BMF kippt strengere Regeln zur Gebäudenutzungsdauer
Verwaltungsvereinfachung: Nachweis kürzerer Nutzungsdauer wieder deutlich flexibler
Verwaltungsvereinfachung: Nachweis kürzerer Nutzungsdauer wieder deutlich flexibler
Mit dem BMF‑Schreiben vom 1. Dezember 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen das frühere Schreiben vom 22. Februar 2023 vollständig aufgehoben. Die damals eingeführten strengen formalen Anforderungen an den Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer führten in der Praxis zu erheblichem Aufwand und stellten viele Immobilieneigentümer vor große Herausforderungen. Vor allem die faktisch verpflichtende Einholung kostenintensiver Bausubstanzgutachten erwies sich als unrealistisch und in vielen Fällen nicht wirtschaftlich. Mit der Aufhebung dieser Vorgaben macht die Finanzverwaltung deutlich, dass die stark eingeengte Verwaltungspraxis des Jahres 2023 nicht fortgeführt wird und wieder mehr Spielraum für praxistaugliche Nachweismöglichkeiten besteht.
Im Zuge dieser Neuausrichtung rückt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wieder stärker in den Vordergrund. Der BFH hat mit Urteil vom 28. Juli 2021, Az. IX R 25/19, klargestellt, dass der Nachweis einer verkürzten Nutzungsdauer nicht auf bestimmte formelle Nachweisformen beschränkt ist. Entscheidend ist, dass die gewählte Methode fachlich geeignet ist und eine realistische Einschätzung der verbleibenden Nutzungsdauer ermöglicht. Ein technisches Bausubstanzgutachten kann hierfür hilfreich sein, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Auch wenn das Urteil als nicht veröffentlichtes (NV-)Urteil keine allgemeine Bindungswirkung entfaltet, zeigt es doch, welche Kriterien der BFH für maßgeblich hält und welche Argumentationslinien sachgerecht sein können.
Trotz der aufgehobenen Vorgaben aus dem Jahr 2023 und der grundsätzlichen Öffnung durch das BMF‑Schreiben vom 1. Dezember 2025 besteht aktuell keine verlässliche Rechtssicherheit. Die Finanzverwaltung hat zwar ihre frühere restriktive Linie aufgegeben, doch bleibt unklar, wie die Finanzämter die neu gewonnene Flexibilität künftig handhaben werden. Da das BFH‑Urteil vom 28. Juli 2021 wegen seines NV‑Status keine verbindliche Rechtsgrundlage darstellt, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen, welche Formen des Nachweises tatsächlich anerkannt werden. Für Immobilieneigentümer bedeutet dies, dass sie sich in einer Phase der Unsicherheit bewegen, in der die künftige Auslegungspraxis der Finanzämter erst noch Gestalt annehmen wird.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, den technischen und wirtschaftlichen Zustand eines Gebäudes besonders sorgfältig und nachvollziehbar zu dokumentieren. Eine klare und konsistente Darstellung kann zwar keine rechtliche Gewissheit schaffen, erhöht jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass die Argumentation gegenüber dem Finanzamt überzeugt. Bis eine gefestigte Verwaltungslinie erkennbar wird, bleibt dies die bestmögliche Vorgehensweise, um die gewünschte steuerliche Anerkennung zu erreichen.
Gemeinsam verfasst Kenan Camoglu, Senior Tax Consultant und Ayhan Akin Altun, Tax Consultant.
Das BMFSchreiben vom 1. Dezember 2025 hebt die bisher strengen formalen Vorgaben zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer von Gebäuden auf und erlaubt wieder flexible, sachgerechte Methoden.
Nein. Es handelt sich um ein nicht veröffentlichtes (NV-)Urteil und damit um eine Einzelfallentscheidung. Das Urteil entfaltet keine allgemeine Bindungswirkung und begründet keinen Anspruch auf eine generelle Anwendung durch die Finanzverwaltung.
Ein Gutachten ist nicht zwingend erforderlich. Zulässig sind auch kompakte technische Bewertungen oder eine Kombination aus technischer und wirtschaftlicher Begründung, sofern diese fachlich plausibel und nachvollziehbar sind. Ein qualifiziertes Gutachten kann die Argumentation jedoch stärken.
Ja. Auch frühere Gutachten können genutzt werden, selbst wenn sie nicht den früheren formalen Anforderungen entsprachen.
Eigentümer sollten den technischen Zustand des Gebäudes sowie relevante wirtschaftliche Einflussfaktoren sorgfältig dokumentieren und die verkürzte Restnutzungsdauer strukturiert und nachvollziehbar herleiten.