BFH: Schenkungsteuer auf Abfindungen in Eheverträgen
Urteil vom 9. April 2025 klärt Abgrenzung zwischen steuerpflichtiger Pauschal- und steuerfreier Bedarfsabfindung
Urteil vom 9. April 2025 klärt Abgrenzung zwischen steuerpflichtiger Pauschal- und steuerfreier Bedarfsabfindung
Mit Urteil vom 9. April 2025 (II R 48/21) hat der BFH entschieden, dass eine Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche schenkungsteuerpflichtig ist, wenn diese vor der Ehe vereinbart und geleistet wird. Wichtig ist die Abgrenzung zu Bedarfsabfindungen: Diese werden ebenfalls vor der Ehe vereinbart, sind aber aufschiebend bedingt – sie werden erst fällig, wenn die Ehe tatsächlich endet.
Der Kläger schloss mit seiner späteren Ehefrau vor der Eheschließung einen Ehevertrag. Vereinbart wurde der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der jedoch für alle Fälle der Beendigung der Ehe – außer beim Tod des Klägers – ausgeschlossen wurde. Außerdem wurde der Zugewinnausgleich der Höhe nach begrenzt, ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen und auf nachehelichen Unterhalt sowie Hausratsteilung verzichtet. Der Kläger verpflichtete sich zu Ausgleichszahlungen, die er durch Übertragung eines Grundstücks binnen zwölf Monaten nach Eheschließung erfüllte.
Das Finanzamt setzte für die Übertragung des Grundstücks Schenkungsteuer fest. Einspruch und Klage des Ehemanns blieben erfolglos. Auch die Revision vor dem BFH hatte keinen Erfolg.
Nach Auffassung des BFH ist die Grundstücksübertragung als freigebige Zuwendung zu beurteilen. Der ehevertragliche Verzicht auf Zugewinnausgleich, Unterhalt und Hausratsteilung stellt keine die Bereicherung mindernde Gegenleistung dar.
Der BFH bestätigt mit diesem Urteil seine bisherige Rechtsprechung: Abfindungen für potenzielle künftige Ansprüche können der Schenkungsteuer unterliegen. Bedarfsabfindungen sind davon abzugrenzen, da der Anspruch erst mit Beendigung der Ehe entsteht und somit keine sofortige, unentgeltliche Zuwendung vorliegt.
Lassen Sie geplante Abfindungs- oder Ausgleichszahlungen in Eheverträgen vorab steuerlich prüfen. So vermeiden Sie ungewollte Schenkungsteuerbelastungen.
Eheverträge mit Abfindungsregelungen sollten sorgfältig gestaltet werden. Eine steuerliche Prüfung vor Abschluss des Vertrags kann helfen, unnötige Schenkungsteuer zu vermeiden und die gewünschte wirtschaftliche Wirkung sicherzustellen.
Eine vorausschauende steuerliche Gestaltung kann helfen, unerwünschte Steuerbelastungen zu vermeiden und den Ehevertrag rechtssicher umzusetzen.
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