Klimaberichterstattung nach CSRD – ESRS E1
Auswirkungen, Risiken und Chancen der Klimaberichterstattung
Auswirkungen, Risiken und Chancen der Klimaberichterstattung
Die CSRD-Richtlinie verpflichtet viele Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Das Rahmenwerk für die Berichte bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die themenübergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2 beschreiben die übergreifenden Anforderungen und allgemeinen Angaben. Zudem werden hier die einzelnen Kriterien für die Wesentlichkeitsanalyse beschrieben, welche die Basis für die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung ist.
Daneben gibt es themenspezifische Standards, die Berichtspflichten aus den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Governance definieren. Ein wichtiger Umweltstandard ist der ESRS E1 zur Klimaberichterstattung. Dieser ist aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung und des Green Deals – dem Ziel der Klimaneutralität der EU-Mitgliedsstaaten bis 2050 – eines der Top-Themen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Als Teil der Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht sollen Unternehmen transparent darstellen,
Im Rahmen der Klimaberichterstattung spielt die sogenannte Klima- bzw. Dekarbonisierungsstrategie eine zentrale Rolle.
Unternehmen müssen im Rahmen dessen zu folgenden Aspekten berichten:
Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung eines Übergangsplans für den Klimaschutz, der alle wesentlichen Maßnahmen und strategischen Entscheidungen bündelt. Unternehmen müssen ihre klimabedingten Risiken und Chancen analysieren und Maßnahmen, die die Zukunftsfähigkeit ihres Geschäftsmodells sicherstellen, offenlegen.
Die Klimaberichterstattung nach ESRS E1 umfasst die Offenlegung von Strategien, Zielen, Maßnahmen und Parametern zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie, ausgerichtet auf die Ziele des Pariser Abkommens.
Die Klimabilanz bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Dekarbonisierungsstrategie, indem sie eine systematische Erfassung und Bewertung der Treibhausgasemissionen und somit der wesentlichen Emissionen des Unternehmens ermöglicht. Die Emissionen des Unternehmens müssen gemäß drei unterschiedlicher Scopes klassifiziert werden:
In drei Schritten kann die Klimabilanzerstellung erfolgen:
Die im Rahmen der Klimabilanz ermittelten THG-Emissionen und die Identifikation von signifikanten Emissionsquellen bilden den Ausgangspunkt für die Definition von Emissionsreduktionszielen, die auf die Begrenzung der Erderwärmung gemäß den Zielen des Pariser Klimaabkommens einzahlen. Die Science Based Targets Initiative (SBTi) bietet bewährte Guidelines zur Ausgestaltung von Klimazielen.
1. Screening | 2. Berechnung | 3. Berichterstattung |
Nach welchem Standard wird die Klimabilanz erstellt? |
Festlegung der zu berichtenden Treibhausgase |
Scope 1 THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent |
Welche Emissionen fallen im Konsolidierungskreis und entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens an? |
Festlegung der Emissionsfaktoren |
Scope 2 THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent |
Welchen Scope-Kategorien müssen die Emissionen zugeordnet werden? |
Anwendung der 100-Global-warming potential des Intergovernmental Panel on |
Scope 3 THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent |
Datenerhebung |
THG-Gesamtemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent |
Um die festgelegten Emissionsreduktionsziele zu erreichen, sind spezifische Maßnahmen erforderlich, die sogenannten Dekarbonisierungshebel. Die Identifikation geeigneter Hebel ist somit entscheidend. Spezifische Maßnahmen können
sein. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen ist auch die Abhängigkeit von Rahmenbedingungen, wie Marktpreisen, Verfügbarkeit oder regulatorischen Anforderungen, zu beachten.
Für eine erfolgreiche Klimaberichterstattung nach ESRS E1 sollte die Klimastrategie in die Unternehmensstrategie integriert sein.
Die Klimastrategie des Unternehmens wird ganzheitlich in einem Übergangsplan für den Klimaschutz festgehalten. Er bildet die Grundlage für die Umsetzung der Anforderungen aus dem ESRS E1 und umfasst folgende Kernbereiche:
Der Übergangsplan bündelt die wesentlichen Kriterien der Dekarbonisierungsstrategie des Unternehmens und ermöglicht die effiziente Umsetzung der Anforderungen des ESRS E1.
Die Anforderungen der CSRD und der dazugehörigen ESRS, insbesondere des ESRS E1, machen die Klimaberichterstattung zu einer umfangreichen und anspruchsvollen Aufgabe. Der ESRS E1 bietet eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Entwicklung einer ganzheitlichen Klimastrategie, erfordert jedoch eine frühzeitige Implementierung und sorgfältige Datenerhebung. Nur so kann die Qualität der Berichterstattung den Anforderungen gerecht werden.
Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der CSRD/ESRS in Ihrem Unternehmen und der Erstellung der Klimaberichterstattung nach CSRD mit unserem Fachwissen sowie ausgereiften Analyse-Tools und Arbeitspapieren – sprechen Sie uns an.
Gemeinsam verfasst mit Jonas Kornberg.
Dazu passende Artikel