Strengere Mitwirkungspflichten bei steuerlichen Betriebsprüfungen seit 2025

Was Unternehmen jetzt beachten müssen

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Seit 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für steuerliche Betriebsprüfungen.
  • Unternehmen müssen nun deutlich aktiver mitwirken, Fristen einhalten und steuerliche Korrekturen selbständig umsetzen.
  • Wer dem nicht nachkommt, riskiert erhebliche Verzögerungsgelder und Zuschläge – insbesondere bei größeren Betrieben.

Betriebsprüfungen gehören für viele Unternehmen zum Alltag – insbesondere im Mittelstand. Seit 2025 gelten neue Regeln, die nicht nur auf eine schnellere Abwicklung zielen, sondern auch strengere Mitwirkungs- und Berichtigungspflichten mit sich bringen. Was hat sich konkret geändert – und worauf sollten Sie sich vorbereiten? 

Überblick: Was ist neu? 

Die neuen Vorschriften gelten für alle Betriebsprüfungen, die seit dem 1. Januar 2025 durch das Finanzamt angeordnet wurden – unabhängig davon, auf welche Jahre sich die Prüfung bezieht.

Im Kern betreffen die Änderungen drei Bereiche: 

  • Pflicht zur eigenständigen Berichtigung von Folgejahren 
  • Teilabschlussbescheide zur schnelleren Abwicklung 
  • Strenge Fristen und mögliche Geldbußen bei fehlender Mitwirkung 

Wir fassen die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

Pflicht zur Anpassung der Folgejahre 

Ergibt eine Prüfung geänderte steuerliche Grundlagen, müssen Unternehmen diese seit 2025 auch eigenständig in den Steuererklärungen der Folgejahre umsetzen. Bereits abgegebene Erklärungen müssen ggf. korrigiert werden. 

Beispiel: 
Wird im Rahmen einer Prüfung für die Jahre 2019 bis 2021 festgestellt, dass die Abschreibungsdauer für eine Maschine aus dem Jahr 2019 zehn statt fünf Jahre beträgt, muss diese Änderung nach Abschluss der Prüfung und rechtskräftig geänderter Steuerbescheide für 2019 bis 2021 auch rückwirkend ab dem Jahr 2022 berücksichtigt werden. Das gilt auch dann, wenn die Steuererklärungen für diese Jahre schon eingereicht wurden. (Rechtsgrundlage: § 153 Abs. 4 Abgabenordnung (AO))

Teilabschlussbescheide: Mehr Klarheit im Verfahren 

Insbesondere bei großen Betrieben oder Konzernen zogen sich Prüfungen häufig über mehrere Jahre hin. Seit 2025 können Unternehmen Teilabschlussbescheide beantragen – also vorläufige Bescheide zu den unstrittigen Prüfungspunkten. Das sorgt nicht nur für schnellere Rechtsklarheit, sondern reduziert auch die Zinsbelastung, da Zinsen nur auf noch offene Streitpunkte weiterlaufen. 

Höhere Anforderungen an Mitwirkung – und empfindliche Sanktionen 

Dauert eine Betriebsprüfung länger als sechs Monate, kann das Finanzamt fehlende Unterlagen mit einer Frist von einem Monat anfordern (sogenanntes qualifiziertes Mitwirkungsverlangen). Werden die Unterlagen nicht innerhalb der Frist eingereicht, gelten seit 2025 folgende Regeln: 

  • Verzögerungsgeld: 75 Euro pro Tag der verspäteten Vorlage (max. 150 Tage, also bis zu EUR 11.250) 
  • Zusätzliche Sanktionen für große Unternehmen/Konzerne: Bis zu EUR 25.000 pro Tag bei Verstößen (ebenfalls max. 150 Tage, also bis zu EUR 3.750.000) 

Diese Maßnahmen sollen die Prüfungsdauer verkürzen – führen aber gleichzeitig zu erheblich verschärften Anforderungen an die Unternehmen. 

Was bedeutet das für den Mittelstand? 

Die neuen Regelungen bringen nicht nur mehr Tempo in Prüfungsverfahren, sondern auch mehr Verantwortung für Unternehmen: 

  • Prüfungsergebnisse müssen aktiv in künftige Jahre übertragen werden. 
  • Die Mitwirkungspflicht ist strenger – mit finanziellen Risiken bei Versäumnissen. 
  • Teilabschlussbescheide bieten Chancen, Verfahren zu entschlacken.

Unternehmen sollten jetzt ihre Prozesse schärfen, Fristen einhalten und Prüfungsanpassungen zeitnah vornehmen, um bei Betriebsprüfungen auf der sicheren Seite zu sein.

Sönke Busch, Senior Tax Expert, Steuerberater

Unsere Empfehlung 

  • Dokumentieren Sie Prüfungsfeststellungen sorgfältig – sie können über Jahre hinweg steuerliche Auswirkungen haben. 
  • Reagieren Sie zeitnah auf Mitwirkungsverlangen und halten Sie Fristen konsequent ein. 
  • Nutzen Sie die Möglichkeit von Teilabschlussbescheiden, um langwierige Prüfungsverfahren effizienter zu gestalten. 

Sie möchten wissen, wie Sie Ihr Unternehmen gut auf die neuen Anforderungen vorbereiten? Wir beraten Sie gern – sprechen Sie uns an. 

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns gern an!

Sönke Busch

Senior Tax Expert, Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH)

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