Das MÖHRLE HAPP LUTHER Hinweisportal

Compliance Hinweisgeberschutzgesetz

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Das Hinweisgeberschutzgesetz ist Anfang Juli 2023 in Kraft getreten und verpflichtet eine Vielzahl von Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle für die Entgegennahme von Hinweisen. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten und Unternehmen in bestimmten regulierten Bereichen wie z. B. Banken, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Datenbereitstellungsdiensten gilt diese Pflicht seit dem 2. Juli 2023, für kleinere Unternehmen ab 50 Beschäftigten seit dem 17. Dezember 2023. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung droht ein Bußgeld von bis zu EUR 20.000,00.  

Wir bieten Ihnen mit dem MÖHRLE HAPP LUTHER Hinweisportal ein sicheres digitales System an, das die

Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes an eine interne Meldestelle erfüllt: 

  • Sofortige Verfügbarkeit als Online-Cloudlösung, DSGVO-konform gehostet im Rechenzentrum der DATEV eG  
  • Einfache Hinweisabgabe über die Website des Hinweisportals - vertraulich oder auch anonym möglich 
  • Bearbeitung der eingehenden Hinweise im Hinweisportal durch einen von Ihnen benannten Verantwortlichen oder auf Wunsch durch uns 
  • Kommunikation mit Hinweisgebern über das Hinweisportal, auch bei anonymen Meldungen 
  • Nutzerfreundliche Bedienung mit Information über eingehende Hinweise per E-Mail und Fristenerinnerung  
  • Hinweisportal auf Ihrer eigenen Wunschdomain oder über eine Subdomain unserer Domain www.mhl-hinweisportal.de (Beispiel: MANDANT.mhl-hinweisportal.de)  
  • Optionale Anpassung an Ihre Corporate Identity (Übernahme des Logos und der Unternehmensfarben) 
  • Verfügbar in 20 verschiedenen Sprachen 

Die Einrichtung des Hinweisportals und die Einführung in die Nutzung erfolgen im Rahmen des „MHL Hinweisportal Onboarding“. Wir richten das Portal für Sie ein, konnektieren es ggf. mit der gewünschten Domain und passen die möglichen Hinweiskategorien in Abstimmung mit Ihnen individuell an.

Die für das Hinweisportal anfallenden Kosten richten sich nach der von Ihnen gewünschten Individualisierung. Hier können Sie zwischen verschiedenen Paketpreisen wählen.

Auf Wunsch bieten wir auch eine Ersteinschätzung, Weiterleitung und ggf. rechtliche Betreuung eingehender Hinweise. Die Abrechnung hierfür erfolgt nach Zeitaufwand zu den mit Ihnen vereinbarten Stundensätzen. 

Optional schulen wir die von Ihnen benannten Verantwortlichen zu den wesentlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes, damit diese die vom Gesetz geforderte Fachkunde nachweisen können.

Wenn Sie Interesse an unserem digitalen Hinweisportal haben, vereinbaren Sie gern ein Gespräch mit unseren verantwortlichen Partnern Dr. Andrea Kröpelin und Dr. Joachim Jung.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch ansonsten für alle Fragen rund um das neue Hinweisgeberschutzgesetz zur Verfügung, einschließlich aller damit zusammenhängenden Themen in den Bereichen Arbeitsrecht, Mitbestimmung, Datenschutz etc. 

 

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