Was Ihnen am Herzen liegt, gehört klug geschützt. Für Sie und für die Menschen, die Ihnen nachfolgen.

Vermögen und Nachfolge

Ein Vermögen muss klug strukturiert, geschützt und auf die folgende Generation vorbereitet werden. Dazu beherrschen wir das ganze Spektrum: von der Testamenterstellung über die Gründung von Familiengesellschaften oder -stiftungen bis zur hochkomplexen Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Auch die Vermögens-, Unternehmens- und Immobilienbewertung gehört zu unseren Spezialgebieten.

Wir schützen Ihr Vermögen vor vermeidbaren Steuerlasten, Gläubigern, Scheidungsfolgen, Pflichtteilsansprüchen und anderen Risiken. Auch helfen wir Ihnen, Ihre Investitionen steuerlich und rechtlich optimal zu gestalten.

Zu unseren Mandanten zählen private Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie professionelle Immobilieninvestorinnen und -investoren, Kapitalanleger, Unternehmerfamilien, Family Offices sowie (gemeinnützige) Stiftungen. Auch die Beratung internationaler Familien und internationaler Vermögen gehört zu unserem Leistungsspektrum.

Unser vielseitig aufgestelltes Team begleitet Sie vertrauensvoll und routiniert: Unsere Rechtsexpertinnen und -experten aus dem Erb-, Familien-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht arbeiten mit unseren Steuerspezialistinnen und -spezialisten für Erbschaft-, Einkommen-, Immobilien- und Unternehmenssteuerrecht Hand in Hand – gerne auch zusammen mit Ihrer Vermögensberatung oder Ihrem Family-Office.

Unsere Schwerpunkte

  • Unternehmensnachfolge
  • Nachfolge in Immobilienvermögen
  • Steuergestaltung und Erbschaftsteuer
  • Internationales Erb- und Erbschaftsteuerrecht
  • Family-Offices
  • Private Clients
  • Testamente und Erbverträge
  • Erbrechtliche Beratung
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • NPO
  • Stiftungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Deklarationspflichten
  • Keine beschränkte Steuerpflicht bei Erwerb eines inländischen Grundstücks durch Vermächtnis

  • Änderung des Bewertungsgesetzes. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer drohen höhere Werte für Immobilien

  • Grundstücksschenkungen bei Wohnsitzen im In- und Ausland

  • Ausnahmen von der Nachversteuerung bei der Erbschaftsteuer beim Erwerb eines Familienheims

  • Erbschaftsteuerbefreiung bei Übertragung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft unter aufschiebender Bedingung

    In dem Urteil vom 1. September 2021 (Az. II R 8/19) hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur Frage Stellung bezogen, wann die Schenkung eines Anteils an einer Personengesellschaft vollzogen wird.

Dazu passend

Finden Sie weitere Themengebiete, die zum aktuell ausgewählten Bereich passen: