Sandra Bosshard

Associate, Rechtsanwältin, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Sandra Bosshard

Associate, Rechtsanwältin, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Vita

Werdegang

Rechtswissenschaft, Goethe-Universität, Frankfurt am Main
Referendariat in Hamburg und Kapstadt
seit 2024 Rechtsanwältin
seit 2024 bei Möhrle Happ Luther
seit 2020 Zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Schwerpunkte

Datenschutzrecht

  • Beratung in allen Bereichen der Datenschutzcompliance
  • Entwicklung datenschutzkonformer Geschäftsmodelle und Softwarelösungen
  • Beratung in behördlichen Anhörungs- und Bußgeldverfahren

Markenrecht

  • Beratung bei der Gestaltung und Anmeldung von nationalen, europäischen und internationalen Marken vor dem DPMA, dem EUIPO und der WIPO
  • Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr markenrechtlicher Ansprüche
  • Gestaltung von Markenkauf- und Lizenzverträgen

Urheber- & Medienrecht

  • Beratung bei allgemeinen urheberrechtlichen und medienrechtlichen Fragestellungen
  • Beratung zu urheberrechtsrelevanten Verträgen und zu Fragen bei der Einräumung von Nutzungsrechten

Wettbewerbsrecht

  • Unterstützung bei der Gestaltung und Umsetzung von Werbekampagnen, Produktverpackungen und neuer Werbeformen
  • außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Wettbewerbsverstößen

Sprachen

Englisch

Publikationen

  • Verbot der Nutzung von Preisvergleichsportalen ist kartellrechtswidrig, in: GRUR-Prax 2017, S. 293, zusammen mit Hansen
  • Ordnungsmittel bei rechtswidrigem Vertrieb gebrauchter Softwarelizenzen, in: GRUR-Prax 2017, S. 514, zusammen mit Rosemann
  • Luxusprodukte im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems über Amazon anzubieten, ist zulässig, in: GRUR-Prax 2018, S. 37, zusammen mit Hansen
  • BGH: Per-se-Nutzungsverbot von Preisvergleichsmaschinen kartellrechtswidrig, in: IPRB 2018, S. 126, zusammen mit Hansen
  • KUG vs. DS-GVO: Kann das KUG anwendbar bleiben?, in: GRUR-Prax 2018, S. 369, zusammen mit Hansen
  • Anfertigung und Nutzung von Immobilien-Fotos nur mit Einwilligung des Pächers, in: GRUR-Prax 2019, S. 316, zusammen mit Hansen
  • Europarechtswidrigkeit von § 4 BDSG-2018 bei privater Videoüberwachung, in ITRB 2019, S. 176, zusammen mit Johnson
  • Videoüberwachung und DSGVO: Eine unüberwindbare Herausforderung?, in ITRB 2019, S. 208, zusammen mit Johnson
  • Vertrieb gebrauchter E-Books unterliegt laut Generalanwalt Szpunar nicht der Erschöpfung, in: GRUR-Prax 2019, S. 465, zusammen mit Hansen
  • Zu den Anforderungen an die Einwilligung für Cookies und Werbung, in: GRUR-Prax 2020, S. 385, zusammen mit Hansen
  • Schrems. Der Tragödie zweiter Teil. Wie der Datentransfer in die USA doch noch möglich sein kann, in: ITRB 2020, S. 285, zusammen mit Johnson
  • GDPR: 90 % reduction of fines by German Court, zusammen mit Puchelt, hier abrufbar
  • DSGVO-Geldbuße unverhältnismäßig, Kommentar zu LG Bonn Urt. v. 11.11.2020 Az. 29 OWi 1/20 LG, in: K&R 2021, S. 138, zusammen mit Hansen

Artikel von Sandra Bosshard