Investitions-Sofortprogramm: Neue steuerliche Investitionsanreize für den Mittelstand

Was das neue Steuerpaket bringen soll

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Bundesregierung plant ein steuerliches Investitions-Sofortprogramm mit gezielten Entlastungen für den Mittelstand – von Sonderabschreibungen über Körperschaftsteuer-Senkungen bis hin zu mehr Forschungsförderung.
  • Die Maßnahmen sollen Investitionen ankurbeln, Liquidität verbessern und langfristige Planungssicherheit schaffen – entscheidende Vorteile für mittelständische Unternehmen im Standortwettbewerb.
  • Investitions- und Finanzierungsentscheidungen sollten frühzeitig geprüft und angepasst werden – mit Blick auf Zeitfenster, Begünstigungen und strategische Steuerplanung.

Die Bundesregierung plant ein umfassendes steuerliches Investitions-Sofortprogramm, das gezielt mittelständische Unternehmen entlasten und den Standort Deutschland stärken soll. Der aktuelle Referentenentwurf enthält zahlreiche Maßnahmen, die sowohl kurzfristige Impulse setzen als auch langfristige Planungssicherheit schaffen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und zeigen, was Unternehmen jetzt beachten sollten, wenn das „Gesetz für ein steuerliches Investitions-Sofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ umgesetzt würde.

Sonderabschreibung: Investitionen schneller abschreiben („Investitionsbooster“)

Unternehmen sollen künftig bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit bis zu 30 % geltend machen können – vorausgesetzt, die Anschaffung erfolgt zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027. Das erhöht die Rentabilität und verbessert die Liquidität unmittelbar nach der Investition.

Was das für Sie bedeuten würde:

  • Prüfen Sie geplante Investitionen auf Förderfähigkeit. Geplante Anschaffungen sollten ggf. noch abgewartet werden, da erst Anschaffungen ab Juli 2025 begünstigt sein sollen.
  • Nutzen Sie die Sonderabschreibung gezielt zur Liquiditätssteuerung.

Körperschaftsteuer: Stufenweise Entlastung ab 2028

Der Körperschaftsteuersatz soll ab 2028 in fünf Schritten von 15 % auf 10 % gesenkt werden. Ab 2032 gilt dann der neue Satz von 10 % dauerhaft.

Praxis-Tipp:

  • Berücksichtigen Sie die angedachten Änderungen bei Ihrer langfristigen Steuerplanung.
  • Überdenken Sie Investitionszeitpunkte im Hinblick auf die künftige Steuerlast.

Thesaurierungsbegünstigung: Auch Personengesellschaften profitieren

Um eine Gleichbehandlung mit Kapitalgesellschaften zu erreichen, soll der Thesaurierungssteuersatz nach § 34a EStG schrittweise von 28,25 % auf 25 % gesenkt werden – beginnend ab dem Veranlagungszeitraum 2028.

Empfehlung:

  • Lassen Sie prüfen, ob die Thesaurierungsbegünstigung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.
  • Planen Sie Rücklagenbildung und Gewinnausschüttung entsprechend.

Forschungszulage: Mehr Förderung für Innovation

Die Bemessungsgrundlage für förderfähige Forschungsausgaben wird auf EUR 12 Mio. erhöht. Zudem sollen künftig mehr Arten von Aufwendungen berücksichtigt werden.

Was Sie tun können:

  • Identifizieren Sie förderfähige Projekte frühzeitig.
  • Dokumentieren Sie Forschungsaufwendungen systematisch.

Geplante Investitionen strategisch zu platzieren, kann steuerlich wie finanziell einen klaren Vorteil bringen.

Dr. Katrin Dorn, Partnerin, Steuerberaterin bei Möhrle Happ Luther

Elektromobilität: Neue Abschreibung für E-Fahrzeuge

Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, ist eine Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr vorgesehen. Die Preisgrenze für begünstigte Dienstwagen steigt auf 100.000 €.

Handlungsempfehlung:

  • Prüfen Sie Ihre Fuhrparkstrategie. Geplante Anschaffungen sollten ggf. noch abgewartet werden.
  • Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile für den Umstieg auf Elektromobilität.

Fazit: Mögliche Änderungen im Blick behalten

Das Investitionssofortprogramm würde mittelständischen Unternehmen zahlreiche Chancen bieten – von steuerlichen Entlastungen bis hin zu gezielten Innovationsanreizen. Entscheidend ist, die Maßnahmen frühzeitig in die Unternehmensplanung zu integrieren. Über den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens informieren wir Sie daher rechtzeitig.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns gern an!

Dr. Katrin Dorn

Partnerin*, Steuerberaterin, Dipl.-Kauffrau, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge DStV e.V.

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