Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes („KöMoG“) vorgelegt!

icon arrow down white

Am 19. März 2021 hatte das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts, kurz KöMoG, vorgelegt. Diesen Entwurf hat das Bundeskabinett bereits am 24. März 2021 beschlossen. Ziel der Reform ist die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen insbesondere für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen sowie eine Internationalisierung des Unternehmensteuerrechts.

Kern des Entwurfs ist die bereits am 8. März und 3. Juni 2020 in den Koalitionsausschüssen beschlossene Einführung eines Optionsmodells für Personengesellschaften. Dieses Optionsmodell soll es Personengesellschaften ermöglichen, dass diese auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden. Hierdurch soll die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der vielen auf internationalen Märkten erfolgreich tätigen Familienunternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft gestärkt werden. Die diskutierte Reform der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG findet sich im Entwurf nicht. Nach bisherigem Stand erfolgt in diesem Bereich keine Anpassung.

Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf eine Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs für Umwandlungen i. S. d. UmwStG vor („Internationalisierung des Umwandlungssteuerrechts für Körperschaften"). So sollen zukünftig neben Verschmelzungen auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich sein, so dass betrieblich sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen steuerneutral durchgeführt werden können.

Im Bereich der körperschaftsteuerlichen Organschaft sollen die Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen durch die sog. Einlagelösung ersetzt werden. Zudem sollen künftig Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe abgezogen werden können. Das bislang im Gesetz enthaltene Abzugsverbot soll aufgehoben werden.

Der Bundestag hat das Gesetz mit einigen Änderungen am 21. Mai 2021 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates steht jedoch noch aus. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie zeitnah informieren, auch im Rahmen unserer Webinare.

Über das Symbol diesen Artikel weiterempfehlen

Dazu passende Artikel

  • Bundestag beschließt „KöMoG“ – Zustimmung des Bundesrats steht noch aus!

  • Das „Optionsmodell“ für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften soll kommen!

  • Neues für Non-Profit-Organisationen und Stiftungen II

  • Neues für Non-Profit-Organisationen und Stiftungen I