Um den Schutzauftrag betreffend den allgemeinen Verbraucherschutz besser durchsetzen zu können, darf die BaFin nunmehr im Wege verdeckter Testkäufe Finanzprodukte erwerben und Finanzdienstleistungen in Anspruch nehmen.
Mit seiner Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, dass die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage derartiger Cum-Ex-Geschäfte den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.
Kurz vor der Sommerpause und damit noch vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts" („KöMoG“) zugestimmt.
Zeitdruck, Unerfahrenheit der Modellierer oder hohe Komplexität des Modells können zu einer fehlerhaften Umsetzung und somit zu schwerwiegenden Fehlentscheidungen führen. Um einerseits Fehler zu vermeiden und andererseits nachvollziehbare, erklärbare und konsistente Finanzmodellen erstellen zu können, sind klare Regeln und Standards unerlässlich.
Der BFH hält die Beschränkung, nach welcher Verluste aus Aktien lediglich mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden dürfen, für verfassungswidrig.
Am 22. April 2021 hat der Bundestag „das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland“ (sog. „Fondsstandortgesetz“, BT-Drs. 19/28868) verabschiedet.
Der BFH hat mit seiner am 1. März 2021 veröffentlichten Entscheidung Klarheit darüber geschaffen, dass ein Verlust steuerlich geltend gemacht werden kann, wenn das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs einer inländischen Aktiengesellschaft (AG) erlischt.