Es wird weiterhin zwischen Fonds, die auch Privatanlegern offenstehen (Publikums-Fonds), und Fonds, die nur professionellen und semiprofessionellen Anlegern zugänglich sind (Spezial-AIF), unterschieden. Spezial-AIF weisen bei der Emission geringere Anforderungen als Publikumsfonds auf.
Professionelle Anleger können bestimmte Unternehmen aus dem Finanzsektor sein sowie Unternehmen, deren Finanzkennzahlen bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Semiprofessionelle Anleger müssen Mindesterfahrungen vorweisen und/oder ein Mindestinvestment leisten. Die Einstufung der semiprofessionellen und der professionellen Anleger muss jeweils gesondert festgestellt werden.
Fonds, die in den Anwendungsbereich des KAGB fallen, müssen von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) insbesondere für das Risiko- und Anlagemanagement funktionsgetrennt betreut werden. Dies geschieht überwiegend durch ein anderes Unternehmen (externe KVG) oder durch den Fonds selbst (interne KVG). Die KVG bedarf einer Genehmigung durch die BaFin.
Eine KVG muss ihre Fonds nach den engen Vorgaben des KAGB betreuen. Die meisten Publikumsinvestmentvermögen werden in der Rechtsform einer geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft aufgelegt, deren Anteile nach Bafin-Genehmigung des Angebots eingeworben werden. Für Vermögensanlagen außerhalb des KAGB ist im Anlegerbereich die Rechtsform der Kommanditgesellschaft üblich.
Wir sind seit mehreren Jahrzehnten als Begleiter mit verschiedenen Fonds- bzw. Vermögensanlagenprodukten insbesondere in den Bereichen Schiffe, Immobilien und Erneuerbare Energien für Sachwerte im In- und Ausland tätig.
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