In dem Urteil vom 1. September 2021 (Az. II R 8/19) hat der Bundesfinanzhof (BFH) zur Frage Stellung bezogen, wann die Schenkung eines Anteils an einer Personengesellschaft vollzogen wird.
Sollen potentielle Erben aus dem Kreis der Gesellschafter ausgeschlossen werden aber finanziell gleichgestellt werden, kann ein Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag mit einer lebenslänglichen Rente ein Instrument zur Problemlösung sein.