Instagram bietet seinen Nutzern viele Möglichkeiten, die hochgeladenen Inhalte ansprechend zu gestalten. Für Storys und Reels besonders wichtig ist die große Songbibliothek, mit der Nutzer die Kurzvideos musikalisch untermalen können. Dies nutzen nicht nur private Nutzer und Influencer. Auch für Unternehmen gehört ein Instagram-Account mittlerweile dazu.
Musikrichtlinie enthält neues Nutzungsverbot
Lange Zeit schien es rechtlich unproblematisch möglich, die vom Mutterkonzern Meta auf der App Instagram zur Verfügung gestellte Musik in die eigenen Beiträge einzubetten. Doch durch in jüngster Zeit versandte Abmahnungen ist der genaue Wortlaut der Musikrichtlinie von Meta in den Fokus gerückt. Darin heißt es nämlich: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt." Dies wird von den Nutzungsbedingungen von Instagram bestätigt: „Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf [die Musik-Bibliothek] zugreifen. Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken."
Meta verbietet also kommerziellen Usern die Verwendung der Musik-Bibliothek und begründet dies damit, dass die eingekauften Lizenzen die gewerbliche Nutzung nicht erfassen würden.
Gewerblich genutzten privaten Accounts drohen Abmahnungen
Gefährlich ist das vor allem für Accounts, die als private Accounts eingerichtet sind, tatsächlich aber gewerblich betrieben werden. Dies können Accounts von Unternehmen sein, bei denen der Account falsch eingerichtet wurde. Gefährdet sind aber auch Accounts von ursprünglich privaten Nutzern, die aufgrund ihrer Bekanntheit zu Influencern geworden und damit gewerblich tätig sind. In beiden Fällen kann die Songbibliothek über Instagram noch abrufbar sein, die Einbettung würde aber mangels der notwendigen Nutzungsrechte zu einer Urheberrechtsverletzung führen. Seit Herbst letzten Jahres werden diese Urheberrechtsverletzungen gezielt von Anwaltskanzleien verfolgt, die vornehmlich Musikverlage vertreten und die Instagram-Nutzer auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz mit Abmahnungen in Anspruch nehmen.
Wer im kommerziellen Bereich also erst jetzt auf diese Beschränkungen in der Instagram-Musikrichtlinie aufmerksam wird, hat eventuell schon mehrere Stories und Reels mit urheberrechtsverletzender Musik auf seinem Account hochgeladen. In diesem Fall ist es dringend geraten, die alten Beiträge zu bearbeiten und neu zu vertonen.
Ausweichen auf Sound Collection, spezialisierte Plattformen und lizenzfreie Musik
Unternehmen, die Business-Accounts betreiben und dementsprechend nicht auf die Musikbibliothek zugreifen dürfen, können sich dafür der sogenannten „Sound Collection" von Facebook bedienen. Darin finden sich über 9.000 Musikstücke, die kommerziell auf Instagram – und nur dort – genutzt werden dürfen. Konkret heißt es dazu in den Nutzungsbedingungen der Sound Collection: „Meta gewährt dir hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der SC-Audioinhalte für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke in Inhalten, die du in den Produkten der Meta-Unternehmen erstellst, hochlädst und verbreitest."
Möchten sich Nutzer bei kommerziellen Posts nicht auf die Sound Collection beschränken, müssen sie direkt bei den Musikverlagen Nutzungslizenzen für einzelne Musikstücke erwerben oder über spezialisierte Plattformen wie Shutterstock Music und AudioJungle auf weniger bekannte Musik zurückzugreifen. Eine weitere Alternative ist lizenzfreie Musik, die im Internet unter sogenannten „Creative Commons"-Lizenzen veröffentlicht wurde.
Aber auch bei all diesen Alternativen sollten unbedingt die Nutzungsbedingungen im Einzelnen daraufhin geprüft werden, ob die kommerzielle Nutzung in den sozialen Medien von der jeweiligen Lizenz erfasst ist. Zudem bestehen die Urheberinnen und Urheber oftmals auf eine namentliche Nennung und verfolgen gezielt Nutzungen, die dies nicht beachten. Der sicherste Weg wäre sicherlich, auf sogenannte „gemeinfreie" Musik zurückzugreifen. Allerdings sind das nur Musikstücke, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind – solche Oldies passen sicherlich nicht zu jeder Story.
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