GRI und ESRS im Vergleich: ESG-Berichterstattung im Wandel

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Die ESG-Berichterstattung hat sich über viele Jahre hinweg von einem freiwilligen Reporting hin zu einer Pflicht für viele Unternehmen entwickelt. Für das freiwillige Reporting dienten unterschiedliche Standards wie die Global Reporting Initiative (GRI), der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder der UN Global Compact als Richtlinie. Die GRI-Standards wurden dabei weltweit am häufigsten genutzt.

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kommen mit den dazugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstmalig umfangreiche ESG-Berichtanforderungen auf Unternehmen zu. Dabei profitieren Unternehmen, die bereits nach der GRI berichtet haben. Wir stellen die wesentlichen Unterschiede zwischen den freiwilligen GRI-und den verpflichtenden ESR-Standards vor und zeigen Anknüpfungspunkte auf.

Was sind die GRI-Standards?

Die GRI prägt die ESG-Berichterstattung mit freiwilligen Standards seit über 20 Jahren und bietet Unternehmen weltweit sowohl einen zuverlässigen Rahmen als auch Orientierungshilfe für das Reporting über ihre nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen.

CSRD und ESRS-Standards: Paradigmenwechsel in der ESG-Berichterstattung

Mit der CSRD und den ESRS läutet die EU einen Paradigmenwechsel in der ESG-Berichterstattung ein: Um mehr Transparenz und Vergleichbarkeit unter den großen und mittelständischen Unternehmen zu schaffen, werden betroffene Unternehmen erstmals dazu verpflichtet, umfassende Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten innerhalb des Lageberichts offenzulegen. Genau wie die Finanzkennzahlen unterliegen diese Angaben auch der Prüfungspflicht im Zuge der Jahresabschlussprüfung.

Weitere Informationen zu den neuen ESRS-Standards erhalten Sie in unserem Beitrag Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS.

Interoperabilitätsindex: Synergien zwischen GRI und ESRS ermitteln

Durch die neuen Reporting-Anforderungen werden sich viele Unternehmen in der EU an der Schnittstelle zwischen GRI und ESRS wiederfinden. Um auf etablierten Berichtsformaten aufzubauen und die Notwendigkeit einer doppelten Berichterstattung zu verhindern, hat sich die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) bei der Entwicklung der ESRS an den GRI-Anforderungen orientiert. Ein im November 2023 durch die EFRAG veröffentlichter Interoperabilitäts-Index gleicht die Standards ab und hilft Unternehmen dabei, die GRI-Anforderungen den ESRS-Anforderungen zuzuordnen, um Synergien zu ermitteln.

Interoperabilitaet GRI- und ESR-Standard

Interoperabilität hängt vom ESG-Thema ab

Die Kompatibilität zwischen GRI und ESRS ist stark vom jeweiligen ESG-Thema abhängig. Bei den Themenkomplexen Soziales und Governance sind die inhaltlichen Überschneidungen mit fast 80 % bzw. 70 % hoch. Bei den Umweltstandards hingegen sind lediglich ein Drittel der ESRS-Anforderungen vollständig oder teilweise abgedeckt. Die geringsten Synergiepotentiale weisen die Themen Umweltverschmutzung und Biodiversität auf.

Bericht nach ESRS umfangreicher als nach GRI

Die Analyse zeigt, dass die ESRS-Anforderungen weit über die GRI-Anforderungen hinausgehen und selbst eine akribische Anwendung von GRI signifikante Datenlücken hinterlässt. Die GRI-Anforderungen decken nur etwas mehr als die Hälfte der nach ESRS erforderlichen Datenpunkte ab: Etwa 40 % der ESRS-Datenpunkte werden vollständig inhaltlich abgedeckt, weitere 15 % partiell. Eine partielle Abdeckung liegt vor, wenn unterschiedliche Detailgrade oder Einheiten von den beiden Rahmenwerken gefordert werden. Die Unterschiede können sich auf

Anknüpfungspunkte zwischen GRI und ESRS

GRI als Basis für die ESRS-Berichterstattung

Auch wenn das Vergleichsergebnis bisweilen ernüchternd ausfällt, bietet die eine gute Basis für den Aufbau der ESRS-Berichterstattung. Unternehmen, die in der Vergangenheit nach GRI berichtet haben, können vor allem das bestehende Verständnis für nachhaltigkeitsbezogene Informationen, Managementstrukturen und Datenerhebungsprozesse nutzen, um diese entsprechend der ESRS-Anforderungen weiterzuentwickeln. Auch auf vorhandene themenspezifische Konzepte, Ziele, KPIs und Maßnahmenpläne kann zurückgegriffen werden, um die unternehmerischen Strategien im Umgang mit den wesentlichen ESG-Themen darzulegen.

Die Wesentlichkeitsanalyse als Ausgangspunkt

Einen besonders wichtigen Anknüpfungspunkt bietet die Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der wesentlichen ESG-Themen für die Geschäftstätigkeit und Berichterstattung. Auch wenn die ESRS mit dem Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit eine komplexere Systematik zur Bestimmung von wesentlichen ESG-Themen verfolgen, bietet das Vorgehen nach GRI unter Einbindung von Stakeholdern eine gute Ausgangsbasis für das Verständnis der Auswirkungen von Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft. Risiken und Chancen, die sich aus Nachhaltigkeitsthemen für den finanziellen Erfolg von Unternehmen ergeben, können ggf. aus bestehenden Risikomanagementsystemen abgeleitet werden.

Berichterstattung nach ESRS schafft Glaubwürdigkeit

Globale Herausforderungen, wie etwa der Klimawandel, die Abhängigkeit von Ressourcen und der Fachkräftemangel, zeigen deutlich, dass eine finanzorientierte Steuerung heute nicht mehr ausreicht, um die wertbestimmenden Faktoren von Unternehmen zu managen. Durch die neue ESG-Berichterstattung nach ESRS können Stakeholder ein glaubwürdiges und umfassenderes Bild von Unternehmen bezüglich ihrer jeweiligen Nachhaltigkeitsleistung erhalten. Abhängig von der Breite und Tiefe der bisherigen Berichterstattung bietet die GRI Unternehmen eine solide Basis für die Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements und der ESRS-Berichterstattung. Unternehmen, die in „Übereinstimmung“ mit den GRI-Standards berichten, haben eine bessere Ausgangslage als Anwender, die „unter Bezugnahme“ berichten.

Insgesamt gilt mit oder ohne GRI-Erfahrung: Die CSRD und ESRS sind ein Paket aus umfassenden und komplexen Anforderungen. Zudem sollte die ESG-Berichtseinbettung der Anforderungen aus der ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese war bisher kein Bestandteil der GRI-Berichtsanforderungen.  Durch eine intensive Auseinandersetzung mit den Standards und den Austausch mit Expertenteams lassen sich jedoch effiziente, mittelstandstaugliche Lösungen für die ESG-Berichterstattung etablieren.

Für weiterführende Informationen und individuelle Beratung zu ESG, CSRD/EU Taxonomie-Implementierung, finanzieller Nachhaltigkeit und Unternehmensbewertung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Gemeinsam verfasst mit Ina Lensch-Franzen, Manager, ESG & Nachhaltigkeit.

 

 

 

 

 

 

 

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