Eine sich verändernde Welt braucht eine veränderte Sicht auf die Dinge.

Nachhaltigkeitsberatung

Mit unserer umfassenden Beratung rund um das Thema ESG (Environmental, Social & Governance) unterstützen wir Sie bei allen Fragen zur Nachhaltigkeit.

Wir entwickeln mit Ihnen eine Nachhaltigkeitsstrategie, die zu Ihrer individuellen Unternehmenssituation passt. Dabei helfen wir Ihnen bei der Umsetzung von regulatorischen Anforderungen wie der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den jeweils geforderten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), der Global Reporting Initiative oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex begleiten wir Sie gern.

Durch unseren interdisziplinären Ansatz können wir Ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern, eine Grundlage für günstigere Kapitalbeschaffung legen, ESG-Ratings verbessern und auch Ihre persönlich gesteckten Nachhaltigkeitsziele realisieren. Unser Ziel ist es, einen Mehrwert durch Prozessoptimierungen zu schaffen, die Reputation Ihres Unternehmens zu steigern und Sie bereit für eine wettbewerbsfähige und nachhaltigere Zukunft zu machen.

Unsere Schwerpunkte

  • ESG-Standortbestimmung
  • Wesentlichkeitsanalyse
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Energie- und CO2-Bilanzen
  • EU-Taxonomie, CSRD und ESRS
  • Lieferkettensorgfaltspflichten
  • GRI und ESRS im Vergleich: ESG-Berichterstattung im Wandel

    Wir stellen die wesentlichen Unterschiede zwischen den freiwilligen GRI-und den verpflichtenden ESR-Standards vor und zeigen Anknüpfungspunkte auf.
  • Auswirkungen der ESG-Berichterstattung auf Unternehmensbewertungsmethoden

    ESG-Berichtsstandards und -Ratings bieten zukünftig eine Basis für einen besseren Einbezug in die Unternehmensbewertung.
  • Der neue EU-Green Bond Standard zur Bekämpfung von Greenwashing an den Anleihemärkten

    Der EUGBS definiert Standards für Emittenten, die ihre Anleihen unter der Bezeichnung „European Green Bond“ vermarkten wollen.
  • EU Taxonomie-Verordnung: Herausforderung für den Mittelstand

    Die EU Taxonomie soll Unternehmen mittels einheitlicher Standards für nachhaltiges Wirtschaften dazu befähigen, Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte verstärkt in ihr Risikomanagement einzubeziehen und umweltfreundlicher zu werden.
  • Update zum Trilogverfahren

    Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament konnten nach längeren und umstrittenen Trilog-Verhandlungen am 14. Dezember 2023 eine vorläufige politische Einigung erzielen.
  • CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism): Das CO2-Grenzausgleichssystem

    Fristende für die Abgabe des ersten Quartalsberichtes am 31. Januar 2024

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