Beurteilung von Unternehmensplanungen

Ein Praxishinweis des IDW

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Im März 2017 veröffentlichte das IDW den Praxishinweis 2/2017 zur Beurteilung einer Unternehmensplanung bei Bewertung, Restrukturierungen, Due Diligence und Fairness Opinion. Der Praxishinweis enthält umfassende Anhaltspunkte, die bei der Plausibilisierung einer Planungsrechnung zu beachten sind. Die Ausführungen des IDW können jedoch auch für Unternehmen, die eine sachgerechte und plausible Unternehmensplanung erstellen wollen, wertvolle Hinweise enthalten.

Eine Unternehmensplanung beruht naturgemäß auf zukunftsorientierten Informationen und Annahmen, die nicht in gleicher Weise wie vergangenheitsbezogene Informationen auf Richtigkeit beurteilt werden können. Damit besteht die Herausforderung bei der Erstellung einer Unternehmensplanung insbesondere darin, Annahmen und Einschätzungen zu unternehmensinternen und -externen (z. B. konjunkturellen und politischen) Entwicklungen zu treffen sowie Spielräume bei der Einschätzung von unsicheren künftigen Entwicklungen so auszulegen, dass die Unternehmensplanung insgesamt als plausibel angesehen werden kann.

Anforderungen an eine Unternehmensplanung

Planannahmen werden dann als plausibel eingestuft, wenn sie nachvollziehbar, konsistent und widerspruchsfrei sind. Des Weiteren sollten die Annahmen einerseits für den konkreten Zweck (z. B. Unternehmensbewertung bei einer bevorstehenden Transaktion oder als Steuerungsinstrument des Managements) geeignet sein und andererseits die bereits zum Zeitpunkt der Planungserstellung zu erwartende oder angestrebte Unternehmensentwicklung abbilden. Zuletzt sollten die relevanten und wesentlichen Ereignisse, Entscheidungen und Entwicklungen sowohl mit ihren Chancen als auch ihren Risiken adäquat in die Planung einfließen.

Damit ein unabhängiger Dritter ein Verständnis dafür erlangen kann, welche Zwecke mit der Planungserstellung verfolgt werden, auf Grundlage welcher Informationen diese erstellt wurde und wessen Einschätzungen in der Planungsrechnung berücksichtigt worden sind, ist der Erstellungsprozess schriftlich festzuhalten.

Die Unternehmensplanung soll in der Form einer integrierten Planungsrechnung erstellt werden, die sich aus konsistent miteinander verknüpften einzelnen Teilplänen wie z. B. Plan-Bilanz, Plan-GuV und Cashflow-Planung, sowie ggf. weiteren vorhandenen Teilplänen, wie beispielsweise Personal-, Absatz- oder Kapazitätsplanungen zusammensetzt.

Plausibilitätsmaßstäbe zur Beurteilung der Planzahlen

Bei der Beurteilung von Planungsrechnungen können unterschiedliche Plausibilitätsmaßstäbe herangezogen werden. Dabei wird zwischen der rechnerischen und formellen Plausibilität sowie der materiellen internen und externen Plausibilität unterschieden.

Bei der rechnerischen und formellen Plausibilität wird die rechnerische Richtigkeit, die Nachvollziehbarkeit der Dokumentation und Konsistenz der Annahmen beurteilt bzw. beachtet. Hingegen steht bei der internen Plausibilität ein Abgleich von Planungen und entsprechenden Erläuterungen des Managements im Fokus. Hierbei sollte ein Abgleich mit den Ergebnissen der Vergangenheits- und Lageanalyse des Unternehmens erfolgen. Im Fall von weit reichenden Umstrukturierungen der Organisation oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Rahmen-bedingungen bietet sich eine Bereinigung der Vergangenheit um einmalige, nicht wiederkehrende, ungewöhnliche und nicht operative Vorgänge an, um die sonst eingeschränkte Vergleichbarkeit zu verbessern.

Zur Beurteilung der externen Plausibilität sollen Informationen über die vergangene und erwartete Entwicklung der bedeutsamen Absatz- und Beschaffungsmärkte analysiert werden. Dadurch ist es möglich, Vergleichsmaßstäbe zu erarbeiten, die zur Beurteilung der Planungsannahmen genutzt werden können. Eine Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Unternehmens ist hilfreich bei der Beurteilung, inwieweit die in der Planung abgebildete Strategie des Unternehmens tatsächlich realisierbar erscheint.

Analyse der Bilanz-, GuV- und Cashflowposten

Der IDW Praxishinweis enthält darüber hinaus Hinweise, wie die geplanten Bilanz-, GuV- und Cashflowposten sinnvoll analysiert werden können. Bilanzposten können dabei insbesondere durch aus der Vergangenheitsanalyse gewonnenen Kennzahlen beurteilt werden. Des Weiteren können Kennzahlen, die Bilanzposten bzw. deren Veränderungen in Bezug zu GuV-Posten setzen, dabei helfen, Erkenntnisse zur Beurteilung der Planungsplausibilität zu erlangen (beispielsweise korrespondierende Investitions- und Abschreibungsplanung). Bei der Analyse der GuV-Posten ist eine Analyse der Umsatzentwicklung des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Hier bietet es sich an, die Umsatzerlöse in ein Mengen- und Preisgerüst aufzuteilen und diese anhand der beschriebenen Plausibilitätsüberlegungen getrennt zu untersuchen. Die Umsatzanalyse sollte für die wichtigsten Produktgruppen, Kundengruppen und Absatzmärkte durchgeführt werden. Zur Analyse der anderen Posten der GuV sind Verhältniszahlen von GuV- sowie Bilanzposten oder weitere Kennzahlen geeignet, beispielsweise Margen und Personalaufwandsquoten. Zudem ist eine Analyse der Cashflowposten durchzuführen, um eine konsistente Umsetzung beurteilen zu können.

Fazit

Für die Erstellung, Aktualisierung oder Beurteilung einer Planungsrechnung liefert der vorliegende Praxishinweis wertvolle Hinweise. Insbesondere die Konkretisierung, was unter dem Begriff der „Plausibilität“ zu erfassen ist, kann hilfreich sein, eine Unternehmensplanung sachgerecht zu erstellen bzw. zu prüfen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie eine künftige Rechtsprechung die Relevanz des IDW Praxishinweises 2/2017 unterstreicht.

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