Investitions-Sofortprogramm: Neue steuerliche Investitionsanreize für den Mittelstand
Was das neue Steuerpaket bringen soll
Was das neue Steuerpaket bringen soll
Die Bundesregierung plant ein umfassendes steuerliches Investitions-Sofortprogramm, das gezielt mittelständische Unternehmen entlasten und den Standort Deutschland stärken soll. Der aktuelle Referentenentwurf enthält zahlreiche Maßnahmen, die sowohl kurzfristige Impulse setzen als auch langfristige Planungssicherheit schaffen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und zeigen, was Unternehmen jetzt beachten sollten, wenn das „Gesetz für ein steuerliches Investitions-Sofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ umgesetzt würde.
Unternehmen sollen künftig bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit bis zu 30 % geltend machen können – vorausgesetzt, die Anschaffung erfolgt zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027. Das erhöht die Rentabilität und verbessert die Liquidität unmittelbar nach der Investition.
Was das für Sie bedeuten würde:
Der Körperschaftsteuersatz soll ab 2028 in fünf Schritten von 15 % auf 10 % gesenkt werden. Ab 2032 gilt dann der neue Satz von 10 % dauerhaft.
Praxis-Tipp:
Um eine Gleichbehandlung mit Kapitalgesellschaften zu erreichen, soll der Thesaurierungssteuersatz nach § 34a EStG schrittweise von 28,25 % auf 25 % gesenkt werden – beginnend ab dem Veranlagungszeitraum 2028.
Empfehlung:
Die Bemessungsgrundlage für förderfähige Forschungsausgaben wird auf EUR 12 Mio. erhöht. Zudem sollen künftig mehr Arten von Aufwendungen berücksichtigt werden.
Was Sie tun können:
Geplante Investitionen strategisch zu platzieren, kann steuerlich wie finanziell einen klaren Vorteil bringen.
Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, ist eine Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr vorgesehen. Die Preisgrenze für begünstigte Dienstwagen steigt auf 100.000 €.
Handlungsempfehlung:
Das Investitionssofortprogramm würde mittelständischen Unternehmen zahlreiche Chancen bieten – von steuerlichen Entlastungen bis hin zu gezielten Innovationsanreizen. Entscheidend ist, die Maßnahmen frühzeitig in die Unternehmensplanung zu integrieren. Über den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens informieren wir Sie daher rechtzeitig.
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