Das Bundesfinanzministerium hat jetzt noch vor der Sommerpause am 17. Juni 2021 auf seiner Website eine entsprechende Entwurfsfassung mit dem Titel „Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token“ im Umfang von 24 Seiten veröffentlicht
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland sollten beim Handel mit Kryptowährungen einige steuerliche Spielregeln beachten. Anders als beim Handel mit Aktien behalten die Plattformen keine Steuern ein. Darum muss sich der Anleger selbst kümmern.