Investitions-Sofortprogramm: Neue steuerliche Investitionsanreize für den Mittelstand

Was das neue Steuerpaket bringen soll

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das steuerliche Investitions-Sofortprogramm mit gezielten Entlastungen für den Mittelstand – von Sonderabschreibungen über Körperschaftsteuer-Senkungen bis hin zu mehr Forschungsförderung wurde verabschiedet – wurde verabschiedet. .
  • Diese Maßnahmen sollen Investitionen ankurbeln, Liquidität verbessern und langfristige Planungssicherheit schaffen – entscheidende Vorteile für mittelständische Unternehmen im Standortwettbewerb.
  • Investitions- und Finanzierungsentscheidungen sollten frühzeitig geprüft und angepasst werden – mit Blick auf Zeitfenster, Begünstigungen und strategische Steuerplanung.

Die Bundesregierung hat ein umfassendes steuerliches Investitionssofortprogramm, das gezielt mittelständische Unternehmen entlasten und den Standort Deutschland stärken soll, umgesetzt. Nach Zustimmung des Bundesrats am 11. Juli 2025 können die Gesetzesänderungen in Kraft treten. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen sowohl kurzfristige Impulse setzen als auch langfristige Planungssicherheit schaffen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und zeigen, was Unternehmen jetzt nach Verabschiedung des „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ beachten sollten.

Sonderabschreibung: Investitionen schneller abschreiben („Investitionsbooster“)

Unternehmen können künftig bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit bis zu 30 % geltend machen – vorausgesetzt, die Anschaffung erfolgt zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027. Das erhöht die Rentabilität und verbessert die Liquidität unmittelbar nach der Investition.

Praxis-Tipp:

  • Nutzen Sie die Sonderabschreibung gezielt zur Liquiditätssteuerung. Geplante Anschaffungen können nun umgesetzt werden.
  • Beachten Sie die zeitliche Begrenzung dieser Möglichkeit.

Körperschaftsteuer: Stufenweise Entlastung ab 2028

Der Körperschaftsteuersatz wird ab 2028 in fünf Schritten von 15 % auf 10 % gesenkt. Ab 2032 gilt dann der neue Satz von 10 % dauerhaft. Die Einzelheiten werden in einem separaten Gesetz geregelt.

Jahr Prozentsatz der Körperschaftsteuer
2026 15 %
2027 15 %
2028 14 %
2029 13 %
2030 12 %
2031 11 %
2032 10 %

 

Praxis-Tipp:

  • Berücksichtigen Sie die angedachten Änderungen bei Ihrer langfristigen Steuerplanung.
  • Überdenken Sie Investitionszeitpunkte im Hinblick auf die künftige Steuerlast.
  • Behalten Sie weiteren Gesetzesänderungen im Blick, die im Zusammenhang mit der Absenkung des Körperschaftsteuergesetzes kommen werden.

Thesaurierungsbegünstigung: Auch Personengesellschaften profitieren

Um eine Gleichbehandlung mit Kapitalgesellschaften zu erreichen, wird der Thesaurierungssteuersatz nach § 34a EStG schrittweise von 28,25 % auf 25 % gesenkt – beginnend ab dem Veranlagungszeitraum 2028.

Veranlagungszeitraum Prozentsatz
2028/2029 27 Prozent
2030/2031 26 Prozent
ab 2032 25 Prozent

 

Empfehlung:

  • Lassen Sie prüfen, ob die Thesaurierungsbegünstigung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.
  • Planen Sie Rücklagenbildung und Gewinnausschüttung entsprechend.

Forschungszulage: Mehr Förderung für Innovation

Die Bemessungsgrundlage für förderfähige Forschungsausgaben wird ab dem 1. Januar 2026 auf EUR 12 Mio. erhöht. Zudem sollen künftig mehr Arten von Aufwendungen berücksichtigt werden.

Was Sie tun können:

  • Identifizieren Sie förderfähige Projekte frühzeitig.
  • Dokumentieren Sie Forschungsaufwendungen systematisch.

Geplante Investitionen strategisch zu platzieren, kann steuerlich wie finanziell einen klaren Vorteil bringen.

Dr. Katrin Dorn, Partnerin, Steuerberaterin bei Möhrle Happ Luther

Elektromobilität: Neue Abschreibung für E-Fahrzeuge

Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, ist eine Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr, im zweiten von 10 %, im dritten und vierten Jahr dann von jeweils 5 % und sodann von 3 % und schließlich von 2 % möglich. Zudem steigt die Preisgrenze für begünstigte Dienstwagen im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung auf TEUR 100.

Handlungsempfehlung:

  • Prüfen Sie Ihre Fuhrparkstrategie. Geplante Anschaffungen sollten ggf. noch abgewartet werden.
  • Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile für den Umstieg auf Elektromobilität.

Fazit: Mögliche Änderungen im Blick behalten

Das Investitionssofortprogramm bietet mittelständischen Unternehmen zahlreiche Chancen – von steuerlichen Entlastungen bis hin zu gezielten Innovationsanreizen. Entscheidend ist, die Maßnahmen frühzeitig in die Unternehmensplanung zu integrieren.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns gern an!

Dr. Katrin Dorn

Partnerin*, Steuerberaterin, Dipl.-Kauffrau, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)