Online-Streitbeilegung: EU stellt Betrieb der OS-Plattform ein

Das müssen Unternehmen jetzt berücksichtigen

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die EU stellt zum 20. Juli 2025 den Betrieb ihrer Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) ein – damit entfällt die entsprechende Hinweispflicht für Online-Händler.
  • Unternehmen mit Unterlassungserklärung sollten diese kündigen, bevor sie Hinweise auf die OS-Plattform entfernen.
  • Gleichzeitig sollten Unternehmen prüfen, ob sie ihren Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in ausreichendem Umfang nachkommen.

Seit 2016 betreibt die EU eine Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Diese sollte Verbraucherinnen und Verbrauchern eine schnelle und kostengünstige Alternative zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten mit Online-Händlern bieten. Mit der Inbetriebnahme der Plattform ging für Online-Händler die Pflicht einher, ihre Kundinnen und Kunden über diese Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung zu informieren und einen Link zu der Plattform bereitzustellen. Diese Pflicht bestand auch dann, wenn der Online-Händler weder verpflichtet noch bereit war, freiwillig an einem solchen Verfahren teilzunehmen.

Weil die Plattform zuletzt kaum noch genutzt wurde, wird die EU den Betrieb zum 20. Juli 2025 einstellen.

Was ändert sich jetzt?

Mit der Abschaltung des Betriebs der OS-Plattform endet zum Stichtag am 20. Juli 2025 auch die damit einhergehende Informationspflicht. Online-Händler sollten daher entsprechende Hinweise in ihrem Impressum und/oder ihren AGB entfernen. 

Was gilt es zu beachten?

In der Vergangenheit waren Verstöße gegen die Informationspflicht häufig Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Betroffene Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie Unterlassungserklärungen abgegebenen haben. Denn diese haben eine eigene Verbindlichkeitswirkung, die grundsätzlich auch nach Wegfall der gesetzlichen Informationspflicht Bestand haben kann. Insofern sollten betroffene Unternehmen die Unterlassungserklärung kündigen, bevor sie die Hinweise auf die OS-Plattform entfernen.

Die Einstellung der OS-Plattform der EU zum 20. Juli 2025 sollten Unternehmen nutzen, um die Einhaltung ihrer Informationspflichten in Bezug auf außergerichtliche Streitbeilegungsmöglichkeiten zu prüfen.

Sandra Bosshard, Associate, Rechtsanwältin

Achtung: Informationspflicht aus § 36 VSBG bleibt bestehen

Neben der OS-Plattform können Verbraucher in Deutschland Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtlich vor einer sogenannten Verbraucherschlichtungsstelle beilegen. Ähnlich wie es der europäische Gesetzgeber in Bezug auf die OS-Plattform vorsah, sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, ihren Kunden mitzuteilen, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet oder freiwillig bereit sind  (vgl. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG). Besteht die Pflicht zur Teilnahme, müssen sie zudem die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle benennen.

Diese Pflicht gilt unabhängig vom Ende der europäischen OS-Plattform und dem damit verbundenen Wegfall der Informationspflicht. Der Stichtag am 20. Juli 2025 bietet Unternehmen daher eine gute Gelegenheit, nicht nur die Hinweise auf die OS-Plattform zu entfernen, sondern auch die Einhaltung der weiterhin geltenden Informationspflicht aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zu überprüfen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

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Sandra Bosshard

Associate, Rechtsanwältin, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte

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