Neues für Non-Profit-Organisationen und Stiftungen II
Neue rechtliche Rahmenbedingungen und Registerpflichten für Stiftungen
Neue rechtliche Rahmenbedingungen und Registerpflichten für Stiftungen
Für Stiftungen ergeben sich künftig voraussichtlich neben den Änderungen im Steuerrecht auch zivilrechtliche Gesetzesänderungen: Im September 2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts. Zeitnah ist mit einem Regierungsentwurf zu rechnen, denn eine Umsetzung ist nach dem Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode geplant. Ein abschließend und einheitlich geregeltes Stiftungsrecht soll das bislang geltende Stiftungsrecht in den §§ 80 bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), mit Verweisvorschriften ins Vereinsrecht sowie in die unterschiedlichen landesrechtlichen Vorschriften ablösen. Auch für bereits heute existierende Stiftungen kann sich daraus Handlungsbedarf ergeben, denn u.a. Satzungsänderungen sollen künftig gesteigerten Voraussetzungen unterliegen.
Für gemeinnützige Organisationen und Stiftungen sind weitere Register geplant; zusätzlich bleibt die Pflicht zur Meldung zum Transparenzregister, das künftig als Vollregister ausgestaltet sein wird – siehe hierzu den Beitrag von Dr. Frauke Schmidt und Marian Großmann – bestehen:
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