Steuerliche Förderung für betriebliche E-Autos seit Juli 2025
Neue Abschreibungsmöglichkeiten und höhere Preisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung
Neue Abschreibungsmöglichkeiten und höhere Preisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung
Mit dem „Investitionsbooster“-Gesetz (Investitions-Sofortprogramm) setzt die Bundesregierung neue steuerliche Anreize für Unternehmen, die auf Elektromobilität umsteigen. Ziel ist es, nachhaltige Mobilität zu fördern und Investitionen in moderne Technologien attraktiver zu machen. Die Regelungen gelten rückwirkend ab dem 1. Juli 2025.
Ein Kernpunkt ist die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für rein elektrische Fahrzeuge. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
Die Abschreibung erfolgt gestaffelt:
Damit können Unternehmen einen Großteil der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend machen. Das kann den Kauf eines E-Autos steuerlich deutlich attraktiver machen als Leasing, bei dem die Kosten über mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden.
Die neuen Abschreibungsregeln machen den Kauf von E-Autos für Unternehmen deutlich attraktiver.
Ebenfalls erweitert wurde die 0,25-Prozent-Regelung für die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen. Bislang galt die Steuervergünstigung nur bis zu einem Bruttolistenpreis von TEUR 70. Seit Juli 2025 liegt die Grenze bei TEUR 100 – und gilt für Anschaffungen bis Ende 2030.
Damit profitieren künftig auch Nutzer hochwertigerer Elektrofahrzeuge. Für Arbeitnehmer:innen reduziert sich die monatliche Steuerlast erheblich, was E-Dienstwagen auch im War for Talents zu einem attraktiven Benefit macht.
Prüfen Sie bei geplanten Anschaffungen genau, ob Kauf oder Leasing steuerlich vorteilhafter ist – durch die 75-%-Abschreibung im ersten Jahr kann sich der Kauf lohnen.
Die Kombination aus Sofortabschreibung und erweiterter Dienstwagenregelung bietet Unternehmen und Mitarbeitenden spürbare steuerliche Vorteile. Wer über die Anschaffung von Elektrofahrzeugen nachdenkt, sollte zeitnah prüfen, ob ein Kauf unter den neuen Bedingungen steuerlich günstiger ist als Leasing.
Rückwirkend ab dem 1. Juli 2025.
Nur neu angeschaffte rein elektrische Fahrzeuge (keine Hybride).
75 % der Anschaffungskosten können im Kaufjahr steuerlich geltend gemacht werden.
Sie wurde von TEUR 70 auf TEUR 100 angehoben (bis Ende 2030).
Durch die hohe Abschreibung im ersten Jahr kann der Kauf steuerlich attraktiver sein.