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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Betriebsprüfungen richten ihren Fokus zunehmend auf Verrechnungspreise – frühzeitige Planung senkt das Prüfungsrisiko.
  • Prüfen Sie Routine-Margen, interne Dienstleistungsverrechnungen und Funktionsverlagerungen, um Nachzahlungen zu vermeiden.
  • Aktualisieren Sie Ihre Verrechnungspreisdokumentation einschließlich der neuen Transaktionsmatrix, damit Sie auf Prüfungsanordnungen schnell und strukturiert reagieren können.

Der Jahresbeginn ist ein geeigneter Zeitpunkt, um zentrale steuerliche Themen in den Fokus zu rücken. Für international tätige Unternehmensgruppen gehören dazu insbesondere die konzerninternen Verrechnungspreise – ein Bereich, der sich gerade jetzt sinnvoll ordnen, strukturieren und optimieren lässt. 

Die Erfahrung zeigt: Betriebsprüfungen konzentrieren sich zunehmend auf Verrechnungspreisfragen und mehr als die Hälfte der Nachzahlungen resultiert aus entsprechenden Korrekturen. Wer hier frühzeitig handelt, schafft Transparenz und Sicherheit und reduziert steuerliche Risiken nachhaltig. Damit Sie gut vorbereitet ins neue Jahr starten, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte für Ihre Transfer Pricing AGENDA 2026 zusammengestellt, die Sie jetzt in den Blick nehmen sollten:

Aussteuerung von Routine-Margen und Jahresendanpassungen

Gruppengesellschaften mit Routinefunktionen und begrenzten Risiken sollten grundsätzlich eine niedrige, aber stabile Marge erzielen und auf dieser Basis ausgesteuert werden. Prüfen Sie daher laufend, ob die Zielmargen Ihrer Routinegesellschaften für das Geschäftsjahr erreicht werden. Weichen die Ist-Margen von den Zielwerten (erheblich) ab, sollten Sie prüfen, ob Preisanpassungen oder eine gut dokumentierte Jahresendanpassung sinnvoll sind. So lassen sich spätere Überraschungen in der Betriebsprüfung sowie das Risiko einer Doppelbesteuerung im In- und Ausland vermeiden. Dabei sollten auch umsatzsteuerliche und zollrechtliche Aspekte berücksichtigt werden.

Allokation von Corporate Services Fees

Werden Management- oder Supportleistungen innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe zentral erbracht? Dann stellen Sie sicher, dass die Kostenverteilung auf die beteiligten Gesellschaften robust, nachvollziehbar und wirtschaftlich begründet ist. Die Allokationsmechanismen sollten die tatsächlichen Leistungsbeziehungen und den wirtschaftlichen Nutzen widerspiegeln – Punkte, die in Betriebsprüfungen regelmäßig besonders geprüft werden.

Funktionsverlagerungen und Restrukturierungen

Funktionsverlagerungen, Restrukturierungen oder die Übertragung von Wirtschaftsgütern können die Wertschöpfungskette einer Gruppe nachhaltig verändern und somit erhebliche Verrechnungspreisimplikationen nach sich ziehen. Daher lohnt sich ein genauer Blick darauf, wie sich diese Vorgänge auf die Verteilung von Funktionen und Risiken innerhalb des Konzerns auswirken und ob die preislichen Konsequenzen angemessen berücksichtigt wurden. Auf dieser Grundlage kann geprüft werden, ob ein außergewöhnlicher Geschäftsvorfall (‚AGV‘) im steuerrechtlichen Sinne vorliegt. Ist dies der Fall, muss eine entsprechende AGV-Dokumentation innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt werden.

Wer Verrechnungspreise rechtzeitig strukturiert, schafft Transparenz und reduziert steuerliche Risiken nachhaltig.

Torsten Hopp, Partner, Steuerberater 

Prüfung konzerninterner Verträge

Ein solides Verrechnungspreissystem setzt voraus, dass für alle wesentlichen konzerninternen Geschäftsbeziehungen Intercompany-Verträge vorhanden sind. Falls für bestimmte Leistungs- oder Lieferbeziehungen Verträge fehlen oder nicht mehr aktuell sind, sollten diese zeitnah erstellt bzw. angepasst werden. Stellen Sie zudem sicher, dass Ihre konzerninternen Verträge die tatsächlichen Funktionen, Risiken und Vergütungsmechanismen korrekt widerspiegeln. Solide Verträge sind nicht nur Best Practice, sie sind oft ein zentraler Baustein der Verrechnungspreisdokumentation und erhöhen die Nachvollziehbarkeit im Prüfungsfall.

Neue Dokumentationspflicht seit 2025: Die Transaktionsmatrix

Besonders wichtig für die Dokumentation ist seit dem 1. Januar 2025 das neue zentrale Element der „Transaktionsmatrix“, die zusammen mit dem Master File und den AGV-Dokumentationen auch ohne explizite Anforderung innerhalb von 30 Tagen nach Prüfungsanordnung vorgelegt werden müssen. Nutzen Sie den Jahresbeginn, um Ihre Unterlagen zu prüfen und die Transaktionsmatrix aktuell zu halten. Auch ohne unmittelbar bevorstehende Betriebsprüfung lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung und regelmäßige Aktualisierung der Transaktionsmatrix, da sie Ihnen einen klaren und strukturierten Überblick über Ihre konzerninternen Vorgänge bietet.  

Wenn Sie die oben genannten Punkte im Blick behalten und regelmäßig überprüfen, sind Sie mit Blick auf die Verrechnungspreise gut vorbereitet und können künftigen Betriebsprüfungen mit größerer Sicherheit begegnen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

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Annette Groschke

Partnerin*, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, Dipl.-Kauffrau

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