Verpackungsrecht trifft auf Nachhaltigkeitsreporting: die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die EU-Verpackungsverordnung und der ESRS E5-Standard bringen strengere Vorgaben zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Produktehersteller müssen Verpackungen nicht nur an neue Umweltauflagen anpassen, sondern auch ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen transparent dokumentieren.
  • Frühzeitige Anpassungen bei Materialwahl, Verpackungsdesign und Reporting helfen, regulatorische Risiken zu minimieren und Wettbewerbsvorteile zu sichern.
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Die Europäische Union hat mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) ambitionierte Ziele zur Reduzierung von Verpackungsabfällen und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft gesetzt. Welche Unternehmen wie stark von der PPWR betroffen sind, lässt sich in der Regel nicht unmittelbar einschätzen, sondern muss produktspezifisch geprüft werden. Teilweise existieren branchenspezifische Ausnahmen und Sondervorschriften.

Überblick über die PPWR

Die PPWR zielt darauf ab, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen zu minimieren. Sie verfolgt mehrere zentrale Ziele, z.B.

  • die Reduzierung der Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt,
  • die Wiederverwendung oder das Recycling von Verpackungsmaterialien sowie
  • die Begrenzung des Verpackungsvolumens auf ein Mindestmaß.

Überdies soll die PPWR den Binnenmarkt für Verpackungen harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft fördern. Potenziell betroffene Unternehmen sollten sich spätestens jetzt vertieft mit den einzelnen Regelungen der PPWR auseinandersetzen, das Ausmaß der Betroffenheit prüfen und die erforderlichen Prozesse etablieren. Denn die Implementierung von Änderungen in diesem regulatorischen Bereich erfordert voraussichtlich viele Ressourcen und vor allem auch Zeit.

Anforderungen an Verpackungen

Die PPWR legt fest, dass Verpackungen grundsätzlich recyclingfähig sein und bestimmte Rezyklatanteile enthalten müssen. Zudem sollen Verpackungen auf das notwendige Minimum reduziert werden, um Ressourcen zu schonen („Minimierungsgebot“).

Herausforderungen für Betroffene

Die Umsetzung der PPWR stellt Betroffene vor zahlreiche Herausforderungen, z.B.:

  • Materialauswahl: Es gilt, Materialien zu finden, die sowohl die erforderliche Produktsicherheit gewährleisten als auch recyclingfähig sind.
  • Designänderungen: Anpassungen im Verpackungsdesign können notwendig sein, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden (z.B. Kennzeichnungspflichten und Minimierungsgebot). Dies kann zusätzliche Tests und Zertifizierungen erfordern.
  • Regulatorische Anpassungen: Die Integration der neuen Verpackungsanforderungen in bestehende Qualitätsmanagementsysteme und die Einhaltung weiterer regulatorischer Vorgaben müssen sichergestellt werden.

Strategien zur Umsetzung

Um den Übergang zu nachhaltigeren Verpackungen erfolgreich zu gestalten, sollten Betroffene folgende Schritte in Betracht ziehen:

  • Frühzeitige Planung: Proaktive Auseinandersetzung mit den kommenden Anforderungen, um rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Denn: Spätestens am 12. August 2026 müssen betroffene Unternehmen PPWR compliant sein, auch wenn es für bestimmte Pflichten abweichende Umsetzungsfristen gibt.
  • Kooperation mit Verpackungsherstellern: Zusammenarbeit mit Verpackungsherstellern, um innovative und konforme Lösungen zu entwickeln.
  • Schulung und Weiterbildung: Mitarbeitende über die neuen Anforderungen informieren und entsprechend schulen, um eine reibungslose Implementierung zu gewährleisten.

Nachhaltige Verpackungen sind kein Trend, sondern eine Pflicht – wer früh handelt, sichert sich Wettbewerbsvorteile.

Dr. Frederik Fiekas, Senior Associate, Rechtanwalt

Anknüpfungspunkte zur ESG-Berichterstattung

Die PPWR soll Verpackungsabfälle reduzieren und die Kreislaufwirtschaft fördern. Doch nicht nur die PPWR verlangt von Unternehmen mehr Nachhaltigkeit – auch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) rücken das Thema stärker in den Fokus.

Besonders relevant ist hier der ESRS E5 „Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“. Dieser verpflichtet Unternehmen, transparent über ihren Umgang mit Materialien und Abfällen zu berichten. Das betrifft auch Verpackungen: Betroffene Unternehmen müssen künftig nicht nur sicherstellen, dass die Verpackungen ihrer Produkte den regulatorischen Anforderungen entsprechen, sondern auch nachweisen, wie nachhaltig sie gestaltet sind.

Damit wird deutlich: Die Anforderungen der PPWR und die Berichterstattung nach ESRS E5 greifen ineinander. Unternehmen, die sich frühzeitig mit beiden Themen auseinandersetzen, können nicht nur regulatorische Risiken minimieren, sondern auch langfristig von nachhaltigen Innovationen profitieren.

Fazit: Nachhaltige Ressourcennutzung rückt in Fokus

Die PPWR und die ESRS E5-Anforderungen zeigen deutlich, dass nachhaltige Ressourcennutzung in Zukunft eine größere Rolle spielen wird. Potenziell betroffene Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen, um regulatorische Hürden zu vermeiden und nachhaltige Verpackungslösungen zu entwickeln. Unternehmen, die diese Veränderungen strategisch angehen, können nicht nur ihre Compliance sichern, sondern auch Innovationen vorantreiben und langfristig wettbewerbsfähig bleiben.

Gemeinsam verfasst mit Judith Hagemeister

Häufig gestellte Fragen zum Thema

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