Das Wichtigste auf einen Blick
- Die EU-Verpackungsverordnung und der ESRS E5-Standard bringen strengere Vorgaben zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
- Produktehersteller müssen Verpackungen nicht nur an neue Umweltauflagen anpassen, sondern auch ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen transparent dokumentieren.
- Frühzeitige Anpassungen bei Materialwahl, Verpackungsdesign und Reporting helfen, regulatorische Risiken zu minimieren und Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Die Europäische Union hat mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) ambitionierte Ziele zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft gesetzt. Welche Unternehmen wie stark von der PPWR betroffen sind, lässt sich in der Regel nicht unmittelbar einschätzen, sondern muss produktspezifisch geprüft werden. Teilweise existieren branchenspezifische Ausnahmen und Sondervorschriften.
Überblick über die PPWR
Die PPWR zielt darauf ab, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren. Sie verfolgt mehrere zentrale Ziele, z.B.
- die Reduzierung der Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt,
- die Wiederverwendung oder das Recycling von Verpackungsmaterialien sowie
- die Begrenzung des Verpackungsvolumens auf ein Mindestmaß.
Überdies soll die PPWR den Binnenmarkt für Verpackungen harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft fördern. Potenziell betroffene Unternehmen sollten sich spätestens jetzt vertieft mit den einzelnen Regelungen der PPWR auseinandersetzen, das Ausmaß der Betroffenheit prüfen und die erforderlichen Prozesse etablieren. Denn die Implementierung von Änderungen in diesem regulatorischen Bereich erfordert voraussichtlich viele Ressourcen und vor allem auch Zeit.
Unternehmen sollten ihre Verpackungen jetzt auf Nachhaltigkeit prüfen, um rechtzeitig konforme Lösungen zu entwickeln und Berichtsanforderungen nach ESRS E5 zu erfüllen.
Anforderungen an Verpackungen
Die PPWR legt fest, dass Verpackungen grundsätzlich recyclingfähig sein und bestimmte Rezyklatanteile enthalten müssen. Zudem sollen Verpackungen auf das notwendige Minimum reduziert werden, um Ressourcen zu schonen („Minimierungsgebot“).
Herausforderungen für Betroffene
Die Umsetzung der PPWR stellt Betroffene vor zahlreiche Herausforderungen, z.B.:
- Materialauswahl: Es gilt, Materialien zu finden, die sowohl die erforderliche Produktsicherheit gewährleisten als auch recyclingfähig sind.
- Designänderungen: Anpassungen im Verpackungsdesign können notwendig sein, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden (z.B. Kennzeichnungspflichten und Minimierungsgebot). Dies kann zusätzliche Tests und Zertifizierungen erfordern.
- Regulatorische Anpassungen: Die Integration der neuen Verpackungsanforderungen in bestehende Qualitätsmanagementsysteme und die Einhaltung weiterer regulatorischer Vorgaben müssen sichergestellt werden.
Strategien zur Umsetzung
Um den Übergang zu nachhaltigeren Verpackungen erfolgreich zu gestalten, sollten Betroffene folgende Schritte in Betracht ziehen:
- Frühzeitige Planung: Proaktive Auseinandersetzung mit den kommenden Anforderungen, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Denn: Spätestens am 12. August 2026 müssen betroffene Unternehmen PPWR compliant sein, auch wenn es für bestimmte Pflichten abweichende Umsetzungsfristen gibt.
- Kooperation mit Verpackungsherstellern: Zusammenarbeit mit Verpackungsherstellern, um innovative und konforme Lösungen zu entwickeln.
- Schulung und Weiterbildung: Mitarbeitende über die neuen Anforderungen informieren und entsprechend schulen, um eine reibungslose Implementierung zu gewährleisten.
Nachhaltige Verpackungen sind kein Trend, sondern eine Pflicht – wer früh handelt, sichert sich Wettbewerbsvorteile.
Anknüpfungspunkte zur ESG-Berichterstattung
Die PPWR soll Verpackungsabfälle reduzieren und die Kreislaufwirtschaft fördern. Doch nicht nur die PPWR verlangt von Unternehmen mehr Nachhaltigkeit – auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) rücken das Thema stärker in den Fokus.
Besonders relevant ist hier der ESRS E5 „Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“. Dieser verpflichtet Unternehmen, transparent über ihren Umgang mit Materialien und Abfällen zu berichten. Das betrifft auch Verpackungen: Betroffene Unternehmen müssen künftig nicht nur sicherstellen, dass die Verpackungen ihrer Produkte den regulatorischen Anforderungen entsprechen, sondern auch nachweisen, wie nachhaltig sie gestaltet sind.
Damit wird deutlich: Die Anforderungen der PPWR und die Berichterstattung nach ESRS E5 greifen ineinander. Unternehmen, die sich frühzeitig mit beiden Themen auseinandersetzen, können nicht nur regulatorische Risiken minimieren, sondern auch langfristig von nachhaltigen Innovationen profitieren.
Fazit: Nachhaltige Ressourcennutzung rückt in Fokus
Die PPWR und die ESRS E5-Anforderungen zeigen deutlich, dass nachhaltige Ressourcennutzung in Zukunft eine größere Rolle spielen wird. Potenziell betroffene Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen, um regulatorische Hürden zu vermeiden und nachhaltige Verpackungslösungen zu entwickeln. Unternehmen, die diese Veränderungen strategisch angehen, können nicht nur ihre Compliance sichern, sondern auch Innovationen vorantreiben und langfristig wettbewerbsfähig bleiben.
Gemeinsam verfasst mit Judith Hagemeister
Häufig gestellte Fragen zum Thema
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Was besagt die PPWR?
Primäres Ziel der PPWR ist, die Zunahme der in der EU anfallenden Verpackungsabfälle zu bekämpfen. Gleichzeitig soll die PPWR den Binnenmarkt für Verpackungen harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft fördern.
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Wann tritt die Verordnung in Kraft?
Am 22. Januar 2025 wurde die finale Fassung der PPWR im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die PPWR tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gilt damit ab dem 12. August 2026.
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Für wen gilt die PPWR?
Die PPWR gilt insbesondere für Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen oder Verpackungen oder verpackte Produkte unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke entwickeln oder herstellen lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Marken auf der Verpackung oder dem verpackten Produkt zu sehen sind.
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Was hat die ESG- bzw. CSRD-Berichterstattung mit der PPWR zu tun?
Die Themen Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sind Bestandteil der neuen ESG-Berichterstattung. Hierunter fallen auch Abfälle, welche z.B. aus der Verwendung von Verpackungsmaterialien entstehen können. Wenn die PPWR und die entsprechenden Berichtsanforderungen gemeinsam betrachtet bzw. implementiert werden, können mögliche Synergien gehoben werden.
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