch
Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH) -
Svenja Kossmann
Rechtsanwältin, Steuerberaterin, LL.M.
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Keine beschränkte Steuerpflicht bei Erwerb eines inländischen Grundstücks durch Vermächtnis
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Änderung des Bewertungsgesetzes. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer drohen höhere Werte für Immobilien
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Ausnahmen von der Nachversteuerung bei der Erbschaftsteuer beim Erwerb eines Familienheims
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Erbschaftsteuerbefreiung bei Übertragung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft unter aufschiebender Bedingung
In dem Urteil vom 1. September 2021 (Az. II R 8/19) hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur Frage Stellung bezogen, wann die Schenkung eines Anteils an einer Personengesellschaft vollzogen wird.
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