Reformpaket 2026 - für Unternehmen relevant

34 Maßnahmen für Steuern, Arbeitsmarkt, Wachstum und Bürokratieabbau

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Koalitionsausschuss hat ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ mit 34 Maßnahmen beschlossen.
  • Schwerpunkte sind steuerliche Entlastungen ab 2027, mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt, Bürokratieabbau und Erleichterungen im Steuerverfahren.
  • Für Unternehmen wichtig: Die geplante Gegenfinanzierung kann Personenunternehmen besonders betreffen; zugleich bleiben viele Details dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

Einordnung: Ein großes Paket – mit vielen offenen Details

Die Bundesregierung will mit dem Reformpaket 2026 ein Signal für mehr Wachstum, Beschäftigung und Bürokratieabbau setzen. Das Paket ist breit angelegt und umfasst steuerliche Entlastungen, Änderungen im Arbeitsmarkt, Impulse für Zukunftstechnologien, Wohnungsbau und Verwaltung sowie Maßnahmen zur Sicherung der sozialen Systeme. Für Unternehmen ist das zunächst vor allem ein Überblick über die politische Agenda der kommenden Monate: Viele Maßnahmen sind noch nicht unmittelbar anwendbar, sondern müssen erst gesetzlich konkretisiert werden.

Steuern: Entlastung, Gegenfinanzierung und Vereinfachung

Im Mittelpunkt stehen Änderungen bei der Einkommensteuer zum 1. Januar 2027. Vorgesehen sind u. a. höhere Grund- und Kinderfreibeträge, mehr Kindergeld, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag und ein abgeflachter Tarifverlauf für mittlere Einkommen. Der Spitzensteuersatz soll künftig erst ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Nach den bisherigen Angaben werden die endgültigen Beträge im Gesetzgebungsverfahren bzw. nach Vorliegen des Existenzminimumberichts festgelegt. Genannt werden u. a. ein Grundfreibetrag von voraussichtlich 12.900 Euro bis 2028, ein Kindergeld von voraussichtlich 272 Euro bis 2028 und ein Arbeitnehmerpauschbetrag von voraussichtlich 1.430 Euro.

In voller Wirkung ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Finanziert werden soll dies insbesondere durch eine Anpassung der sogenannten Reichensteuer: Ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll ein Steuersatz von 45 % gelten, ab 280.000 Euro ein Steuersatz von 47 %. Außerdem soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von 2 % auf 5 % steigen; die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerksleistungen soll von 20 % auf 15 % und damit maximal von 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr sinken.

Personenunternehmen vom Reformpaket betroffen: Gegenfinanzierung im Blick behalten

Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer ist wichtig, dass die höhere Reichensteuer nicht nur klassische Spitzeneinkommen betrifft. Zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer fallen unter diesen Steuersatz. Deshalb sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren genau beobachtet werden, ob und in welchem Umfang die Gegenfinanzierung den Investitions- und Unternehmensstandort belastet. Offen bleibt bislang auch, ob die  bestehenden steuerlichen Vorteile für Gewinne, die nach Abzug der Gewerbesteuer im Unternehmen verbleiben und nicht für private Zwecke entnommen werden, verbessert oder durch weitere Investitionsanreize ergänzt werden (sog. Thesaurierungsbegünstigung).

Das Reformpaket setzt zwar einige Impulse – lässt aber größere Reformen, gerade im Steuerrecht, vermissen.

Dr. Katrin Dorn, Partnerin, Steuerberaterin

Steuerverfahren im Reformpaket 2026: Digitalisierung und Beschleunigung

Für die Praxis ebenfalls relevant sind die angekündigten Maßnahmen zur Steuervereinfachung. Bis Herbst 2026 sollen Vorschläge für ein Steuervereinfachungsgesetz gebündelt werden. Genannt werden insbesondere eine automatisch vorausgefüllte digitale Steuererklärung, eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen sowie die umfassendere Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer durch Sozialversicherungsträger. Für Unternehmen könnten diese Punkte mittelfristig zu schnelleren und einfacheren Abläufen führen, je nachdem, was dann wirklich umgesetzt wird.

Arbeitsmarkt: Mehr Flexibilität, aber auch neue Anforderungen

Im Arbeitsmarkt setzt das Paket auf Flexibilisierung und schnellere Übergänge in Beschäftigung. Vorgesehen sind u. a. höhere Obergrenzen für steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge, eine längere sachgrundlose Befristung für Neueinstellungen bis Ende 2030, Erleichterungen bei Job-to-Job-Qualifizierungen sowie steuerliche Vorteile bei Abfindungen, wenn zeitnah eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Arbeitgeber sollten diese Punkte im Blick behalten, weil sie Personalplanung und Vertragsgestaltung beeinflussen können.

Zugleich enthält das Paket strengere Vorgaben im Bereich Arbeitsunfähigkeit: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend werden. Auch hier bleibt die gesetzliche Ausgestaltung abzuwarten.

Bürokratieabbau und Verwaltung: Konkretere Entlastungsziele

Für Unternehmen besonders relevant ist der angekündigte Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten. Geplant ist ein Berichtsentlastungsgesetz, nach dem gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen grundsätzlich aufgehoben werden sollen, sofern ihre besondere Erforderlichkeit nicht ausdrücklich begründet wird. Für künftige Gesetzgebung ist zudem eine „Berichtspflichten-Bremse“ vorgesehen. Bestehende Dokumentationspflichten außerhalb zwingender EU- und Verfassungsvorgaben sollen überprüft werden; mindestens ein Viertel dieser Pflichten soll innerhalb von zwölf Monaten entfallen, ohne Standards etwa zur Verhinderung von Steuerbetrug abzusenken.

Zusätzlich soll im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes die Genehmigungsfiktion zum Regelfall werden: Anträge gelten somit nach vier Monaten als genehmigt, wenn die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet. Für investitions- und genehmigungsintensive Vorhaben könnte das ein spürbarer Beschleunigungsimpuls sein.

Weitere steuerliche Einzelpunkte

Ergänzend sieht das Reformpaket steuerliche bzw. finanzielle Einzelmaßnahmen vor, die je nach Branche relevant sein können. Dazu gehört insbesondere eine spezielle gewerbesteuerliche Regelung für Rechenzentren: Da Standortkommunen bislang nur begrenzt von der Ansiedlung profitieren, soll ein alternativer Zerlegungsmaßstab für den Gewerbesteuer-Messbetrag eingeführt werden. Für einzelne Investitions- und Standortentscheidungen kann dies künftig Bedeutung haben.

Reformpaket 2026 - Was Unternehmen jetzt tun sollten

Das Reformpaket ist politisch ambitioniert, aber noch kein fertiges Gesetz. Unternehmen sollten daher zunächst die für sie relevanten Themen identifizieren: Steuerbelastung und Rechtsform, Auswirkungen auf Personenunternehmen, Personalplanung, Berichts- und Dokumentationspflichten, Steuerverfahren, Genehmigungsprozesse sowie branchenspezifische Einzelpunkte. Sodann ist die weitere Gesetzgebung zu beobachten. Denn erst mit den konkreten Gesetzentwürfen wird sich zeigen, welche Maßnahmen tatsächlich wann und in welcher Form in der Praxis ankommen.

Kurzfazit

Das Reformpaket 2026 kann wichtige Impulse setzen – gerade bei Steuerentlastung, Arbeitsmarktflexibilität, Digitalisierung des Steuerverfahrens und Bürokratieabbau. Für die Beratungspraxis bleibt aber ausschlaggebend: Die Beschlüsse geben zunächst lediglich die Richtung vor. Ob daraus eine echte Entlastung für die Steuerpflichtigen, ggf. auch die Unternehmen entsteht, wird sich erst im Gesetzgebungsverfahren entscheiden. Dabei zeigt sich, dass die Regierung hier eher kleinere und mittlere Einkommen entlasten möchte.

 

Häufig gestellte Fragen zum Thema

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Dr. Katrin Dorn

Partnerin*, Steuerberaterin, Dipl.-Kauffrau, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)