Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Einlieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens zusammen mit einem Ausdruck des Sendungsstatus nicht ausreicht, um einen Anscheinsbeweis für den Zugang eines Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer zu erbringen.
- Arbeitgeber sollten ihre Zustellprozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um die Wirksamkeit von Kündigungen sicherzustellen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 30. Januar 2025 (Az. 2 AZR 68/24) die Anforderungen an den Beweis des Zugangs einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben konkretisiert. Die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Dokumentation bei der Zustellung von Kündigungen. Dies ist von großer Bedeutung, denn die Beweislast für den Zugang eines Kündigungsschreibens liegt beim Absender. Kann ein Arbeitgeber den Zugang beim Arbeitnehmer im Bestreitensfalle nicht beweisen, so gilt die Kündigung als nicht zugegangen und entfaltet damit keine Rechtswirkungen für den Arbeitnehmer.
Der Sachverhalt
Die Parteien stritten darüber, ob eine Kündigung das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgelöst hat. Der Arbeitgeber hatte ein Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben an die Arbeitnehmerin versandt. Die Arbeitnehmerin bestritt den Zugang der Kündigung. Um diesen zu beweisen, legte der Arbeitgeber einen Einlieferungsbeleg und einen Ausdruck des Sendungsstatus vor, konnte jedoch keinen Auslieferungsbeleg vorlegen.
Die Entscheidung
Das BAG entschied, dass der Arbeitgeber den Zugang der Kündigung nicht ausreichend nachgewiesen habe. Ein Einlieferungsbeleg zusammen mit einem Ausdruck des Sendungsstatus reiche nicht aus, um einen Anscheinsbeweis für den Zugang zu erbringen. Der Einlieferungsbeleg beweise nur die Aufgabe des Schreibens bei der Post, nicht jedoch den Einwurf im Briefkasten des Arbeitnehmers.
Nach einer Entscheidung des BGH liege ein Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger dann vor, wenn beim Einwurf-Einschreiben neben dem Einlieferungsbeleg auch eine Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorgelegt wird. Dieser Beleg dokumentiert den tatsächlichen Zustellvorgang, insbesondere den Zeitpunkt des Einwurfs und enthält die Unterschrift des Zustellers.
Das BAG hat in seiner aktuellen Entscheidung offengelassen, ob es dieser Entscheidung folgt und bei entsprechender Vorlage des Auslieferungsbelegs den Anscheinsbeweis für den Zugang annimmt.
Praktische Bedeutung
Die Entscheidung des BAG stellt die gängige Praxis der Kündigungszustellung durch Einwurf-Einschreiben in Frage. Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, dass es bei Verwendung eines Einwurf-Einschreibens nicht ausreicht, nur den Einlieferungsbeleg und einen Ausdruck des Online-Sendungsstatus aufzubewahren, um den Zugang einer Kündigung nachzuweisen. Das Urteil unterstreicht vielmehr die Bedeutung einer lückenlosen Dokumentation des Zustellvorgangs, da die Wirksamkeit einer Kündigung im Bestreitensfalle davon abhängt, dass der Zugang durch den Arbeitgeber tatsächlich nachgewiesen werden kann.
Der Arbeitgeber muss den Zugang der Kündigung beweisen. Nicht ausreichend ist der Nachweis über die Einlieferung bei der Post in Verbindung mit dem online-Sendestatus.
Damit dies bei einem Einwurf-Einschreiben gelingen kann, muss der Auslieferungsbeleg rechtzeitig gesichert werden. Dieser ist laut BGH entscheidend für den Nachweis über den Zugang. Jedoch bleibt auch bei Vorlage des Auslieferungsbelegs ein Restrisiko bestehen, ob das BAG dem BGH in diesem Punkt folgen und einen Anscheinsbeweis für den Zugang annehmen wird.
Alternative Zustellformen für Kündigungen
Wie aus dem Urteil deutlich wird, kann der Zugang einer Kündigung mittels Einwurf-Einschreiben zu Problemen bei der Nachweisbarkeit führen. Es ist daher empfehlenswert, alternative Zustellmethoden in Betracht zu ziehen, die eine zuverlässige Dokumentation des Zugangs ermöglichen. Alternativen können zum einen eine persönliche Übergabe gegen Empfangsbekenntnis (am besten unter Zeugen) sein oder auch eine Zustellung durch Boten. Der Bote sollte den Vorgang genau dokumentieren und idealerweise Fotografien anfertigen.
Sehr gern können Sie sich als Arbeitgeber mit Fragen zu diesem oder anderen Themen an uns wenden.
Häufig gestellte Fragen zum Thema
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Was sind Nachteile beim Versenden einer Kündigung mittels Einwurfeinschreiben?
Der Arbeitgeber muss den Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer beweisen. Das Einwurf-Einschreiben beweist nur den Versand, nicht den tatsächlichen Zugang beim Empfänger.
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Wie versende ich eine Kündigung an einen Arbeitnehmer am sichersten?
Um den Zugang später nachweisen zu können, sind eine persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder die Zustellung durch einen Boten sinnvoll.
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