Steuerliche Förderung für betriebliche E-Autos seit Juli 2025

Neue Abschreibungsmöglichkeiten und höhere Preisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Seit Juli 2025 gelten neue steuerliche Vorteile für Unternehmen mit E-Autos.
  • Hohe Sofortabschreibung beschlossen; steuerliche Begünstigungen gelten nun für einen Brutto-Listen-Preis in Höhe von bis zu TEUR 100.
  • Unternehmen sollten prüfen, ob sich Anschaffung oder Leasing mehr lohnt.

Mit dem „Investitionsbooster“-Gesetz (Investitions-Sofortprogramm) setzt die Bundesregierung neue steuerliche Anreize für Unternehmen, die auf Elektromobilität umsteigen. Ziel ist es, nachhaltige Mobilität zu fördern und Investitionen in moderne Technologien attraktiver zu machen. Die Regelungen gelten rückwirkend ab dem 1. Juli 2025. 

Neue Abschreibungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge 

Ein Kernpunkt ist die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für rein elektrische Fahrzeuge. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden. 
 
Die Abschreibung erfolgt gestaffelt:  

  • 75 % im Jahr der Anschaffung 
  • 10 % im Folgejahr 
  • jeweils 5 % im zweiten und dritten Folgejahr 
  • 3 % im vierten Jahr 
  • 2 % im fünften Jahr 

Damit können Unternehmen einen Großteil der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend machen. Das kann den Kauf eines E-Autos steuerlich deutlich attraktiver machen als Leasing, bei dem die Kosten über mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden. 

Die neuen Abschreibungsregeln machen den Kauf von E-Autos für Unternehmen deutlich attraktiver.

Sönke Busch, Senior Tax Expert, Steuerberater

Höhere Preisgrenze für die Dienstwagenbesteuerung 

Ebenfalls erweitert wurde die 0,25-Prozent-Regelung für die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen. Bislang galt die Steuervergünstigung nur bis zu einem Bruttolistenpreis von TEUR 70. Seit Juli 2025 liegt die Grenze bei TEUR 100 – und gilt für Anschaffungen bis Ende 2030. 
 
Damit profitieren künftig auch Nutzer hochwertigerer Elektrofahrzeuge. Für Arbeitnehmer:innen reduziert sich die monatliche Steuerlast erheblich, was E-Dienstwagen auch im War for Talents zu einem attraktiven Benefit macht. 

Fazit: Jetzt prüfen, ob sich ein E-Auto lohnt 

Die Kombination aus Sofortabschreibung und erweiterter Dienstwagenregelung bietet Unternehmen und Mitarbeitenden spürbare steuerliche Vorteile. Wer über die Anschaffung von Elektrofahrzeugen nachdenkt, sollte zeitnah prüfen, ob ein Kauf unter den neuen Bedingungen steuerlich günstiger ist als Leasing. 

Häufig gestellte Fragen zum Thema

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Sönke Busch

Senior Manager, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Dipl.-Finanzwirt (FH)

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