Digitaler Frühjahrsputz

Arbeitgeber*innen müssen jetzt 3G-Nachweise ihrer Mitarbeiter*innen löschen

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Mit der Einführung der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz im November letzten Jahres waren Arbeitergeber*innen verpflichtet, den 3G-Status ihrer Beschäftigten zu überprüfen und zu dokumentieren.

Seit Mitte März gilt diese Pflicht nicht mehr. Die Datenschutzaufsichtsbehörden fordern unter dem Motto „Digitaler Frühjahrsputz" deswegen dazu auf, die im Zuge der 3G-Pflicht erhobenen Impf- und Testnachweise von Mitarbeiter*innen zu löschen und behalten sich vor, unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchzuführen. Begründet wird dies mit dem richtigen Hinweis, dass die Datenverarbeitung zweckgebunden gewesen sei, um die Kontrollpflicht des § 28b Abs. 1 IfSG a.F. zu erfüllen. Dieser Zweck sei nun durch den Wegfall der Kontrollpflicht entfallen, auch eine Datenspeicherung für den Fall einer möglichen zukünftigen Verschärfung der Corona-Lage sei nach Wegfall der rechtlichen Grundlagen nicht möglich. Ausgenommen von der Pflicht zur Löschung seien ausschließlich Unternehmen, deren Mitarbeiter der einrichtungsbezogenen Impfpflicht des § 20a IfSG unterliegen.

Die möglichen Ausnahmefälle, in denen die Erhebung und damit auch die Speicherung von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen auch nach Wegfall der 3G-Pflicht zulässig sein können, hatten wir in unserem Beitrag vom 11. November 2021 dargestellt.

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