- 20. Oktober 2022
- Richard Isinger
Wie wir Sie in unserem Newsletter für Februar informiert haben, soll die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 1. Januar 2022 im Bundessteuerblatt veröffentlich werden. Dies ist nun mit der öffentlichen Bekanntmachung im Bundessteuerblatt vom 30. März 2022 erfolgt und gilt für die Länder, die das Bundesmodell nutzen.