Jahressteuergesetz 2025: Entwurf vorgestellt
Das sollten Unternehmen wissen
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Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 den Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Inzwischen das der Bundestag dieses in der ersten Lesung am 8. Oktober 2025 beschlossen und an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Ziel ist, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen gezielt zu entlasten und den Wirtschaftsstandort sowie bürgerschaftliches Engagement zu stärken. Der Entwurf umfasst auf 43 Seiten mehrere geplante Änderungen, die vor allem für die Gastronomie, Pendlerinnen und Pendler und gemeinnützige Organisationen relevant sein könnten.
Der Entwurf sieht eine Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen auf 7 % vor, nicht auf Getränke. Ziel ist, die Gastronomie wirtschaftlich zu unterstützen und gleichzeitig Investitionen sowie die Weitergabe an Verbraucher zu ermöglichen.
Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte soll auf 0,38 EUR je km ab dem ersten Kilometer ab 1. Januar 2026 steigen. Damit sollen insbesondere Fernpendler entlastet werden.
Die bisher befristete Mobilitätsprämie soll entfristet werden und auch nach 2026 in Anspruch genommen werden können (§ 9 Abs. 1 Satz 3 und § 101 Satz 1 EStG).
Unternehmen sollten die geplanten Änderungen prüfen, um frühzeitig steuerliche Auswirkungen zu bewerten und notwendige Anpassungen vorzubereiten.
Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2025 abgeschlossen werden. Verbände und Interessengruppen haben nun Gelegenheit, Stellungnahmen einzureichen.
Umsatzsteuer auf Speisen, Entfernungspauschale, Mobilitätsprämie, Anpassungen im Gemeinnützigkeitsrecht und Steuerverfahren.
Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in 2025 abgeschlossen werden; Änderungen treten größtenteils ab 1. Januar 2026 in Kraft.
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