Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Steuergesetzgebung ist derzeit von zahlreichen „kleineren“ Gesetzgebungsverfahren gekennzeichnet.
- Ein umfassendes „Jahressteuergesetz“, wie es in den vergangenen Jahren in einem Umfang von 200 Seiten inklusive Gesetzesbegründung typisch war, hat der Gesetzgeber dieses Jahr nicht vorgelegt.
Die letzten Änderungen hatte es durch das Jahressteuergesetz 2024 („JStG 2024“) und das sog. Steuerfortentwicklungsgesetz gegeben. Das JStG 2024 sah insbesondere vor, dass nunmehr auch die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften unter engen Voraussetzungen steuerneutral möglich ist, sowie die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkungen nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für Termingeschäfte und für Forderungsverluste. Zudem wurde die sog. Wegzugsbesteuerung auf bestimmte (Spezial-)Investmentanteile ausgeweitet.
Änderungen in 2025
Die ersten Gesetzesänderungen in 2025 wurden durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (v. 14. Juli 2025, BGBl. I 2025 Nr. 161; „Investitionsbooster“) umgesetzt. Erwähnenswert ist hier besonders die Wiedereinführung der degressiven AfA für Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens bei Anschaffung / Herstellung nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028. Der maximale Prozentsatz beschränkt sich auf den dreifachen Prozentsatz für die lineare AfA, maximal auf 30 %. Die sog. Zwölftelregelung findet Anwendung.
Eine weitere Förderung ermöglicht das Gesetz für reine Elektrofahrzeuge bei Anschaffung nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028. Für diese wird eine arithmetisch-degressive Abschreibung gewährt, wobei im Jahr der Anschaffung keine zeitanteilige Minderung erfolgt. Zum anderen wurden die Kosten für die Anschaffung dieser PKWs für die Bewertung der Privatnutzung mit 0,25 % von TEUR 70 auf TEUR 100 angehoben.
Zudem sieht das Gesetz vor, dass der Körperschaftsteuersatz ab 2028 schrittweise von 15 % auf 10 % bis 2032 gesenkt wird. Die Einzelheiten sollen in weiteren Gesetzen geregelt werden.
Dieses Jahr hat der Gesetzgeber zahlreiche einzelne Gesetze initiiert, die eine Vielzahl an Änderungen der Steuergesetze beinhalten. Ein großes Jahressteuergesetz gibt es dieses Jahr nicht.
Weitere Änderungen sind u. a. durch folgende Gesetzgebungsverfahren vorgesehen:
- Das Standortfördergesetz zielt auf eine Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Unternehmen ab, insbesondere für kleine Unternehmen und Start-ups. Es soll Erleichterungen bei der Investition von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur sowie Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Finanzmarktbereich geben. Im steuerlichen Bereich sind dafür Änderungen im Investmentsteuergesetz und Einkommensteuergesetz vorgesehen. Hier soll die Möglichkeit zur steuerneutralen Übertragung stiller Reserven aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 6b Abs. 10 EStG) von TEUR 500 auf EUR 2 Mio. erhöht werden.
- Das Steueränderungsgesetz 2025 sieht insbesondere Anpassungen bei der Umsatzsteuer und Entfernungspauschale vor. So soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab 2026 dauerhaft auf 7 % reduziert werden. Die Entfernungspauschale soll auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer angehoben werden und die Mobilitätsprämie auch nach 2026 erhalten bleiben. Zudem sollen sich die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen erhöhen.
- Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (BT-Drucks. 21/1930 v. 1. Oktober 2025): Hier sieht Art. 4 eine Änderung der Vorsteueraufteilung für Grundstücke nach dem Verhältnis der Nutzflächen vor, soweit eine andere Methode nicht zu einer präziseren wirtschaftlichen Zuordnung führen sollte.
- Ziel des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes ist insbesondere dem Auslaufen der Steuerentlastung nach § 9b StromStG für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab dem 1. Januar 2026 entgegenzuwirken.
- Mit dem Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drucks. 21/1975 v. 6. Oktober 2025) soll u. a. die Wiedereinführung der Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (sog. Agrardiesel) herbeigeführt werden.
- Mit dem Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) möchte die Bundesregierung mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter schaffen.
- Weitere Änderungen sind durch die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vorgesehen. Hier ist u. a. eine Anpassung der Grenzen vorgesehen, nach denen eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile steuerlich nicht als Betriebsvermögen behandelt werden müssen (§ 8 Satz 1 EStDV, sieht hier – unabhängig vom Wert – eine Ausnahme vor, wenn die Größe nicht mehr als 30 m² beträgt (§§ 8 Satz 1, 84 Abs. 1d Satz 1 EStDV-E.
Sobald diese Änderungen umgesetzt werden, werden wir dazu berichten.
Ausblick auf 2026
Mit Spannung wird derzeit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Erbschaft- und Schenkungsteuer erwartet. Hier wird damit gerechnet, dass der Gesetzgeber eine Anpassung des Gesetzes vornehmen wird. Insbesondere Großerwerbe und auch die Verschonungsbedarfsprüfung dürften dann in den Mittelpunkt der Reform rücken, wobei die Vorschläge zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer bis hin zur Abschaffung der Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen reichen.
Ebenfalls mit Spannung werden die Entscheidungen des BFH zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit des Bundesmodells bei der Grundsteuer erwartet.
Zudem wird eine Reaktion des Gesetzgebers im Bereich der Grunderwerbsteuer erwartet, da die Übergangsfrist des § 24 GrEStG zum 31. Dezember 2026 ausläuft. Dann würden Personengesellschaften bei der Grunderwerbsteuer wie Kapitalgesellschaften behandelt, was insbesondere bei Übertragung von Grundstücken auf diese Gesellschaften und die Übertragung dieser Anteile in der Familie deutliche Auswirkungen hätte.
Dazu passende Artikel
-
Neues BMF-Schreiben: Wichtige Hinweise zur Prüfung von E-Rechnungen
-
Wegfall der Pauschalen für Ladestrom ab dem 1. Januar 2026
-
Registerpflichten für Stiftungen und gemeinnützige Organisationen im Überblick
-
Jahressteuergesetz 2025: Entwurf vorgestellt