Klimaberichterstattung nach CSRD – ESRS E1

Auswirkungen, Risiken und Chancen der Klimaberichterstattung

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der ESRS E1 enthält die Unterthemen „Anpassung an den Klimawandel“, „Klimaschutz“ und „Energie“. Sie spezifizieren die Klimaberichterstattung.
  • Diese Unterteilung gewährleistet die klare, umfassende und zielgerichtete Berichterstattung zu den zentralen Aspekten des Klimawandels.
  • Eine ganzheitliche Klimastrategie ist wesentlicher Bestandteil der Klimaberichterstattung.
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Die CSRD-Richtlinie verpflichtet viele Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Das Rahmenwerk für die Berichte bilden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die themenübergreifenden Standards ESRS 1 und ESRS 2 beschreiben die übergreifenden Anforderungen und allgemeinen Angaben. Zudem werden hier die einzelnen Kriterien für die Wesentlichkeitsanalyse beschrieben, welche die Basis für die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung ist.

Daneben gibt es themenspezifische Standards, die Berichtspflichten aus den drei Bereichen Umwelt, Soziales und Governance definieren. Ein wichtiger Umweltstandard ist der ESRS E1 zur Klimaberichterstattung. Dieser ist aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung und des Green Deals – dem Ziel der Klimaneutralität der EU-Mitgliedsstaaten bis 2050 – eines der Top-Themen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Was bedeutet Klimaberichterstattung?

Als Teil der Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht sollen Unternehmen transparent darstellen,

  • welche Klimaschutzanstrengungen sie in Übereinstimmung mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens unternehmen,
  • welche klimabedingten physischen und transitorischen Chancen und Risiken für das Unternehmen bestehen und
  • welche Auswirkungen vom Unternehmen gegenüber der Gesellschaft und Umwelt ausgehen.

Im Rahmen der Klimaberichterstattung spielt die sogenannte Klima- bzw. Dekarbonisierungsstrategie eine zentrale Rolle.

Unternehmen müssen im Rahmen dessen zu folgenden Aspekten berichten:

  • Klimabilanz,
  • Emissionsreduktionsziele,
  • Dekarbonisierungshebel und
  • in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehende Finanzmittel

Im Mittelpunkt steht dabei die Entwicklung eines Übergangsplans für den Klimaschutz, der alle wesentlichen Maßnahmen und strategischen Entscheidungen bündelt. Unternehmen müssen ihre klimabedingten Risiken und Chancen analysieren und Maßnahmen, die die Zukunftsfähigkeit ihres Geschäftsmodells sicherstellen, offenlegen.

Wie Unternehmen Klimaneutralität erreichen: Entwicklung und Offenlegung der Dekarbonisierungsstrategie

Klimabilanz – Wie funktioniert die Klimaberichterstattung nach CSRD?

Die Klimabilanz bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Dekarbonisierungsstrategie, indem sie eine systematische Erfassung und Bewertung der Treibhausgasemissionen und somit der wesentlichen Emissionen des Unternehmens ermöglicht. Die Emissionen des Unternehmens müssen gemäß drei unterschiedlicher Scopes klassifiziert werden:

  • Scope 1: Direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen
  • Scope 2: Indirekte Emissionen aus dem Verbrauch eingekaufter Energie
  • Scope 3: Indirekte Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette

In drei Schritten kann die Klimabilanzerstellung erfolgen:

  1. Screening: Festlegung Berichterstattungsstandard und dazugehöriger Konsolidierungskreis. Identifikation und Auswahl relevanter Emissionen. Dabei wird festgelegt, welcher Standard für die Berechnung genutzt wird und welchen Umfang der zu berücksichtigende Konsolidierungskreis des Unternehmens besitzt. Die Zuordnung erfolgt gemäß operativer Kontrolle.
  2. Berechnung Treibhausgas (THG)-Emissionen: mit Hilfe der im ESRS E1 festgelegten Methodik.
  3. Erfassung und Dokumentation THG-Emissionen des Unternehmens und entlang der Wertschöpfungskette (für Scope 1, 2 und 3 gemäß Greenhouse Gas Protocol).

Festlegung von Emissionsreduktionszielen – Wie können wissenschaftsbasierte Reduktionsziele festgelegt werden?

Die im Rahmen der Klimabilanz ermittelten THG-Emissionen und die Identifikation von signifikanten Emissionsquellen bilden den Ausgangspunkt für die Definition von Emissionsreduktionszielen, die auf die Begrenzung der Erderwärmung gemäß den Zielen des Pariser Klimaabkommens einzahlen. Die Science Based Targets Initiative (SBTi) bietet bewährte Guidelines zur Ausgestaltung von Klimazielen.

Roadmap für die Erstellung der Klimabilanz

1. Screening 2. Berechnung 3. Berichterstattung
Nach welchem Standard wird die Klimabilanz erstellt?

Festlegung der zu berichtenden Treibhausgase

Scope 1 THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent

Welche Emissionen fallen im Konsolidierungskreis und entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens an?

Festlegung der Emissionsfaktoren

Scope 2 THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent

Welchen Scope-Kategorien müssen die Emissionen zugeordnet werden?

Anwendung der 100-Global-warming potential des Intergovernmental Panel on
Climate Change

Scope 3 THG-Bruttoemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent

Datenerhebung

THG-Gesamtemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent

Dekarbonisierungshebel – Welche Maßnahmen zahlen auf die Erreichung der Reduktionsziele ein?

Um die festgelegten Emissionsreduktionsziele zu erreichen, sind spezifische Maßnahmen erforderlich, die sogenannten Dekarbonisierungshebel. Die Identifikation geeigneter Hebel ist somit entscheidend. Spezifische Maßnahmen können

  • der Einsatz neuer Technologien,
  • Investitionen in emissionsarme Produktionsverfahren,
  • Effizienzsteigerungen oder
  • alternative Antriebe von Fahrzeugen oder auch
  • die Umstellung auf erneuerbare Energien, wie die Nutzung von Solar-, Wind- und Wasserkraft

sein. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen ist auch die Abhängigkeit von Rahmenbedingungen, wie Marktpreisen, Verfügbarkeit oder regulatorischen Anforderungen, zu beachten.

Für eine erfolgreiche Klimaberichterstattung nach ESRS E1 sollte die Klimastrategie in die Unternehmensstrategie integriert sein.

Andreas Schruth, Senior Manager ESG & Nachhaltigkeit, Prokurist, MBA

Übergangsplan für den Klimaschutz – wie wird die Dekarbonisierungsstrategie dargestellt?

Die Klimastrategie des Unternehmens wird ganzheitlich in einem Übergangsplan für den Klimaschutz festgehalten. Er bildet die Grundlage für die Umsetzung der Anforderungen aus dem ESRS E1 und umfasst folgende Kernbereiche:

  • Emissionsreduktionsziele: Ziele, die mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel sind.
  • Verankerung in der Unternehmensstrategie: Integration in strategische und operative Unternehmensbereiche.
  • Governance: Festlegung der Zuständigkeiten.
  • Dekarbonisierung: Maßnahmenbeschreibung und Potenziale.
  • Finanzmittel: Einbettung in die Finanzplanung des Unternehmens.
  • Fortschrittsüberwachung: Laufende Kontrolle der gesetzten Ziele.

Der Übergangsplan bündelt die wesentlichen Kriterien der Dekarbonisierungsstrategie des Unternehmens und ermöglicht die effiziente Umsetzung der Anforderungen des ESRS E1.

Hinweise zur prüffähigen Dokumentation der Klimaberichterstattung

  • Die Vorgehensweise bei der Klimabilanzierung genutzter Standards, Berechnungsmethoden, Annahmen, usw. sollte so genau wie möglich in einem Handbuch dokumentiert und begründet werden.
  • Sämtliche Belege und Nachweise für alle erfassten Daten und Berechnungen sollten
    nachvollziehbar hinterlegt werden.
  • Interne Kontrollsysteme (IKS) für die Gewährleistung von Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten und Angaben sollten erläutert werden.
  • Protokolle interner Audits und Prüfungen ISO-Zertifizierungen sollten nachvollziehbar hinterlegt werden.

Klimaberichterstattung ist umfangreich und anspruchsvoll

Die Anforderungen der CSRD und der dazugehörigen ESRS, insbesondere des ESRS E1, machen die Klimaberichterstattung zu einer umfangreichen und anspruchsvollen Aufgabe. Der ESRS E1 bietet eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Entwicklung einer ganzheitlichen Klimastrategie, erfordert jedoch eine frühzeitige Implementierung und sorgfältige Datenerhebung. Nur so kann die Qualität der Berichterstattung den Anforderungen gerecht werden.

Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der CSRD/ESRS in Ihrem Unternehmen und der Erstellung der Klimaberichterstattung nach CSRD mit unserem Fachwissen sowie ausgereiften Analyse-Tools und Arbeitspapieren – sprechen Sie uns an.

Gemeinsam verfasst mit Jonas Kornberg.

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