Nachdem das „JStG 2024“ bereits einige Monate vorliegt, überraschte das BMF Mitte Juli mit dem Referentenentwurf für ein weiteres Steuergesetz vom 12. Juli 2024 – dem Zweiten Jahressteuergesetz 2024 („JStG II 2024“). Dabei sollten die meisten der in dem Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen die Steuerpflichtigen durch die Anpassung des Steuertarifs, die Anhebung von Freibeträgen und andere Leistungen (wie des Kindergelds) entlasten, indem sie insbesondere die Effekte der kalten Progression mindern. Zudem sah der Entwurf die Einführung der Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen vor, womit ein (weiterer) erheblicher Aufwand für die Steuerpflichtigen/Berater und die Finanzverwaltung verbunden sein dürfte. Nahezu zeitgleich wurde mit Datum vom 5. Juli 2024 die sog. Wachstumsinitiative als umfassendes Maßnahmenpaket veröffentlicht, auf welches sich die Bundesregierung verständigt hatte. Dieses Paket wird nach Aussage der Bundesregierung der deutschen Wirtschaft umgehend Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik geben, so die Begründung.
Bundesregierung beschließt Steuerfortentwicklungsgesetz
Am 24. Juli 2024 hat die Bundesregierung nun den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs das sog. Steuerfortentwicklungsgesetz („SteFeG“) beschlossen. Es umfasst das vom BMF eingebrachte „JStG II 2024“ sowie einzelne Maßnahmen, welche die sog. Wachstumsinitiative („Wachstumspaket“) vorsieht.
Inhaltlich hervorzuheben sind folgende steuerliche Regelungen bzw. Regelungsbereiche des Gesetzesentwurfs:
Anpassungen zum Einkommensteuertarif
- Anpassung des Einkommensteuertarifs (mit Ausnahme des Eckwerts der „Reichensteuer“) sowie die Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag
- Anhebung des Grundfreibetrags um EUR 300 auf insgesamt EUR 12.084 im Jahr 2025 sowie ab 2026 um weitere EUR 252 auf insgesamt EUR 12.336
- Anhebung des Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um EUR 60 auf EUR 6.672 sowie ab 2026 um EUR 156 auf insgesamt EUR 6.828
Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag
- Überführung der Steuerklassen III und V in das sogenannte Faktorverfahren ab am dem 1. Januar 2030
- Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen
- Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit: Geplant ist hier, dass steuerbegünstigte Organisationen sich außerhalb ihres Zweckes gelegentlich zu tagespolitischen Ereignissen äußern dürfen, ohne hierdurch ihre Steuerbegünstigung zu verlieren. Dadurch soll wichtiges demokratisches Engagement von gemeinnützigen Körperschaften unterstützt und gefördert werden. Außerdem soll eine Regelung zu Photovoltaikanlagen für gemeinnützige Organisationen eingeführt werden.
Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative
- Entwurf zur Reform der Sammelabschreibungen: Anhebung des Einstiegs in die Gruppen- bzw. Pool-Abschreibung auf EUR 5.000
- Fortsetzung der degressiven Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG) für die in den Jahren 2025 bis 2028 angeschafften oder hergestellten beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie die Anhebung des maximalen Abschreibungssatzes auf das Zweieinhalbfache des linearen Abschreibungssatzes, jedoch höchstens 25 %
- Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung: Anhebung des Bemessungsgrundlagenhöchstbetrags für nach dem 31. Dezember 2024 entstandene förderfähige Aufwendungen auf 12 Mio. Euro für die Forschungszulage.
Weitere Maßnahmen
- Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2025 auf EUR 255 (bisher EUR 250) sowie ab Januar 2026 auf EUR 259
- Steuerbefreiung der Stiftung Generationenkapital
- Digitalisierung der Sterbefallanzeigen
- Weitere Anpassungen aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zur Gewährung von Kindergeld und von Freibeträgen für Kinder an Unionsbürger
Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums in 2024
Daneben hat das Bundeskabinett das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass dieses auch in 2024 steuerfrei bleibt.
Gesetze sollen inflationsbedinge Mehrbelastungen vermeiden und Investitionen fördern
Mit diesen Gesetzen möchte die Bundesregierung Maßnahmen auf den Weg bringen, um inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden und Investitionsbedingungen zu verbessern. Zudem soll die Lohnsteuerbelastung gerechter verteilt werden. Über das weitere Gesetzgebungsverfahren werden wir Sie informieren.
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