Standortfördergesetz 2025: Neue steuerliche Anreize für Investoren
BMF-Entwurf stärkt private Investitionen, Start-ups und erneuerbare Energien
BMF-Entwurf stärkt private Investitionen, Start-ups und erneuerbare Energien
Ende August 2025 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Standortfördergesetz (StoFöG) vorgelegt. Ziel ist es, den Finanzplatz Deutschland zu stärken und private Investitionen – insbesondere in Infrastruktur und erneuerbare Energien – attraktiver zu machen. Für Unternehmen bedeutet das: steuerliche Erleichterungen, weniger Bürokratie und bessere Finanzierungsmöglichkeiten.
Der Entwurf enthält eine Reihe von Änderungen, die gerade für kleinere Unternehmen, Start-ups und Investoren von Bedeutung sind:
Besonders praxisrelevant sind die steuerlichen Anpassungen:
Damit knüpft das StoFöG an das nicht abgeschlossene „Zukunftsfinanzierungsgesetz II“ an und führt dessen Ansätze fort.
Das StoFöG kann ein echter Schub für Start-ups und nachhaltige Investitionen werden.
Unternehmen profitieren insbesondere von erweiterten Finanzierungsmöglichkeiten und steuerlichen Anreizen. Für Investoren und Fonds eröffnet sich mehr Flexibilität – allerdings verbunden mit steuerlicher Belastung bei bestimmten Einkünften. Besonders Start-ups und der Bereich erneuerbare Energien könnten durch die neuen Regeln einen Schub erhalten.
Unternehmen sollten prüfen, ob die erweiterten Möglichkeiten zur Rücklagenbildung (§ 6b EStG-E) künftig genutzt werden können.
Das Gesetzgebungsverfahren steht noch am Anfang. Änderungen im parlamentarischen Prozess sind daher möglich. Wir halten Sie über den weiteren Verlauf und die praktischen Auswirkungen auf dem Laufenden.
Ein Gesetzentwurf, der private Investitionen und den Finanzstandort Deutschland fördern soll.
Start-ups, kleinere Unternehmen sowie Investoren in Infrastruktur und erneuerbare Energien.
U. a. eine Anhebung der Rücklagenbildung nach § 6b EStG-E von 500.000 € auf 2 Mio. €.
Nach Verkündung des Gesetzes; derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren.
Kapitalmarktrecht, Investmentsteuergesetz und Bürokratieabbau im Finanzmarktbereich.
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