Mehr als nur Pflicht: CSRD-Prüfung und ihre Bedeutung für den Mittelstand

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Die Einführung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) mit den dazugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verpflichtet Unternehmen, ihre Berichtsprozesse zu standardisieren und verändert die Prüfung nicht-finanzieller Informationen. Die Auswirkungen der CSRD, insbesondere im Hinblick auf die Jahresabschlussprüfung, werden sowohl Unternehmen als auch Wirtschaftsprüfung vor neue Herausforderungen stellen.

Worum geht es?  

Die CSRD ist eine wegweisende EU-Richtlinie, die in den Kontext der Erreichung der Klimaziele der Europäischen Union eingebettet ist. Ihr Hauptziel besteht darin, die Qualität und Verlässlichkeit nicht-finanzieller Informationen zu verbessern und durch die Etablierung eines einheitlichen Berichtsstandards vergleichbarer zu gestalten. Diese Vorschriften betreffen nicht nur kapitalmarktorientierte Unternehmen und Großunternehmen, sondern auch  mittlere Unternehmen bis hin zu Kleinstunternehmen mit Kapitalmarktorientierung. Die Berichtspflicht tritt ab 2026 in Kraft, wobei Übergangsfristen vorgesehen sind. Die Berichte zu den nicht-finanziellen Informationen werden in den Lagebericht integriert und müssen einer festgelegten Struktur folgen. Sie unterliegen einer Prüfungspflicht.

Einführung CSRD

Was ändert sich für mein Unternehmen?

Kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor bedeutenden Herausforderungen, da die Berichtspflicht eine umfangreiche Datenerhebung und -dokumentation erfordert. Hierzu zählt die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die Einbeziehung von Stakeholdern und wesentlicher Aspekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die doppelte Wesentlichkeit stellt dabei eine neue, weitreichende Definition von Wesentlichkeit dar. Einerseits werden hierbei für das Unternehmen finanziell wesentliche Themen identifiziert, andererseits aber auch Themen, die wesentliche Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt haben. Wird eine der Auswirkungen als wesentlich erachtet, führt dies zur Einbeziehung in den Bericht und damit einhergehend zu einem entsprechenden  Anstieg des Berichtsumfangs. Zudem müssen Risiken angemessen bewertet und die gestiegenen Anforderungen an die Offenlegung beachtet werden. Da diese Analyse die Grundlage der zu prüfenden Berichterstattung bildet, ist davon auszugehen, dass diese gerade in den ersten Jahren der Berichtspflichten einen Schwerpunkt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung in Bezug auf Nachhaltigkeitsinformationen einnehmen werden.

Unternehmen sollten bei der Umsetzung folgende Aspekte beachten:

  • Was ist der aktuelle Status?
    • Identifikation von Stakeholder-Interessen
    • Verbindungen zu anderen Anforderungen prüfen
    • Eigene Strategie definieren
  • Welche Daten und Methoden sind anwendbar beziehungsweise nutzbar?
  • Wesentlichkeitsanalyse
  • Relevante Methoden identifizieren (zum Beispiel im Rahmen der Klimaberichterstattung: Greenhouse Gas Protocol, Science based Targets Initiative)
  • Definition nötiger Daten, Indikatoren und Prozessen
    • Wie kann eine Umsetzung erfolgen?
      • Expertise von Arbeitnehmenden fördern
      • Auswahl bestimmter Systeme
      • Automatisierung der Berichtsprozesse

Weiterführend sind prüfungspflichtige Inhalte zu identifizieren und geeignete Belege sowie Daten zu erheben, um eine erfolgreiche Prüfung des Berichts sicherzustellen.

Was folgt daraus in der Prüfung?

Die Prüfung der Berichte gewinnt an Komplexität, da nicht-finanzielle Komponenten mit der gleichen Sorgfalt wie finanzielle Komponenten zu prüfen sind. Diese Prüfung dient dazu, die Aussagekraft und Glaubwürdigkeit der Berichte zu erhöhen und die Qualität der bereitgestellten Daten sicherzustellen. Dies erfordert entsprechende Nachweise und deren Prüfung. In der Prüfung werden unter anderem folgende Aspekte untersucht:

  • Die Übereinstimmung des Berichts mit den Anforderungen der CSRD und ESRS
  • Der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse, welcher eine zentrale Säule der Berichterstattung darstellt
  • Die Kennzeichnung nach den Anforderungen des elektronischen Reporting-Formats
  • Die Umsetzung der Vorgaben des Artikels 8 der EU-Taxonomie, insbesondere die Offenlegung des Anteils "grüner" Wirtschaftsaktivitäten an Umsatzerlösen, Investitionen und Betriebsausgaben

Es ist enorm wichtig, dass Unternehmen sich rechtzeitig vorbereiten, um geeignete Systeme und Prozesse für die Datenerhebung sowie die Überwachung und Steuerung der Zielerreichung zu implementieren.

Die Prüfung der Berichte erfolgt zuerst in vereinfachter Form zur Erlangung begrenzter Sicherheit. Mittelfristig werden umfangreichere Prüfungshandlungen zur Erlangung hinreichender Prüfungssicherheit durchgeführt. Dies wird nicht nur die Aussagekraft und Glaubwürdigkeit der Berichte steigern, sondern auch das Vertrauen der Stakeholder stärken. Zudem ist davon auszugehen, dass Informationen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zusätzlich zur Finanzberichterstattung Auswirkungen auf das Ergebnis der von den Kreditgebern durchgeführten Bonitätsprüfungen haben werden und somit Kreditentscheidungen bzw. -vergaben beeinflussen werden.

CSRD bietet Unternehmen die Chance, Ihre Zukunftsorientierung zu verbessern

Die CSRD-Berichterstattung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eröffnet auch Chancen für die betroffenen Unternehmen. Durch die Einhaltung der CSRD-Anforderungen kann nicht nur die Glaubwürdigkeit der Berichte gesteigert werden, sondern auch die Erwartungen der Stakeholder erfüllt sowie neue Wettbewerbsvorteile zum Beispiel durch Produkt- und Dienstleistungsinnovationen erschlossen werden. Die wachsende Bedeutung der Nachhaltigkeit in der Unternehmensberichterstattung wird zu einer stärkeren Bindung der Stakeholder führen. Die Verpflichtung zur Berichterstattung über finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren wird dabei helfen, Finanzrisiken und -chancen besser zu verstehen und die Unternehmensstrategie entsprechend auszurichten. Die CSRD bietet Unternehmen die Gelegenheit, Ihre Zukunftsorientierung zu verbessern, Ihr Unternehmen nachhaltig zu gestalten und die Herausforderungen und Chancen des nachhaltigen Geschäftsmodells erfolgreich zu bewältigen.

Unsere Expertise – Ihre Zukunftsfähigkeit

Wir unterstützen Sie gerne auf dem Weg, die steigenden Anforderungen der CSRD zu erfüllen und gleichzeitig strategische Vorteile zu nutzen. Die Prüfung der Berichte wird in Zukunft an Umfang aber auch an Bedeutung gewinnen, da sie nicht nur die Einhaltung der Vorschriften sicherstellt, sondern auch deren Qualität und Glaubwürdigkeit sichert.

Mit unserer Compliance-Ready-Analyse bieten wir eine Statusanalyse an, um sicherzustellen, dass Unternehmen für die CSRD gerüstet ist. Unser ESG-Team unterstützt Sie bei der Identifizierung relevanter Themen, bei der Implementierung notwendiger Prozesse und Strukturen sowie bei der Automatisierung von Abläufen. Wir überprüfen, ob für Ihr Unternehmen Ausnahmeregelungen gelten, und begleiten Sie auf dem Weg zur Vorbereitung auf die CSRD.

Zeitplan zur CSRD-Implementierung

Sprechen Sie uns bei Fragen zu diesem oder anderen Themen gerne an.

 

Gemeinsam verfasst mit Lisa Bokelmann.

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