Investitions-Sofortprogramm: Neue steuerliche Investitionsanreize für den Mittelstand
Was das neue Steuerpaket bringen soll
Was das neue Steuerpaket bringen soll
Die Bundesregierung hat ein umfassendes steuerliches Investitionssofortprogramm, das gezielt mittelständische Unternehmen entlasten und den Standort Deutschland stärken soll, umgesetzt. Nach Zustimmung des Bundesrats am 11. Juli 2025 können die Gesetzesänderungen in Kraft treten. Die vorgesehenen Maßnahmen sollen sowohl kurzfristige Impulse setzen als auch langfristige Planungssicherheit schaffen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und zeigen, was Unternehmen jetzt nach Verabschiedung des „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ beachten sollten.
Unternehmen können künftig bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit bis zu 30 % geltend machen – vorausgesetzt, die Anschaffung erfolgt zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027. Das erhöht die Rentabilität und verbessert die Liquidität unmittelbar nach der Investition.
Praxis-Tipp:
Der Körperschaftsteuersatz wird ab 2028 in fünf Schritten von 15 % auf 10 % gesenkt. Ab 2032 gilt dann der neue Satz von 10 % dauerhaft. Die Einzelheiten werden in einem separaten Gesetz geregelt.
| Jahr | Prozentsatz der Körperschaftsteuer |
| 2026 | 15 % |
| 2027 | 15 % |
| 2028 | 14 % |
| 2029 | 13 % |
| 2030 | 12 % |
| 2031 | 11 % |
| 2032 | 10 % |
Praxis-Tipp:
Um eine Gleichbehandlung mit Kapitalgesellschaften zu erreichen, wird der Thesaurierungssteuersatz nach § 34a EStG schrittweise von 28,25 % auf 25 % gesenkt – beginnend ab dem Veranlagungszeitraum 2028.
| Veranlagungszeitraum | Prozentsatz |
| 2028/2029 | 27 Prozent |
| 2030/2031 | 26 Prozent |
| ab 2032 | 25 Prozent |
Empfehlung:
Die Bemessungsgrundlage für förderfähige Forschungsausgaben wird ab dem 1. Januar 2026 auf EUR 12 Mio. erhöht. Zudem sollen künftig mehr Arten von Aufwendungen berücksichtigt werden.
Was Sie tun können:
Geplante Investitionen strategisch zu platzieren, kann steuerlich wie finanziell einen klaren Vorteil bringen.
Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, ist eine Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr, im zweiten von 10 %, im dritten und vierten Jahr dann von jeweils 5 % und sodann von 3 % und schließlich von 2 % möglich. Zudem steigt die Preisgrenze für begünstigte Dienstwagen im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung auf TEUR 100.
Handlungsempfehlung:
Das Investitionssofortprogramm bietet mittelständischen Unternehmen zahlreiche Chancen – von steuerlichen Entlastungen bis hin zu gezielten Innovationsanreizen. Entscheidend ist, die Maßnahmen frühzeitig in die Unternehmensplanung zu integrieren.