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Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat dem Steuerentlastungsgesetz zugestimmt, welches der Bundestag bereits am 12. Mai beschlossen hatte. Kernpunkte des Gesetzes sind:

  • Die Gewährung einer (steuerpflichtigen) Energiepreispauschale (EPP) i. H. v. EUR 300 für alle aktiv tätigen Erwerbspersonen. Sie dient dem Ausgleich der kurzfristig und drastisch gestiegenen Fahrtkosten.
  • Darüber hinaus wird einmalig ein Kinderbonus i. H v. EUR 100 gewährt. Damit sollen die sich aus den erhöhten Energiepreisen für Familien resultierenden Härten abgefedert werden. Einen Anspruch auf den Kinderbonus besteht für jedes Kind, für das im Juli 2022 Kindergeld bezogen wird.
  • Höherer Pauschbetrag für Arbeitnehmer: Der bisherige Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um EUR 200 auf EUR 1.200 erhöht. Durch die Erhöhung der Pauschbeträge soll sich zugleich der administrative Aufwand für Steuerpflichtige und Verwaltung verringern.
  • Weitere finanzielle Erleichterungen insbesondere für Bezieher niedriger Einkommen sollen durch die Anhebung des Grundfreibetrags erreicht werden. So wird dieser für 2022 von 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro ansteigen.
  • Zudem wird die Pendlerpauschale früher als geplant erhöht. Zur Entlastung aufgrund der gestiegenen Mobilitätskosten wird die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer rückwirkend zum 1. Januar 20228 (geplant ab VZ 2024) auf 38 Cent wie die Anhebung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener vorgezogen.

Mit dem Gesetz sollen insbesondere die gestiegenen Mobilitätspreise ausgeglichen werden. Es sieht Steuerentlastungen von rund EUR 16,3 Mrd. vor.

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Dr. Katrin Dorn

Partnerin*, Steuerberaterin, Dipl.-Kauffrau, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e.V.

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