Entlastung bei KI-Regulierung und Datenschutz
EU plant innovationsfreundlicheren Rechtsrahmen
EU plant innovationsfreundlicheren Rechtsrahmen
Kürzlich hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine digitale Omnibus-Verordnung – den sog. „Digital-Omnibus“ – veröffentlicht. Ziel dieser Verordnung ist es, ausgewählte Vorschriften der Digitalgesetzgebung der EU anzupassen, um bürokratische Hürden für Unternehmen zu senken und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Binnenmarkts zu stärken. Neben der Anpassung der noch sehr jungen und teilweile noch gar nicht in Kraft getretenen KI-VO, verspricht der Digital-Omnibus auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht Erleichterungen.
Von der Vielzahl der mit dem Digital-Omnibus geplanten Gesetzesänderungen dürften folgende Anpassungen eine besondere praktische Relevanz haben:
Der Digital Omnibus verspricht vor allem Erleichterungen bei den datenschutzrechtlichen Vorgaben für den Einsatz von KI.
Im nächsten Schritt wird der Digital Omnibus dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten vorgelegt. Erst mit deren Zustimmung werden die geplanten Änderungen gültig. Wann mit einer finalen Entscheidung gerechnet werden kann, ist allerdings ungewiss. Denn dies hängt maßgeblich davon ab, wie viele Änderungen vorgenommen werden und wie umfangreich die Debatten hierzu werden.
Ein Omnibus ist ein Gesetzespaket, mit dem einzelne Teile mehrerer Gesetze zeitgleich geändert werden können. Hierdurch sinkt der Regelungs- und Koordinierungsaufwand, was zu einer höheren Effizienz bei der Änderung von Gesetzen führt.
Ja, sofern die Verarbeitung zum Zwecke der Erkennung und Korrektur von Bias erfolgt. Im Übrigen soll eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten im KI-Kontext ohne Einwilligung nur zulässig sein, wenn insbesondere eine „Mitverarbeitung“ durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen weitestgehend ausgeschlossen wird.
Nur, sofern der Datenverarbeiter tatsächlich über Möglichkeiten einer Re-Identifizierung verfügt. Datenempfänger, die pseudonyme Daten ohne Datenschlüssel erhalten, fallen danach also nicht mehr grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der DSGVO.
Die EU plant, die KI-Kompetenz-Pflicht auf die Mitgliedsstaaten zu verlagern. Ausgenommen hiervon sollen aber Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen bleiben. Diese sollen nach dem aktuellen Entwurf des Digital Omnibus weiterhin verpflichtet sein, die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter zu schulen.