Neues BMF-Schreiben: Wichtige Hinweise zur Prüfung von E-Rechnungen
Auf diese Fehlerquellen müssen Sie beim Empfangen und Versenden von E-Rechnungen achten
Auf diese Fehlerquellen müssen Sie beim Empfangen und Versenden von E-Rechnungen achten
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15. Oktober 2025 ein Schreiben zum Empfangen und Versenden von E-Rechnungen veröffentlicht. Wer Fehler vermeiden will, sollte wissen, welche Punkte bei der Prüfung entscheidend sind. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um Ihre Prozesse sicher und gesetzeskonform zu gestalten.
Eine E-Rechnung muss bestimmten technischen Vorgaben entsprechen, insbesondere den Anforderungen der EN 16931. Liegt ein Formatfehler vor, erfüllt die Rechnungsdatei diese Vorgaben nicht. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Datei nicht den zulässigen Syntaxen entspricht oder keine vollständige maschinelle Extraktion möglich ist, und die Rechnung demzufolge technisch nicht lesbar ist In solchen Fällen gilt die Rechnung nicht als E-Rechnung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 6 UStG, sondern lediglich als „sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format“.
Während der Übergangsphase bis zur verpflichtenden Nutzung der E-Rechnung darf der Empfänger eine solche Rechnung annehmen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Nach Eintritt der Pflicht zur E-Rechnung muss der Empfänger hingegen Rechnungen mit Formatfehlern ablehnen. Fehlt in der Datei beispielsweise das Ausstellungsdatum oder ist es nicht korrekt hinterlegt, liegt ein Formatfehler vor.
Neben Formatfehlern können auch sogenannte Geschäftsregelfehler auftreten. Diese entstehen, wenn die Rechnungsdatei gegen die für das jeweilige E-Rechnungsformat gültigen Geschäftsregeln verstößt. Geschäftsregeln sind technische Vorgaben, die die logische Konsistenz der in einer E-Rechnung enthaltenen Informationen sicherstellen. In diesem Kontext werden die relevanten Geschäftsregeln unter anderem in der europäischen Norm EN 16931 festgelegt, die auch die Grundlage für Formate wie XRechnung und ZUGFeRD bildet. Ein Beispiel für einen Geschäftsregelfehler wäre, wenn in einer E-Rechnung der Rechnungsbetrag nicht mit der Summe der Einzelposten übereinstimmt, was die logische Konsistenz der Rechnung infrage stellen würde.
Typische Ursachen für Geschäftsregelfehler können unvollständige Angaben oder widersprüchliche Informationen sein. Ein Beispiel für unvollständige Angaben wäre das Fehlen des Pflichtfeldes „BT-10 Buyer reference“ in einer Xrechnung, das dazu dient die Käuferreferenz beim Rechnungsempfänger eindeutig zu identifizieren. Widersprüchliche Informationen treten auf, wenn etwa der ausgewiesene Steuerbetrag nicht mit dem angegebenen Steuersatz übereinstimmt. Solche Fehler werden oft als kritische Fehler („critical error“) bei der Validierung erkannt. Fehler, die sich auf andere Inhalte beziehen, wie etwa das Fehlen eines bestimmten Feldes, sind umsatzsteuerlich unbeachtlich und beeinflussen nicht die steuerliche Wirksamkeit der Rechnung. Sie können jedoch die technische Verarbeitung der Rechnung behind.
Neben Format- und Geschäftsregelfehlern können auch Inhaltsfehler auftreten. Diese liegen vor, wenn eine Rechnung gegen die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben der §§ 14 Abs. 4 und 14a UStG verstößt (vgl. Abschnitt 15.2a UStAE). In diesem Fall handelt es sich um eine nicht ordnungsgemäße Rechnung.
Inhaltsfehler können im Rahmen einer Validierung erkannt werden, wenn die entsprechenden Geschäftsregeln verletzt werden, wie zum Beispiel, wenn Pflichtfelder fehlen oder falsch ausgefüllt sind. Allerdings können solche Fehler auch auftreten, ohne dass die Validierung einen Fehler meldet. Ein Beispiel hierfür wäre die Angabe eines falschen Steuersatzes – formal korrekt, aber inhaltlich fehlerhaft.
Die Validierung unterstützt Sie bei der Prüfung, ersetzt aber nicht Ihre Pflicht, die Rechnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu kontrollieren (vgl. Abschnitt 15.2a Abs. 6 und 15.11 Abs. 3 UStAE). Eine umfassende Prüfung, sei es manuell oder durch das ERP-System, ist nach wie vor notwendig, um sicherzustellen, dass beispielsweise die richtige Leistung abgerechnet wurde, der korrekte Steuerfall gewählt wurde und alle relevanten Informationen korrekt und vollständig in der Rechnung enthalten sind.
Gemeinsam verfasst mit Jennifer Dubbels, Steuerberaterin, und Ayhan Akin Altun, Tax Consultant.
E-Rechnungen sollten zuerst technisch und anschließend inhaltlich geprüft werden. Nutzen Sie dafür geeignete Validierungstools und bewahren Sie die Prüfberichte als Nachweis auf. Fehlen Pflichtangaben nach dem UStG, muss die Rechnung zwingend abgelehnt werden, während andere Fehler direkt mit dem Rechnungsaussteller geklärt werden sollten.
Formatfehler: Wenn der Aussteller bereits zur E-Rechnung verpflichtet ist, müssen Sie die Rech-nung ablehnen. Inhaltsfehler: Prüfen Sie, ob Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG fehlen. Fehlen diese, ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß und muss ebenfalls abgelehnt bzw. korrigiert werden. Einige Aspekte der E-Rechnung können nicht automatisch validiert werden und erfordern eine sorgfältige Prüfung durch das ERP-System oder eine manuelle Kontrolle. Dazu gehört die Überprüfung, ob die abgerechnete Leistung tatsächlich erbracht wurde, ob der richtige Steuerfall angewendet wurde und ob die Beträge rechnerisch korrekt sind. Diese Prüfungen sind unerlässlich, um die Richtigkeit und Konformität der Rechnung mit den rechtlichen Anforderungen sicherzustellen.
Nein. Eine Validierung prüft Format und Geschäftsregeln, ersetzt aber nicht Ihre Pflicht zur in-haltlichen Kontrolle. Sie müssen sicherstellen, dass alle steuerlich relevanten Angaben korrekt sind. Tipp: Bewahren Sie den Validierungsbericht als Nachweis auf.
Sie riskieren den Verlust des Vorsteuerabzugs und mögliche steuerliche Nachteile. Deshalb soll-ten Sie Rechnungen mit fehlenden Pflichtangaben oder falschen Steuersätzen unbedingt zurück-weisen.
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