Massenentlassung: Kündigung ohne ordnungsgemäße Anzeige dauerhaft unwirksam
BAG setzt EuGH-Vorgaben um: Erst Konsultationsverfahren abschließen, dann Anzeige erstatten - jeder Fehler in der Reihenfolge macht die Kündigung unheilbar unwirksam
BAG setzt EuGH-Vorgaben um: Erst Konsultationsverfahren abschließen, dann Anzeige erstatten - jeder Fehler in der Reihenfolge macht die Kündigung unheilbar unwirksam