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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Steuersenkungen und Entlastungen: Geplant u. a. Umsatzsteuer auf Speisen, Entfernungspauschale, Mobilitätsprämie.
  • Steuerverfahren & Digitales: Anpassungen bei elektronischer Bescheidbekanntgabe, Zentraler Zollabwicklung und Sonderabschreibungen.
  • Gemeinnützigkeitsrecht: Erhöhung der Freigrenzen, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen, E-Sport als gemeinnütziger Zweck.

Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 den Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Inzwischen das der Bundestag dieses in der ersten Lesung am 8. Oktober 2025 beschlossen und an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Ziel ist, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen gezielt zu entlasten und den Wirtschaftsstandort sowie bürgerschaftliches Engagement zu stärken. Der Entwurf umfasst auf 43 Seiten mehrere geplante Änderungen, die vor allem für die Gastronomie, Pendlerinnen und Pendler und gemeinnützige Organisationen relevant sein könnten.

Geplante Entlastungen für Unternehmen und Bürger

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Der Entwurf sieht eine Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen auf 7 % vor, nicht auf Getränke. Ziel ist, die Gastronomie wirtschaftlich zu unterstützen und gleichzeitig Investitionen sowie die Weitergabe an Verbraucher zu ermöglichen.

Entfernungspauschale für Pendlerinnen und Pendler

Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte soll auf 0,38 EUR je km ab dem ersten Kilometer ab 1. Januar 2026 steigen. Damit sollen insbesondere Fernpendler entlastet werden.

Mobilitätsprämie

Die bisher befristete Mobilitätsprämie soll entfristet werden und auch nach 2026 in Anspruch genommen werden können (§ 9 Abs. 1 Satz 3 und § 101 Satz 1 EStG).

Unternehmen sollten die geplanten Änderungen prüfen, um frühzeitig steuerliche Auswirkungen zu bewerten und notwendige Anpassungen vorzubereiten.

Dr. Katrin Dorn, Partnerin, Steuerberaterin

Anpassungen im Steuerverfahren

  • Elektronische Bescheidbekanntgabe: Zustimmungserfordernis für inländische Unternehmer entfällt (§ 122a AO)
  • Rechtsgrundlagen für die Zentrale Zollabwicklung in Bezug auf Einfuhrumsatzsteuer werden geschaffen
  • Aktualisierung des Verweises auf die De-minimis-Verordnung im Rahmen der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) und der Forschungszulage
  • Bekanntgabe von Bescheiden durch Datenabruf (§ 18g Satz 5 UStG)
  • Neue Sonderregelung bei der Nutzung der zentralen Zollabwicklung - CCI (§ 21b UStG-neu)

Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht

  • Freigrenze für steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf TEUR 50 (§ 64 Abs. 3 Satz 1 AO)
  • Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: TEUR 3,3 bzw. TEUR 0,96 (§ 3 Nr. 26, 26a EStG)
  • Freigrenze bei zeitnaher Mittelverwendung auf TEUR 100 (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO)
  • Wegfall der Sphärenzuordnung bei Einnahmen unter TEUR 50 (§ 64 Abs. 3 Satz 2 AO)
  • Einführung von E-Sport als gemeinnütziger Zweck (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO)
  • Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung (§ 58 Nr. 11 AO)

Ausblick und Handlungsempfehlungen

Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2025 abgeschlossen werden. Verbände und Interessengruppen haben nun Gelegenheit, Stellungnahmen einzureichen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

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Dr. Katrin Dorn

Partnerin*, Steuerberaterin, Dipl.-Kauffrau, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e.V.

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