Die Incoterms® 2020: Übersicht, Hintergrund und Praxistipps

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Incoterms® 2020 sind anerkannte Regeln von Rechten und Pflichten von Verkäufer und Käufer.
  • Sie werden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce – ICC) herausgegeben und sind insbesondere im internationalen Handel von praktischer Bedeutung.
  • Die Anwendung der Incoterms® kann Streitigkeiten vorbeugen.

Internationale Liefergeschäfte sind komplex – unterschiedliche Sprachen, Rechtsordnungen und logistische Herausforderungen treffen aufeinander. Damit es bei Gefahrübergang, Zoll und Transportpflichten zwischen den Vertragspartnern keine Missverständnisse gibt, greifen Unternehmen häufig auf ein bewährtes Regelwerk zurück: die Incoterms® 2020. 

Die Incoterms® 2020 definieren, wer für Transport, Versicherung, Zoll und Risiken verantwortlich ist. Für internationale B2B-Verträge sind sie essenziell, um Gefahrübergang und Transportpflichten klar zu regeln. Doch Streitigkeiten können aber nur dann vermieden werden, wenn die Anwender sich im Klaren darüber sind, welche Rechte und Pflichten sie bzw. der Vertragspartner konkret übernehmen. Im Folgenden erhalten Sie eine kompakte Übersicht über den Inhalt der Klauseln und Tipps für die korrekte Verwendung.

Was sind die Incoterms® 2020?

Die Incoterms® 2020 bestehen aus elf verschiedenen Klauseln, die jeweils spezifisch regeln, welche Vertragspartei für den Transport und ggf. die Versicherung der Ware verantwortlich ist und zu welchem Zeitpunkt die Gefahr des Untergangs der Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Es gibt dabei Klauseln, die für alle Transportarten geeignet sind, sowie solche, die allein beim Schiffstransport zur Anwendung gelangen können. Abgekürzt werden sie jeweils mit drei Buchstaben; insbesondere bekannt sind z.B. die Klauseln EXW (Ex Works = ab Werk) und FOB (Free on Board = frei an Bord). Zu beachten ist, dass die Incoterms® 2020 nicht sämtliche Fragen regeln – z.B. die Frage des Eigentumsübergangs an der Ware oder die Zahlungsbedingungen werden nicht erfasst. Die Incoterms® 2020 gelten nur, wenn sie vereinbart werden.

Welche Klausel hat welche Bedeutung?

Es gibt insgesamt elf Klauseln, von denen sieben für alle Transportarten, vier nur für den Transport per Schiff geeignet sind.

Für alle Transportarten geeignet Nur für den Schiffstransport geeignet
EXW –  Ex Works = ab Werk FAS – Free alongside Ship = frei Längsseite Schiff
FCA – Free carrier = frei Frachtführer FOB – Free on Board = frei an Bord
CPT – Carriage paid to = frachtfrei CFR – Cost and Freight = Kosten und Fracht
CIP – Carriage and Insurance paid to = Frachtfrei versichert CIF – Cost, Insurance and Freight = Kosten, Versicherung und Fracht
DAP - Delivered at Place = geliefert benannter Bestimmungsort
DPU – Delivered at Place unloaded = geliefert benannter Bestimmungsort entladen
DDP – Delivered, Duty paid = geliefert verzollt

 

Die Pflichten des Verkäufers steigen graduell an - während dieser bei der Klausel EXW die wenigsten Pflichten übernimmt, treffen ihn bei der Klausel DDP die weitestgehenden Pflichten. Welche Pflichten konkret von den einzelnen Klauseln umfasst werden, lässt sich z.B. auf der Homepage der ICC aktuell abrufen.

Für den Verkäufer am vorteilhaftesten – EXW

Bei Verwendung der EXW Klausel treffen den Verkäufer die geringsten Pflichten – er muss die Ware nur am benannten Ort (seinem Werk) bereitstellen. Alles Weitere geht zulasten des Käufers. Für das Exportgeschäft ist die Klausel jedoch nicht geeignet. Nach dieser Klausel liegen die ganz überwiegenden Pflichten beim Käufer, dieser muss die Ware am benannten Ort abholen, der Verkäufer sie nur bereitstellen. Es ist allerdings nur dem Verkäufer als Exporteur möglich, die Ausfuhr der Ware anzumelden. Nach der Klausel EXW würde diese Anmeldung in den Pflichtenbereich des Käufers fallen, der aber diese Pflicht nicht erfüllen kann.

Für den Käufer am vorteilhaftesten – DDP

Die wenigsten Pflichten treffen den Käufer bei Verwendung der Klausel DDP. Hier ist der Verkäufer für die Lieferung, Verzollung und den Transport verantwortlich.

Immer wichtig – die exakte Ortsangabe

Die verwendete Klausel ist immer mit der Angabe des Ortes zu versehen, an dem die Wirkungen eintreten sollen. Allein eine Vereinbarung unter Angabe einer Klausel ohne Ortsangabe ist zu vermeiden. Dabei sollte der Ort immer so genau wie möglich benannt werden. So sollte es nicht heißen „DAP Hamburg“, sondern besser „DAP Burchardkai Hafen Hamburg“. Dadurch können Streitigkeiten vermieden werden, wenn es zu einem Untergang der Ware kommt, die bereits in Hamburg war, aber noch nicht am konkreten Bestimmungsort.

Wer die richtige Incoterms®-Klausel wählt, vermeidet Missverständnisse und stärkt die eigene Verhandlungssicherheit.

Dr. Silke Warmer, Senior Associate, Rechtsanwältin

So nutzen Sie die Incoterms® 2020 richtig

Entscheidend ist zunächst das Transportmittel, mit dem die Ware transportiert werden soll. Wird die Ware ausschließlich mit dem Schiff transportiert, können die Klauseln FAS, FOB, CFR und CIF gewählt werden; die übrigen Klauseln kommen ebenfalls in Betracht, da sie für alle Transportarten geeignet sind.

Zu klären ist sodann, ob der Verwendung einzelner Klauseln andere Hindernisse entgegenstehen wie z.B. die Verpflichtung des Exporteurs zur Anmeldung der Ausfuhr der Ware, die einer Verwendung der Klausel EXW im Exportgeschäft entgegensteht.

Letztlich kommt es dann darauf an, welche der Vertragsparteien zur Übernahme welcher Pflichten bereit ist, was sich auch im Preis der Ware niederschlagen wird. Die Klausel EXW (Ex Works = ab Werk) ist die für den Verkäufer bequemste, da sie diesem die wenigsten Pflichten auferlegt. Es genügt die Bereitstellung der Ware am vereinbarten Ort, häufig dem eigenen Werk des Verkäufers. Die für den Käufer komfortabelste Klausel ist die Klausel DDP (Delivered, Duty paid = geliefert verzollt), die dem Verkäufer die weitreichendsten Pflichten auferlegt. Häufig wird letztlich das Verhandlungsgeschick sowie der Preis der Ware ausschlaggebend für die konkrete Wahl der Klausel sein. In jedem Fall sollten sich die Verwender darüber im Klaren sein, was genau ihre Pflichten nach der konkreten Klausel sind.

Wir sind bei der Wahl der geeigneten Klausel oder der Beratung zu Klauseln in bereits geschlossenen Verträgen gern behilflich.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns gern an!

Dr. Silke Warmer

Senior Associate, Rechtsanwältin

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