- 26. Mai 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die EU reduziert insbesondere mit dem Omnibus‑Paket I die Nachhaltigkeitsberichtspflichten deutlich – viele mittelständische Unternehmen fallen zukünftig aus dem Anwendungsbereich heraus.
- Berichtspflichten nach CSRD und Sorgfaltspflichten nach CSDDD gelten künftig nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigte und einem Nettoumsatz von über EUR 450 Mio..
- ESG bleibt dennoch relevant: Berichtspflichtige Unternehmen, Banken und weitere Akteure in der Wertschöpfungskette erwarten weiterhin strukturierte Nachhaltigkeitsinformationen.
Mit dem sogenannten Omnibus‑Verfahren hat die Europäische Union einen spürbaren Kurswechsel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeleitet. Ziel des Maßnahmenpakets Omnibus I ist es, bestehende ESG‑Vorgaben zu vereinfachen, zeitlich zu entzerren und stärker auf große Unternehmen zu fokussieren. Kern des Omnibus-Paket I ist insbesondere die Überarbeitung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Für den Mittelstand ist das Omnibus‑Paket I daher von besonderer Bedeutung: Viele Unternehmen, die sich bereits auf die neuen Berichtspflichten vorbereitet hatten, profitieren nun von Entlastungen. Gleichzeitig bleibt Nachhaltigkeit ein zentrales Thema – nicht mehr primär als gesetzliche Pflicht, sondern als Erwartung des Marktes und von Finanzierungspartnern.
Die wichtigsten Änderungen der CSRD
Die CSRD verpflichtet künftig nur noch Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte haben und einen Nettoumsatz von über EUR 450 Mio. erzielen. Damit reduziert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich. Die neuen Berichtsgrenzen gelten entsprechend auch für die EU-Taxonomie, da diese über die CSRD in die Berichtspflicht eingebunden ist. Zahlreiche große Familienunternehmen und auch kapitalmarktorientierte Mittelständler, die bislang im Anwendungsbereich lagen oder sich darauf vorbereitet hatten, fallen künftig nicht mehr unter die gesetzliche Berichtspflicht. Zudem begrenzt der europäische Gesetzgeber ausdrücklich den sogenannten „Trickle‑Down‑Effekt“. Unternehmen, die selbst nicht unter die CSRD fallen, sollen nur noch ein klar definiertes Set an ESG‑Informationen liefern müssen. Damit werden kleinere und mittelständische Zulieferer besser vor übermäßigen Informationsanforderungen geschützt.
Zu diesem Zweck und gemäß der Ankündigung aus dem Omnibus I Verfahren wird der von der EFRAG bisher entwickelte Voluntary Standard (VS) für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung ebenfalls durch die EU-Kommission durch einen delegierten Rechtsakt formalisiert.
Darüber hinaus werden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durch delegierte Rechtsakte grundlegend verschlankt. Ein vereinfachter Entwurf wurde bereits durch die EFRAG an die EU-Kommission übermittelt und in einen delegierten Rechtsakt überführt. Die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte wird in den überarbeiteten ESRS reduziert. Sektorspezifische Standards werden nur noch in eingeschränkter Form weiterverfolgt.
Beide delegierte Rechtsakte (VS und vereinfachter ESRS) sind am 6. Mai 2026 durch die EU-Kommission als Entwurf zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht worden. Die Konsultationsphase dauert vier Wochen und läuft bis zum 3. Juni 2026.
Anschließend strebt die EU-Kommission eine zeitnahe Verabschiedung an. Sofern durch EU-Parlament und Rat kein Einspruch erfolgt, treten anschließend beide Rechtsakte in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen der CSDDD
Auch der Anwendungsbereich der CSDDD wird deutlich eingegrenzt: Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette treffen künftig nur noch große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über EUR 1,5 Mrd..
Inhaltlich erfolgt vor allem eine Präzisierung der Sorgfaltspflichten hin zu einem risikobasierten Ansatz. Es sollen die Bereiche der Wertschöpfungskette priorisiert werden, in denen tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Umwelt oder Menschenrechte am wahrscheinlichsten sind. Grundsätzlich betrifft die Analyse jedoch die gesamte Wertschöpfungskette.
In der neuen Fassung der CSDDD entfällt außerdem das EU-weit vorgesehene zivilrechtliche Haftungsregime und richtet sich entsprechend nach nationalem Recht. Allerdings bleibt die Möglichkeit, Verstöße mit bis zu 3 % des Nettoumsatzes zu ahnden.
Erleichterung wird vor allem über den Wegfall der Pflicht zur Verabschiedung eines verbindlichen Climate Transition Plans erreicht.
Bedeutung der freiwilligen Berichterstattung für den Mittelstand?
Für den Mittelstand bedeutet diese Neuausrichtung vor allem eines: spürbare Entlastung und mehr Planungssicherheit. Die formalen Bürokratiekosten sinken, und viele Unternehmen gewinnen Zeit und Ressourcen zurück. Gleichwohl verliert das Thema Nachhaltigkeit dadurch nicht an Relevanz. Banken, Investoren und Kunden integrieren ESG‑Kriterien weiterhin in ihre Kreditentscheidungen, Investitionsprozesse und ihr Lieferkettenmanagement. Auch ohne gesetzliche Pflicht bleibt daher ein strukturierter Umgang mit Nachhaltigkeit ein wichtiger Wettbewerbsfaktor.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die freiwillige ESG‑Berichterstattung weiter an Bedeutung. Der VS bietet mittelständischen Unternehmen einen praktikablen Rahmen, um relevante Nachhaltigkeitsinformationen schlank, nachvollziehbar und marktkonform aufzubereiten. Ein proportionaler ESG‑Ansatz – etwa durch eine fokussierte Wesentlichkeitsanalyse, wenige aber belastbare Kennzahlen und klare interne Zuständigkeiten – ermöglicht es, externe Erwartungen zu erfüllen, ohne den Aufwand eines vollständigen ESRS‑Berichts tragen zu müssen. Nachhaltigkeit verschiebt sich damit für den Mittelstand von einer drohenden Pflichtübung hin zu einem strategischen Gestaltungsfeld, dessen Umfang Unternehmen künftig deutlich stärker selbst bestimmen können.
Unser Fazit
Wir empfehlen daher die Entlastungen aus dem Omnibus‑Verfahren bewusst zu nutzen, ohne das Thema ESG vollständig auszublenden. Eine klare Einordnung der eigenen Betroffenheit, kombiniert mit einem schlanken, freiwilligen Nachhaltigkeitskonzept, schafft Transparenz gegenüber Banken und Geschäftspartnern und erhöht gleichzeitig die interne Steuerungsfähigkeit. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Auswirkungen des Omnibus‑Pakets für Ihr Unternehmen einzuordnen und einen pragmatischen, zukunftsfähigen ESG‑Ansatz zu entwickeln.
Weitere Details erfahren Sie in unserem Webinar am 23. Juni 2026 zu den Auswirkungen des Omnibusverfahrens auf den Mittelstand.
Gemeinsam verfasst mit Felix Eychmüller
Häufig gestellte Fragen zum Thema
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Bin ich als mittelständisches Unternehmen noch von der CSRD betroffen?
In vielen Fällen nein: Die neue CSRD gilt nur für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. EUR Umsatz. Damit fällt ein Großteil der mittelständischen Unternehmen künftig nicht mehr unter die gesetzliche Berichtspflicht.
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Muss mein Unternehmen trotzdem ESG-Daten bereitstellen?
Ja – indirekt bleibt der Druck bestehen. Banken, Investoren und berichtspflichtige Geschäftspartner erwarten weiterhin strukturierte ESG-Informationen, insbesondere im Rahmen von Finanzierung, Investitionen und Lieferketten
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Welche konkreten Entlastungen bringt das Omnibus-Verfahren für den Mittelstand?
Das Omnibus-Verfahren führt zu spürbaren Erleichterungen: Ein deutlich kleinerer Kreis berichtspflichtiger Unternehmen, Reduzierung der verpflichtenden ESG-Datenpunkte (ESRS), Begrenzung von Informationsanforderungen in der Lieferkette. Dadurch sinken Bürokratiekosten und interner Aufwand erheblich.
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Welche Rolle spielt freiwillige ESG-Berichterstattung künftig?
Die freiwillige ESG-Berichterstattung gewinnt deutlich an Bedeutung. Insbesondere der VSME-Standard bietet mittelständischen Unternehmen einen schlanken und praxisnahen Rahmen, um relevante Nachhaltigkeitsinformationen effizient bereitzustellen.
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Wie sollte sich mein Unternehmen strategisch auf das Omnibus-Verfahren einstellen?
Auch ohne gesetzliche Pflicht bleibt Nachhaltigkeit ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Ein strukturierter, aber pragmatischer ESG-Ansatz stärkt die Position gegenüber Banken, Investoren und Kunden und erhöht die langfristige Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
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