Das Wichtigste auf einen Blick
- Mit zwei Proclamations (nachfolgend „Präsidialerlassen“) hat US-Präsident Trump mit Wirkung zum 12. März 2025 zusätzliche Zölle in Höhe von 25 % auf Stahl und Aluminium eingeführt.
- Auch Stahl und Aluminium aus Mitgliedstaaten der EU sind von diesen Maßnahmen betroffen.
- Die EU wird entschieden auf die neuen Zölle reagieren.
Update zu unserem Newsletter vom 21. Januar 2025: Zölle und Handel unter der neuen Trump-Regierung
Inhalt der neuen Präsidialerlasse
In 2018 führte die Trump-Regierung zusätzliche Zölle auf Stahl und Aluminium ein. Die USA und die EU erzielten 2021 eine gegenseitige Einigung, wonach bestimmte Mengen der betroffenen Waren mit Ursprung in einem EU-Mitgliedstaat von diesen Maßnahmen ausgenommen wurden. Diese Einigung wurde durch entsprechende Präsidialerlasse in das US-Recht überführt und anschließend bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Am 10. Februar 2025 erließ Präsident Trump zwei neue Präsidialerlasse, die erneut zusätzliche Zölle einführen:
- einen in Bezug auf Stahlwaren und bestimmte Stahlerzeugnisse („steel articles and derative steel articles“, nachfolgend „Stahl“) und
- einen in Bezug auf Aluminiumwaren und bestimmte Aluminiumerzeugnisse („aluminum and derivative aluminum articles“, nachfolgend „Aluminium“).
Mit den Präsidialerlassen vom 10. Februar 2025 beendet die USA die im Jahr 2021 erzielte Einigung mit der EU vorzeitig.
Gesetzesgrundlage für die neue Zölle
Als gesetzliche Grundlage für die jeweiligen Präsidialerlasse zieht Trump Section 232 des Trade Expansion Act aus dem Jahr 1962 heran. Dieses Gesetz ermächtigt den Präsidenten, eigenmächtig zolltarifliche Maßnahmen aus Gründen der nationalen Sicherheit einzuführen. Section 232 diente auch als Rechtsgrundlage für die ursprünglichen zusätzlichen Zölle auf Stahl und Aluminium in der ersten Amtszeit Trumps.
Wann treten die neuen Zölle auf Stahl und Aluminium in Kraft und für welche Länder?
Mit den Präsidialerlassen vom 10. Februar 2025 beendet Präsident Trump die vorgesehene Freistellung bzw. Ausnahme für Stahl und Aluminium aus EU-Mitgliedstaaten. Die neuen zusätzlichen Zölle treten am 12. März 2025 in Kraft und gelten ausnahmslos für alle Länder, ohne Freistellungen und Sonderregelungen. Damit entfällt die bisherige Freistellung für Stahl und Aluminium aus EU-Mitgliedstaaten und auf diese Waren wird nun ein zusätzlicher Zoll von 25 % erhoben.
Präsident Trump erklärte dazu:
„The move will simplify tariffs on the metals, so that everyone can understand exactly what it means“, Trump told reporters. „It's 25% without exceptions or exemptions. That's all countries, no matter where it comes from, all countries.“ (Quelle: Reuters)
Vereinbarkeit der Maßnahmen mit WTO- und US-Recht
Die von der ersten Trump-Regierung eingeführten zusätzlichen Zölle waren bereits Gegenstand mehrerer Verfahren vor der WTO. Die WTO-Panels (die ad hoc eingesetzten Gerichte der ersten Instanz der WTO) stellten fest, dass diese Maßnahmen nicht mit WTO-Recht vereinbar sind. Die Verfahren sind derzeit beim WTO-Berufungsgremium (Appellate Body) anhängig, das jedoch nicht beschlussfähig ist.
Auch die neuen zolltariflichen Maßnahmen der Trump-Regierung werden mit hoher Wahrscheinlichkeit von US-Importeuren vor US-Gerichten angefochten. Ihre endgültige Rechtsgültigkeit nach US-Recht ist daher noch ungewiss.
Reaktion der EU
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte „entschiedene und verhältnismäßige Gegenmaßnahmen“ als Reaktion auf die neuen US-Zölle an. Wie genau diese Maßnahmen aussehen und ab wann sie in Kraft treten, ist derzeit noch unklar.
Bereits 2018 hatte die EU auf die Einführung zusätzlicher US-Zölle auf Stahl und Aluminium mit Vergeltungszöllen reagiert. Grundlage hierfür war die sogenannte Durchsetzungsverordnung (Verordnung (EU) 654/2014). Es ist wahrscheinlich, dass die EU erneut auf diese Strategie zurückgreift.
Für Importeure in der EU hätte dies zur Folge, dass die von den Vergeltungsmaßnahmen betroffenen US-Waren bei der Einfuhr verteuert würden. Sollte ein US-Hersteller seine Produktion in ein Drittland verlagern, könnte dies möglicherweise nicht ausreichen, um den Vergeltungszöllen zu entgehen. Laut einer aktuellen Entscheidung des EuGH (C-297/23 P, Harley-Davidson Europe) bleibt eine Ware auch dann vergeltungszollpflichtig, wenn der Hersteller sie in einem Drittland produziert, um durch diese betriebliche Maßnahme die zolltariflichen Maßnahmen der EU zu umgehen.
Falls die USA wirtschaftlichen Druck auf die EU oder einzelne Mitgliedstaaten ausübt, kann die EU zudem Gegenmaßnahmen nach dem sogenannten Instrument zur Bekämpfung von Zwangsmaßnahmen (Verordnung 2023/2675) ergreifen. Diese Verordnung ermöglicht es der EU, neue oder höhere Zölle einzuführen. Die Europäische Kommission kann von sich aus oder auf Antrag von Wirtschaftsakteuren eine Untersuchung einleiten.
Ausblick
Es bleibt noch Zeit für eine Verhandlungslösung, bevor die neuen Zölle in Kraft treten. Falls sich die USA und die EU nicht auf eine für beide Seiten akzeptable Lösung einigen, könnte es zu einer weiteren Eskalation des Handelskonflikts kommen. Zudem drohen weitere protektionistische Maßnahmen seitens der USA: Am 13. Februar 2025 unterzeichnete Präsident Trump ein Präsidialmemorandum, das eine Anhebung der US-Zölle auf das Niveau des jeweiligen Exportlandes vorsieht, falls dieses höhere Einfuhrzölle auf dieselbe Warenkategorie erhebt als die USA. Es ist zu erwarten, dass die EU auch auf diese Maßnahme mit „entschiedenen und verhältnismäßigen“ Gegenmaßnahmen reagieren wird.
Hersteller, Importeure und Exporteure sollten die Entwicklungen der Situation aufmerksam verfolgen und Strategien entwickeln, um sich erfolgreich an das neue Umfeld im internationalen Handel anzupassen.
Dazu passende Artikel
-
Außenwirtschaftsverordnung: Änderungen bei Kapital- und Zahlungsverkehrsmeldungen mit dem Ausland zum 1. Januar 2025
-
Strafzölle auf E-Autos aus China
-
Verpflichtende „No-Russia-Klausel“ für Verträge mit Geschäftspartnern in Drittländern
-
Deutsches Schiedsverfahrensrecht soll moderner werden