Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die mündlichen Verhandlungen in zwei bedeutenden Erbschaftsteuerverfahren für den 12. und 13. Oktober 2026 terminiert. Im Fokus steht insbesondere die Verschonung von Betriebsvermögen.
- Die Verfahren könnten eine erneute Reform des Erbschaftsteuerrechts auslösen. Besonders bei Großerwerben und der Verschonungsbedarfsprüfung sind Anpassungen denkbar.
- Nach unserer Einschätzung dürfte bis zu einer gesetzlichen Neuregelung noch Zeit verbleiben. Wer Nachfolgegestaltungen plant, sollte daher die derzeitigen Begünstigungen nicht vorschnell abschreiben.
Nachfolge in bewegten Zeiten
Die Unternehmens- und Vermögensnachfolge steht vor einer möglicherweise wichtigen Weichenstellung. Mit gleich zwei auf den 12. und 13. Oktober 2026 terminierten Verhandlungen wird sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit grundlegenden Fragen der Erbschaft- und Schenkungsteuer befassen. Damit ist nun absehbar, dass die seit Jahren geführte Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit zentraler Regelungen in eine entscheidende Phase tritt.
Zwei Verfahren mit erheblicher Tragweite
Im Verfahren 1 BvF 1/23 überprüft das Gericht auf Antrag der Bayerischen Staatsregierung Vorschriften zur Grundbesitzbewertung, zu den persönlichen Freibeträgen und zu den Steuersätzen. Die Antragstellerin hält die bestehenden Regelungen teilweise für verfassungswidrig. Sie bezweifelt unter anderem die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und beanstandet, dass die Freibeträge und Steuersätze nicht an die Preisentwicklung angepasst worden seien. Zudem müssten nach ihrer Auffassung regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen berücksichtigt werden. Besonders praktische Bedeutung dürfte jedoch das Verfahren 1 BvR 804/22 haben. Dort steht die Begünstigung von Betriebsvermögen auf dem Prüfstand. Das Gericht muss sich mit der Frage befassen, ob die umfangreichen Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar sind.
Reformdruck nimmt zu
Wie Karlsruhe entscheiden wird, lässt sich derzeit nicht verlässlich vorhersagen. Eine vollständige Bestätigung des geltenden Rechts ist ebenso denkbar wie die Beanstandung einzelner Regelungen. Sollte das Gericht Anpassungsbedarf sehen, dürfte sich der Blick insbesondere auf die Verschonungsregelungen für größere Unternehmensvermögen richten. Gerade die Verschonungsbedarfsprüfung für Großerwerbe steht seit Jahren in der Kritik.
Sollte das Gericht Teile des geltenden Rechts beanstanden, ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber tätig werden muss. Eine vollständige Neuordnung des gesamten Erbschaftsteuerrechts, beispielsweise durch Einführung einer einheitlichen Flat Tax, erscheint nach unserer Einschätzung derzeit eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher sind gezielte Anpassungen innerhalb des bestehenden Systems, insbesondere bei der Besteuerung von Großerwerben. Denkbar wäre beispielsweise die Einführung einer Mindeststeuer, durch die auch bei begünstigten Großerwerben eine gewisse Steuerbelastung verbleibt. Wie eine Neuregelung konkret aussehen könnte, ist derzeit jedoch offen.
Chance für die Beseitigung bekannter Praxisprobleme
Eine erneute Reform könnte zugleich die Gelegenheit bieten, eine Reihe seit Jahren diskutierter Fragen aufzugreifen. Dazu zählen insbesondere:
- die erbschaftsteuerliche Behandlung von Wohnungsunternehmen,
- die Abgrenzung des Verwaltungsvermögens bei Immobilien,
- die fehlende Reinvestitionsmöglichkeit bei der Familienheimbefreiung sowie
- verschiedene Wertungswidersprüche innerhalb der Begünstigungsvorschriften.
Wünschenswert wäre, dass der Gesetzgeber eine notwendige Reform nicht auf die vom Bundesverfassungsgericht unmittelbar beanstandeten Vorschriften beschränkt, sondern zugleich diese bekannten Praxisprobleme aufgreift. Ob und in welchem Umfang dies tatsächlich geschieht, bleibt ebenfalls abzuwarten.
Was bedeutet das für die Nachfolgeplanung?
Für Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen ist vor allem relevant, wann mögliche Änderungen in Kraft treten könnten. Sollte das Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften beanstanden, wird entscheidend sein, ob und für welchen Zeitraum es die bisherigen Regelungen weiterhin für anwendbar erklärt.
Sollte die Entscheidung im ersten Quartal 2027 veröffentlicht und dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist eingeräumt werden, wäre eine Neuregelung zum 1. Januar 2028 denkbar. Dies ist allerdings lediglich ein mögliches Szenario. Der konkrete Zeitplan wird maßgeblich von den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts abhängen.
Für die Praxis bedeutet dies: Bis zur Veröffentlichung der Entscheidung können die derzeitigen Begünstigungen grundsätzlich weiterhin in Anspruch genommen werden. Für den Zeitraum danach wird es darauf ankommen, wie das Gericht entscheidet und ob es die bisherigen Regelungen weiter gelten lässt.
Wer ohnehin über eine Unternehmens- oder Vermögensnachfolge nachdenkt, sollte daher nicht allein wegen der anhängigen Verfahren abwarten. Vielmehr kann es sinnvoll sein, die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten noch unter dem aktuellen Rechtsrahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu nutzen. Dabei sollte eine Übertragung jedoch nicht allein aus steuerlichen Gründen übereilt werden. Die persönlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Nachfolge müssen stimmen.
Fazit
Die Terminierung der Verhandlungen im Oktober 2026 verdeutlicht, dass die lange erwartete Klärung nun greifbarer wird. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts könnten den Anstoß für die nächste Reform des Erbschaftsteuerrechts geben. Ob es tatsächlich zu einer Neuregelung kommt und welche Bereiche diese erfassen wird, ist derzeit noch offen.
In früheren Entscheidungen zur Erbschaftsteuer hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber Übergangsfristen für eine Neuregelung eingeräumt. Sollte es auch diesmal so verfahren, könnte für geplante Nachfolgegestaltungen noch ein zeitlicher Spielraum verbleiben. Eine gesetzliche Änderung zum 1. Januar 2028 erscheint dann als mögliches, derzeit aber keineswegs gesichertes Szenario.
Für die Nachfolgeplanung bedeutet dies: Bestehende Gestaltungen sollten überprüft, geplante Übertragungen sorgfältig vorbereitet und die weitere Entwicklung beim BVerfG in Karlsruhe aufmerksam verfolgt werden.
Gern informieren wir Sie über die weitere Entwicklung und die Gestaltungsmöglichkeiten in unseren Webinaren und Mandantenveranstaltungen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema
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Worum geht es in den Verfahren?
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich zum einen mit der Verschonung von Betriebsvermögen und zum anderen mit der Grundbesitzbewertung sowie den Freibeträgen und Steuersätzen der Erbschaftsteuer.
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Kommt jetzt eine neue Erbschaftsteuer?
Eine Anpassung einzelner Regelungen erscheint deutlich wahrscheinlicher als eine vollständige Neukonzeption des Systems.
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Müssen geplante Vermögensübertragungen verschoben werden?
Hierfür besteht derzeit kein Anlass. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleiben die geltenden Regelungen zunächst anwendbar. Welche Folgen sich aus der Entscheidung ergeben, hängt insbesondere davon ab, ob das Gericht beanstandete Regelungen für vorübergehend weiter anwendbar oder für nicht mehr anwendbar erklärt.
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Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Zwischen mündlicher Verhandlung und Urteilsverkündung können mehrere Monate liegen. Daher erscheint eine Entscheidung im Jahr 2027, möglicherweise bereits im ersten Quartal, denkbar.
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Was bedeutet das für Unternehmerfamilien?
Gerade bei größeren Vermögensübertragungen sollte geprüft werden, ob die bestehenden Begünstigungen nach dem derzeitigen Recht noch genutzt werden können.