Standortfördergesetz 2025: Neue steuerliche Anreize für Investoren

BMF-Entwurf stärkt private Investitionen, Start-ups und erneuerbare Energien

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • BMF veröffentlicht Referentenentwurf für das Standortfördergesetz (StoFöG).
  • Neue steuerliche Anreize und Bürokratieabbau sollen Investitionen fördern.
  • Unternehmen sollten die geplanten Änderungen im Blick behalten.

Ende August 2025 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Standortfördergesetz (StoFöG) vorgelegt. Ziel ist es, den Finanzplatz Deutschland zu stärken und private Investitionen – insbesondere in Infrastruktur und erneuerbare Energien – attraktiver zu machen. Für Unternehmen bedeutet das: steuerliche Erleichterungen, weniger Bürokratie und bessere Finanzierungsmöglichkeiten. 

Zentrale Maßnahmen im Überblick 

Der Entwurf enthält eine Reihe von Änderungen, die gerade für kleinere Unternehmen, Start-ups und Investoren von Bedeutung sind: 

  • Bessere Finanzierung für Start-ups und KMU 
  • Förderung von Fondsinvestitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur 
  • Bürokratieabbau im Finanzmarktbereich, etwa durch vereinfachte Prozesse bei der BaFin 
  • Standortfreundliche Umsetzung von EU-Vorgaben wie Listing Act, ESAP und MiFIR-Review   

Steuerliche Neuerungen

Besonders praxisrelevant sind die steuerlichen Anpassungen: 

  • Roll-Over-Regelung (§ 6b Abs. 10 EStG-E): Die Rücklagenbildung bei Veräußerungen von Beteiligungen soll von 500.000 € auf 2 Mio. € ausgeweitet werden. 
  • Investmentsteuergesetz: Fonds dürfen künftig unbegrenzt in gewerbliche Personengesellschaften und andere Fonds (z. B. ELTIF) investieren. Diese Einkünfte sind allerdings steuerpflichtig. 

Damit knüpft das StoFöG an das nicht abgeschlossene „Zukunftsfinanzierungsgesetz II“ an und führt dessen Ansätze fort. 

Das StoFöG kann ein echter Schub für Start-ups und nachhaltige Investitionen werden.

Dr. Katrin Dorn, Partnerin, Steuerberaterin

Was bedeutet das für Unternehmen und Investoren? 

Unternehmen profitieren insbesondere von erweiterten Finanzierungsmöglichkeiten und steuerlichen Anreizen. Für Investoren und Fonds eröffnet sich mehr Flexibilität – allerdings verbunden mit steuerlicher Belastung bei bestimmten Einkünften. Besonders Start-ups und der Bereich erneuerbare Energien könnten durch die neuen Regeln einen Schub erhalten. 

Nächste Schritte 

Das Gesetzgebungsverfahren steht noch am Anfang. Änderungen im parlamentarischen Prozess sind daher möglich. Wir halten Sie über den weiteren Verlauf und die praktischen Auswirkungen auf dem Laufenden. 

Häufig gestellte Fragen zum Thema

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Dr. Katrin Dorn

Partnerin*, Steuerberaterin, Dipl.-Kauffrau, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e.V.

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